Magine TV gibt es noch. Die öffentlich rechtlichen und ein paar Privatsender gibt es dort kostenfrei. Die Prosieben-Sender gibt es soweit ich weiß auch als App. Zumindest für Smart TV.
Lass deinen Chef einfach reden. Dass er dir damals geraten hat nicht zur Genossenschaft zu gehen ist ja großzügig. Am Ende wäre er noch auf den Kosten sitzen geblieben und hätte Geld investieren müssen. Du hättest nämlich keinen Ärger bekommen, maximal er.
So lange du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast kann dein Arbeitgeber nichts von dir verlangen. Wenn jemand krank ist ist er krank. Vielleicht kapiert dein Chef dann mal, dass er Angestellte hat, keine Leibeigenen. Die einzige Möglichkeit die er vorerst hat ist dich zum medizinischen Dienst der Krankenkassen zu schicken wo überprüft wird, ob du wirklich krank bist. Das dauert aber in der Regel etwas und kommt bei einem grippalen Infekt nicht zum Tragen.
Wenn dein Chef wirklich auch der Innung vorsitzt und sich so aufführt würde ich auch überlegen mich mal mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Soweit ich weiß obliegt denen die Aufsicht über die Innungen. Die und Gewerbeaufsichtsämter sind was Arbeitsschutz und Sicherheit angeht. Und wenn jemand Recht und Gesetz so gar nicht beachtet sehen die auch nicht so gerne.
Mir persönlich ist es völlig egal ob jemand raucht oder kifft. Rauchen finde ich persönlich nur sinnlos. Dass man sich als Nichtraucher hin und wieder belästigt fühlt kann ich verstehen, dürfte ja aber inzwischen dank vieler Nichtraucherschutzmaßnahmen seltener werden.
Eine Aussage die ich zu jeder Thematik hasse ist "niemand braucht die". Wenn es darum geht, wen ich brauche und wen nicht wird es bald recht leer in der Öffentlichkeit.
Was du machst wenn du Kiffer bemerkst ist deine Sache. Ich finds übertrieben und albern die Polizei zu rufen. Dann sind einige Beamte und Staatsanwälte mit beschäftigt, manchmal auch Richter nur damit das Verfahren dann in den allermeisten fällen eh eingestellt wird. Die Betroffenen hingegen werden behandelt wie Kriminelle, müssen Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen und oft den Führerschein abgeben, auch wenn sie noch nie bekifft gefahren sind. Und das alles nur, weil sie sich erdreistet haben, eine getrocknete Pflanze zu rauchen.
Ich persönlich bin für eine Entkriminalisierung von Cannabis. Damit ließen sich am ehesten die wirklichen Probleme lösen, die durch Cannabis entstehen. Das sind meiner Meinung nach unkontrollierter Schwarzhandel, der Kriminalität finanziert und fehlender Jugendschutz.
Ansonsten vertrete ich die Ansicht, dass es jedem selbst überlassen sein sollte was er mit seinem Leben anstellt, so lange die Rechte anderer dabei nicht verletzt werden.
Vielleicht kommt eve-rave.ch noch in Frage. Da und bei Land der Träume war ich auch angemeldet.
Ansonsten stelle ich mich auch gern für entsprechende Gespräche zur Verfügung :)
Was du vorher verdient hast ist dafür völlig egal.
Einem potenziellen neuen Arbeitgeber ist es ja egal, wie viel du vorher verdient hast. Du kannst versuchen zu verhandeln oder ablehnen, aber es gibt keine Verpflichtung, dich wie dein Vorarbeitgeber zu bezahlen.
Oder wirst du in einen Betrieb überlassen, in dem du im letzten halben Jahr schon mal direkt angestellt warst? Dann gäbe es Vorgaben zu Equal Pay.
Nein das ist nicht vorgeschrieben. Und das ist auch nicht nur in der Leiharbeit so. Jeder Betrieb wird dich nur bis zu dem Tag bezahlen, bis zu dem du auch beschäftigt warst. Wenn die Probezeit allerdings schon vorbei ist frage ich mich, wie dir zum 10. gekündigt werden kann. Die Leihfirmen die ich kenne greifen außerhalb der Probezeit auf die gesetzlichen Kündigungsfristen zurück, welche nur zum Monatsende oder zum 15. eine Kündigung erlauben. Oder wurde nur dein Einsatz in der Kundenfirma zum 10. gekündigt?
Ich lehne mich jketzt mal weit aus dem Fenster und sage: Der Unterschied ist die Ausbildung.
Eine Kündigung muss dir ausgesprochen werden, das solltest du also mitbekommen haben.
War dein Vertrag befristet? Das ist die einzige Möglichkeit die ohne Kündigung oder ähnlichem auskommt.
Die vertraglich vereinbarte Zeit musst du bezahlt bekommen. Auch wenn dein Arbeitgeber keine Einsätze für dich hatte.
Vermutlich hast du in deinem Vertrag 151,67 Stunden vereinbart. Die vereinbarte Stundenzahl musst du auch bezahlt bekommen, auch wenn du weniger gearbeitet hast.
Urlaub kann dir nur abgezogen werden wenn du auch einen Urlaubsantrag unterschreibst, für einsatzfreie Zeiten angeordnet werden kann er nicht. Stunden werden Sie dir abziehen, aber in jedem Fall musst du deine vereinbarten Stunden ausgezahlt bekommen, