Hallo, also ein Recht auf Schadensersatz besteht nicht. Wenn kein schriftlicher Werkvertrag besteht ist das natürlich nicht so schön. Aber auch ein mündlicher Vertrag ist bindend. Wenn ich Urnenbeisetzungen organisiere, kläre ich das mit dem betreffenden Steinmetz eigentlich immer so, dass die Grabplatte bzw. das Grabmal schon fertig zur Beisetzung auf dem Grab vorhanden ist. Im Normalfall dauert die Nachbeschriftung ca. 1 Woche. Das der Steinmetz angeblich nicht die Schrift vorrätig hatte ist schon komisch, dass es aber nach dieser langen Zeit zu keinem Ergebnis gekommen ist, ist schon sehr bedenklich. Ich würde an deiner Stelle mich an einen anderen Steinmetz wenden und das Grabmal bei dem vorherigen abholen und dann nachbeschriften lassen. Wenn dies (nicht mehr) möglich ist, würde ich ganz normal die Rechnung abwaretn und mit Minderung des Betrages überweisen.
Hallo ich kann astridSalzmann nur bestätigen. Das einzige was ich anders empfehlen würde ist, mit dem Bestatter (den man auf jeden Fall braucht!!) zu sprechen, ob der für euch den Antrag einreicht. Bei uns ist das möglich, wir machen das regelmäßig.
Hallo, eine Schadensersatzklage ist schon bei dinglichem (z.B. beschädigte sachen) oder persönlichem (z.B. körperliche Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls) äußerst schwierig. Da die Eltern der Fürsorgepflicht unterliegen, müsste man ihnen nachweisen, fahrlässig grob nachlässig gehandelt zu haben. Das alles ist praktisch nicht möglich. Theoretisch kann man jeden wegen allem verklagen. Nloß wird kein Gericht so einer Klage zustimmen, wenn nicht gerade Verwahrlosung, sehr starke Unterernährung oder Misshandlung vorliegt.
Deine Gedanken erscheinen mir allerdings ein wenig merkwürdig!! Schon einmal darüber nachgedacht, dass die Eltern es meistens nur gut meinen oder vorausschauend handeln, wärend man im Kindes- oder Jugendalter das meist nicht sieht, wenn man befangen ist? Wie gesagt, ich käme nie auf die Idee meine Eltern zu verklagen, erst recht nicht wegen solch einer Sache!!
Hallo, grundsätzlich kann man seine Haustiere einäschern lassen, und die Asche bzw. Urne mit nach Hause nehmen. (Ausnahmen bestätigen die Regel) Haustiere mit Menschen zu Bestattern ist dagegen zwar nicht per Gesetz verboten, aber meines Wissens nach auf keinem Friedhof erlaubt. Auch wenn mir ein Fall bekannt ist, bei dem die alte Hauskatze mit ihrer Besitzern bestattet wurde. Das alles hat eigentlich nichts mit Bestechung zu tun. Nur als Info: es gibt mittlerweile schon einige Tierfriedhöfe!
Hallo, hier einmal eine Klarstellung: das Erbe hat prinzipiell nichts mit der Bestattungspflicht zu tun. Nur weil man das Erbe ausschlägt, was das gute Recht jedes hinterbliebenen ist, heißt das nicht das man die Bestattungskosten nicht trägt. Die Sozialbehörde, ist befugt, sogar verpflichtet in die GESAMTEN Vermögensverhältnisse der Antragsteller zu schauen. Es kann sein, dass die Sozialbehörde die Kosten ganz oder teilweise trägt, wird dann aber mit Sicherhiet zumindestenes einen Teil der Kosten zurück forden. Die Privatinsolvenz befreit nicht von der Bestattungskostentragungspflicht. Lediglich die Bonität, wie die Zahlungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Trotzdem darf sie natürlich keine "Schulden" machen. Auch die Rücklagen fürs Alter werden vom Sozialamt angefasst, es sei denn, sie sind fest in einer Altersvorsorge verarbeitet. Bausparverrtrag o.ä. reines Spargut zählt hgier nicht rein und wird somit eingerechnet. Deine Lage erscheint relativ "aussichtslos" was die Kosten angeht. Tip: Beratungsstellen der Sozialbehörden, Nachlasspfleger, Anwalt.
Hallo, Implanta, wie Vergrößerung der Brust oder des Hinterns sind kein reines Silikon, sondern eine Emulsion aus sämtlich abbaubaren und oragnisch-verträglichen Materialien. Defibrillatoren müssen stets entfernt werden, egal ob Kremierung oder nicht. Dies steht allerdings auch kaum zur Debatte, diese Geräte so extrem Teuer sind, dass sie schon in den Kliniken entfernt werden. Herzschrittmacher können in modernen oder modernisierten Krematorien meist mit eingeäschert werden, somit werden sie nicht zwingend entfernt.
@ winterstein: welch unqualifizierte Antwort!! Das Begräbnis von adipösen, verstorbenen Mensch findet ganz normal statt. Sonderanfertigungen sind nicht zwingend notwendig aber möglich. Es gibt auch im normalen Sargvertrieb überbreite Särge. Es kann aber im Einzelfall zu einer richtigen Sonderanfertigung kommen. Spezielle Krematorien gibt es Deutschland nicht (aber in den USA, wen wunderts??!?) Bei extrem adipösen Menschen kann aber das zum Problem werden. Es gibt Einzelfälle, bei denen der Bestatter lange nach einem geeigneten Krematorium suchen muss, dass die benötigte Einfuhrbreite bietet. Im Normalfall hat jeder Bestatter in einem Umkreis von 50 bis 100 km ein Krematorium. Mir ist ein Fall bekannt, wo eine verstorbene Frau so adipös war, das eine Über-Überbreite extra angefertigt werden musste. Das hat dazu geführt, dass die eingehaltenen Grababstände auf dem angedachten Friedhof nicht eingehalten werden konnten. (Friedhof war nahezu voll belegt) So musste die Person eingeäschert werden. Da aber kein Krematorium in der Region eine entsprechende Einfuhrbreite hatte, musste der Bestatter etwa 700km fahren , um die Einäscherung vollziehen lassen zu können.
Hallo, ist ein Grabmalfundament (idR nur für stehende Grabmale) erforderlich. Im Normalfall muss ein bestehendes Fundament nicht ausgewechselt werden. Sicherlich gibt es bzgl. der arbeitsweise Unterschiede. Allerdings muss, wenn überhaupt etwas am Fundament gemacht werden muss, nur ausgebessert werden. Die Fundamente müssen allerdings vor Aushub der grabstelle entfernt werden, da die Friedhofsarbeiter sonst gar nicht das Grab ausheben dürfen. (berufsgenossenschaftliche Vorschriften) Ausnahme wäre zum Beispiel ein sogenanntes Streifenfundament, welches als Fundament für gleich mehrere Grabstellen (meist eine gesamte Grabreihe) dient. Fazit: das Fundament wird eigentlich nicht beschädigt und muss auch nicht ausgetauchst werden, da es vor dem Aushub entfernt wird, und später wieder eingesetzt wird.
Einige Antwortsen sind hier falsch! wenn ein Mensch verstirbt, der keine Angehörige hat, und niemand anderes die Bestattung stellvertretend in Auftrag gibt (ist nämlich auch eine Möglichkeit) wird das verbleibende Vermögen zum ausgleich der Bestattungskosten genutzt (§1968 BGB). Sind Angehörige da, die sich die Kosten nicht leisten können, wird dies von der zuständigen Sozialbehörde geprüft und ggf. genehmigt (§74 SGB XII) Sind keine Angehörigen vorhanden und auch kein Restvermögen so übernimmt die zuständige Ordnungsbehörde die Kosten.
Hallo, nach Grundgesetz, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, BGB sowie fast allen Bestattungsgsgesetzen (jedes Bundesland hat ein eigenes) gibt es Definitionen, wie ein Leichnam zu behandeln ist. Rechtlich, wie auch organisatorisch. An keinem Leichnam kann irgendjemand in Deutschland das Eigentum erheben. Nach deutschem Recht ist ein Leichnam eine Sache. Er wird dennonch nicht nach "sachlichem Recht" behandelt. Der Leichnam hält eine Sonderstellung inne. Einen Verstorbenen Menschen ausstopfen zu lassen ist in Deutschland sogar ausdrücklich verboten. (entscheid vor dem Landgericht Düsseldorf) Selbst bei Verstorbenen, die sich zu Lebzeiten der Wissenschaft verschrieben haben (Plastination, anatomie u.ä.) unterliegen keinem Eigentumsrecht. Das einzig möglich ist ein Gewahrsams- und Verfügungsrecht über den Leichnam. Den haben die bestattungspflichtigen (im Unterschied zu den bestattungsberechtigten) inne, den kann eine Staatsanwaltschaft inne haben, aber auch eine Berufsgenossenschaft in ganz besonderen Fällen und sogar der Bestattungsunternehm. (was wichtig is, da er sonst den Leichnam nicht bewegen, verosgrne usw. usw. dürfte) Regulativ für das Bestattungs- und Friedhofswesen sind hauptsächlich die betreffenden Bestattungsgesetze der Bundesländer. lieben Gruß Axel Bendixen
Hallo, erst einmal hast du das Erbe automatisch angenommen, wenn du es nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem dir der Tod bekannt wurde, beim Amtsgericht (genauer: Nachlassgericht)ausgeschlagen hast. Es ist also nicht entscheidend, ob du etwas aus der Wohnung genommen hast. Wobei man hier genau unterscheiden muss. Wenn man das Erbe ausschlägt, ist man TROTZDEM bestattungspflichtig, wenn die für einen passende Beziehung zum Verstorbenen in dem betreffenden Bestattungsgesetz aufgeführt, was in deinem Fall heißt, das du trotz ausschlagung des Erbes bestattungspflichtig bleibst. Mein Rat wäre, auf das Erbe zu verzichten und mit dem Bestatter eine Ratenzahlung zu vereinbaren. So kommst du nicht in Zahlungsschwierigkeiten bei der Eigentumswohnung. Bist du Alleinerbe, bzw. gibt es noch andere Bestattungspflichtige? Da die Bestattungskosten aus dem Erbe zu zahlen sind (BGB), bist du berechtigt, das Geld deines Vaters von dessen Konto für die Bestattungskosten zu nutzen, auch wenn du das Erbe ausgeschlagen hast. Ich kann natürlich verstehen, dass es dir schwer fällt, die WOhnung notfalls abzugeben, rate dir aber, im Notfall nach deinem eigenen Wohl zu entscheiden, da es dir nichts bringt dich zusätzlich zu der Situation, die sowieso schon schwer und traurig genug ist, in ein finanzielles Loch hinein zu reiten. Ich hoffe, dass ich dir (und natürlich auch die anderen) ein bisschen helfen konnten und wünsche dir viel Kraft für die bevorstehende Zeit. Schlaf notfalls über schwierige Entscheidungen eine Nacht. Achso.....: auf jeden fall einen Nachlasspfleger durch das Amtsgericht einschalten lassn! (der kostet dich nichts!)
Hallo, grundsätzlich steht im jeweiligen Bestattungsgesetz des betreffendes Bundeslandes, wer, in welcher Reihenfolge bestattungsPFLICHTIG ist. Das heißt aber nicht zwingend, dass nur diese Personen bestattungs BERECHTIGT sind. Beispiel: ein Paar lebt in langer Lenespartnerschaft, sind nicht verheiratet, haben kein Testament, eine Bestattungsverfügung (<-- Name der von dir gesuchten Verfügung) besteht nicht, die Lebenspartnerschaft ist nicht eingetragen, Kinder existieren nicht. (vorbeschriebener Fall ist sogar relativ häufig) Wenn es nur nach der Bestattungspflicht gehen würde...wer gibt in diesem den Auftrag zur Bestattung? Insofern ist es auch möglich, dass Nich-Bestattungspflichtige die Bestattung in Auftrag geben. Es sollte aber möglichst immer eine Handlungsvollmacht für den Partner, oder eine Bestattungsverfügung geben. Besteht eine Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, so ist das alles RELATIV egal, da sich das Bestattungsunternehmen im Fall des Todes einfach einen passenden Auftraggeber sucht. Ist das nicht möglich, so kann (je nach Inhalt des BV-Vertrags) das Bestattungsunternehmen auch ohne Auftraggeber, im Sinne des dereinstig Verstorbenen handeln. Grundlage hierfür ist natürlich, dass eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten besteht. Wer für wen, wie und wo die Art und Druchführung der Bestattung regelt kann wie folgt geregelt werden: • Bestattungsverfügung (Vereinbarung zwischen Vorsorgenden und Bestatter • Vorsorgevollmacht (Vereinbarung zw. Vorsorgenden und einer Person besonderen Vertrauens) • Bestattungsvorsorgevertrag (Bestattungsverfügung mit detailiert Absprache, wie, was, wo, wozu durchgeführt wird inkl. finanzieller Absicherung der Bestattungskosten) Das wichtigste ist, das die Menschen aus dem nahen Lebensumfeld (nahe Verwandte, Lebensgefährte, sehr gute Freunde) von den Wünschen der dereinstigen Bestattung des Vorsorgenden wissen.
Hallo, erst einmal ging es in diesem Thema hier um die Kosten der Grabstelle. Urnengräber sind in den meisten Regionen günstiger als Erdgräber. (man sollte allerdings die Zusatzkosten, wie Kremation, Amtsarzt, Überführung zum Krematorieum, Urne...... nicht vergessen. Aus fast allen Friedhöfen kann man Urnen auch in einem normalen, also Erdgrab beisetzen. Erforderlich hierfür ist allerdings zu 99%, dass das Erdgrab ein Wahlgrab, also ein von den Angehörigen ausgesuchtes Grab ist. Wahlgräber kann man verlängern und man kann begrenz weitere Beisetzung in diesem Grab veranlassen. Dazu sei gesagt, dass Wahlgräber immer teurer sind. Bestatterkosten zu vergleich ist praktisch nicht möglich. In fast allen Gewerken kann man ganz einfach Kosten vergleichen. Z.B. wenn ich einen Fernseherkaufen gehe. Da sind mir alle relevanten Daten bekannt. Bei Gewerken wie der Bestattungsbranche ist dies sehr sehr schwierig, da jeder Bestatter im Regelfall andere Modell in seinem Programm führt, andere Modelle anbietet. Je nach Aufwand und Artikelauswahl finde ich etwa 3000 EUR, wie sie hier genannt wurden relativ überschaubar. (regional andere Verhältnisse der Preise) es ginge aber natürlich günstiger. Es ist dann bloß die Frage, ob man die Artikel hat, die man sich vorstellt. Und wenn alle Bestatter wirklich so sind und arbeiten wie oftmals behauptet wird, frage ich mich, warum so wahnsinnig viele Menschen unbedingt in der Bestattungsbranche arbeiten wollen, wo man zwar auch gutes Geld verdienen kann (was bei ordentlicher und zufriedenstellender Arbeit mehr als angemessen ist) aber gerade auf dem Land, wo sich die meisten Bestatter befinden so viele Leute diese oft körperlich und seelisch schwere Arbeit machen, obwohl sie in vielen anderen Berufen leichter mehr Geld verdienen. Also wie gesagt das mit den Kosten ist sowohl bei der Friedhöfen, wei auch bei den Bestattern äußerst unterschiedlich. Einfach verschiedene Angebote einholen und Gebührensatzungen der Friedhöfe lesen.
Hallo,
zusätzlich zu dem was, Bestatter123 bereits geschrieben hat möchte ich sagen, dass Beerdigungen und Beisetzung auf dem eigenen Grundstück durchaus möglich sind. Dies muss dann allerdings vom Ordnungsamt, vom Gesundheitsamt und von der Friedhofsverwlatung genehmigt werden. Die Aussicht auf Erfolg ist aber zugegebenerweise ziemlich übersichtlich. Dass Bestatter Teilweise über die bekannten Umwege Holland, Schweiz, Tschechien die Urne rücküberführen und den Angehörigen aushändigen, da die Urne ja angeblich in den betreffenden Ländern beigesetzt wurde, ist bekannt aber für ihn WIE AUCH FÜR DIE ANGEHÖRIGEN strafbar und wird mit Höchststrafen von bis zu 10.000 EUR und 5 Jahren Haft bestraft!!!! Das gewisse Bestatter mit teilweise höchst fragwürdigen und verwerflichen, sowie rechtlich bedenklichen Geschäftspraktiken arbeiten stimmt ohne Frage. Bloß muss man dazu wissen, dass diese Praktiken durch den ständigen Preisdruck und -kampf durch die potentielle Kundschaft so nicht vorhanden wäre. Schwarze Schafe gibt es leider immer, wie in jedem anderen Gewerk übrigens auch!! Das alles trifft allerdings auf das Gros der Bestatter nicht zu. Jeder, der mal bei einem "normalen/vernünftigen" gearbeitet oder ein Praktikum gemacht hat, hat sehr schnell gemerkt wie viel Arbeit und Zeit (je nach Arbeitsweise und Dienstleistungsspektrum des Bestatters) in einem Bestattungsauftrag liegt.
Hallo, der Sarg MUSS aus den teilweise schon benannten Gründen verschraubt werden. Bei der Zersetzung des Leichnams muss man zwei Dinge unterscheiden: zum einen die Fäulnis, die von innen heraus durch bakterielle Zersetzung geschieht. (Beginnt normalerweise im Abdominal-/Darmberereich). Zum Anderen die Verwesung, die hauptsächlich durch Oxidation geschieht. Mit Schieflage des Sarges bei der Beisetzung und Ähnlichem hat das Verschließen allerdings nichts zu tun. Der Sarg wird auch verschlossen, gerade damit genügend Sauerstoff an den Leichnam kommen kann, dass der Leichnam vor der Erde geschützt ist (z.T. religiöse Anforderungen, sowie zur Vermeidung des ÄUßERST SELTENEN Parasitenbefalls und Fraß. (Die Vorstellung, dass der Leichnam von Würmern und Maden zerfressen wird ist im Großen und Ganzen Unsinn) Mit der wichtigste Grund für die Zersetzung - da der Körper sich auf dem Friedhof ja Zersetzen soll und muss - ist das Abhalten von Wasser, da sonst eine Verfettwachsung, sozusagen eine Teil-Mumifizierung stattfinden könnte. Die "Verwesenden Stoffe erreichen das Grundwasser meist gar nicht, deshalb sind die Giftstoffe, die sich im Körper befinden nicht weniger gefährlich. Dazu musst gesagt werden, dass die stofflichen Überreste des Leichnams weitaus giftiger, also schädlich sind, als die von Sarg und Zubehör. (Alkohole, Medikamente usw. usw. usw.) Nicht zuletzte hat der vorgeschriebene Verschluss des Sarges auch sogenannte seuchenpräventive Gründe, was nicht heißt, dass von jedem Verstorbenen eine potenzielle Verseuchungsgefahr ausgeht. Abscheidnahmen am offen Sarg sind aber natürlich meist kein Problem.
Hallo, die sogenannte Bestattungsfrist its je nach Bestattungsgesetz (jedes Bundesland hat ein eigenes) unterschiedlich. Aus jedem der Gesetze ist ersichtlich, dass eine Bestattung (in diesem Zusammenhang: auch die Kremierung gilt als Bestattung, hier ist Einsetzen der Urne auf einem Friedhof o.ä. die Beisetzung) nicht vor 36 Stunden post mortem nicht durchgeführt werden darf. Die Bestattungsfrist ist nach den meisten Gesetzen etwa 7 bis 10 Tage nach Todeseintritt. Maßgebend hioerfür sind ALLE Wochentage. Im Regelfall findet eine Erdbestattung, je nach Wochentag des Todes, sowie der bebnötigten Organisationszeit innerhalbt von 3 bis 5 WERKtagen statt. Bei einer Feuerbestattung ist es je nach Krematorium unterschiedlich, in welcher zeit die Urne beigesetzt werden kann. Hauptgrund ist hier leider oft, ob das Krematorium unter privater oder öffentliches Trägerschaft steht. Bei Privaten geht es in der Regel schneller. Jeder Todesfall wird nach dem PStG (Personenstandsgesetz) beurkundet und somit bescheinigt. Diese kann aber nicht einfach als "Attest" verwendet werden. Schon aus datenschutzrechtlichen Gescihtspunkten nicht. außerdem sollte es eigentlich so sein, dass der Termin durch den Bestatter, unter Absprache mit den beteiligten Behörden, Verwaltungen und Personen, nach Wunsch der Angehörigen festgelegt wird.
Also, ob die Augenlider zum Zeitpunkt des Todes geschlossen oder offen sind oder werden, hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass es meist recht zufällig erscheint. Ich muss dazu sagen, dass ich bereits sehr sehr viele Verstorbene Menschen gesehen habe und hierin keinerlei Regel zu erkennen ist, auch wenn dies wenn man es denn bis ins tausendstel ausdiskutiert und nachforscht sicherlich wissenschaftlich zu erklären ist. Der häufigste Fall ist der, dass die Augen zu etwa drei Viertel geschlossen sind. Was aber meist nichts mit Muskelentspannungen oder -kontraktionen zu tun hat.
Hallo! Man geistern hier Gerüchte rum.... Also, ob die Augenlider zum Zeitpunkt des Todes geschlossen oder offen sind oder werden, hängt von so vielen unterschiedlichen Faktoren ab, dass es meist recht zufällig erscheint. Ich muss dazu sagen, dass ich bereits sehr sehr viele Verstorbene Menschen gesehen habe und hierin keinerlei Regel zu erkennen ist, auch wenn dies wenn man es denn bis ins tausendstel ausdiskutiert und nachforscht sicherlich wissenschaftlich zu erklären ist. Der häufigste Fall ist der, dass die Augen zu etwa drei Viertel geschlossen sind. Was aber meist nichts mit Muskelentspannungen oder -kontraktionen zu tun hat. Das im Krematorium die Augen "zugenäht", also legatiert werden ist absoluter Blödsinn. Es gibt einzelne Bestatter, die die Augenlider mit Cyanoacrylatklebern befestigen. Früher hat man den Verstorbenen je ein Stück Watte auf die Augen gelegt und dies mit Münzen beschwert. Somit hatte man keine Abdrücke von den Münzrändern und "gleich den Zoll für den Fährmann". Die moderne und fachgerechte Art, Augenlider zu verschließen ist Folgende: Die Augenlider werden zurückgeschoben, der Augapfel, sowie die Innenseiten der Augenlider gereinigt und desinfiziert, eine Augenkappe (kleine Kunststoffekappe in Passform zum Augapfel, meist leicht perforiert) mit Hilfe einer speziellen Haftcreme und Instrumenten ein- und die Augenlider wieder aufgesetzt. (Siehe DIN 15 0 17 Bestattungsdienstleistungen, sowie Fachliteratur).
Hallo, durch den rapiden flüssigkeitsverlust finden zwei Dinge statt. Zum einen eine "Vergiftung" des Körpers, dadurch, dass die entgiftenden Organe wie Leber und Nieren gebundenes Wasser zum Verarbeiten der diversen Giftstoffe brauchen, wass bei Verdurstung (korrekter wäre Austrocknung) dann nicht mehr gewährleistet wird. Zum zweiten findet eine Unterversorgung der Vitalorgane (Gehirn, Herz, Lunge) sowie aller weiteren Organe mit Sauerstoff, aber auch von anderen Nährstoffen statt. Das Blut verdickt sich zunehmend mit fehlender Flüssigkeit, was allerdings nicht heißt, dass das Blut geleeartig oder ähnliches wird. Somit werden die Funktionen der Organe zwangsläufig soweit herunter gefahren bis dass schon benannten multiple Organsversagen einsetzt. Meist beginnt die mit dem Nierenversagen, was oftmals durch eine mehr oder minder starke Verfärbungen von Haut und Augapfel ersichtlich ist.
Hallo, ich möchte mich hier nicht unbeliebt machen, möchte aber sagen, dass ich es schon schade finde, wenn hier jemanden in seiner Trauer (auch um Tiere kann und sollte man trauern) eine Frage stellt und dann TEILWEISE veräppelt wird. Die als Symbol sagt entgegen der hier bereits geschriebenen Antworten folgendes aus: die Weiße Taube wird oft als Friedens- oder Ewigkeitszeichen gedeutet. Dies folgt aber durch ahuptsächlich durch folgendes: die Weiße Taube stellt durch ihre Farbe die Tiefe und Reinheit dar. Hinzu kommt, dass sie als fliegendes Tier Freiheit und Grenzenlosigkeit symbolisiert. Desweiteren ist die Weiße Taube eines der chritlichen Glaubenszeichen. Als die Taube in der Situation, wo du deinen Kater beerdigt hast himmelwärts geflogen ist, kann sie für dich symboliseren, dass die Seele deines Katers ebenso himmerwärts gegangen ist. Das einzig wichtige für dich ist, was du dir dabei denkst und was du dabei fühlst. Ich empfehle dir das Buch: "Die besten Beerdigungen der Welt". An alle Anderen sei noch einmal gesagt, dass man gerade einem Kind gegenüber in dieser Situation eine gewisse Ernsthaftigkeit an den Tag legen sollte!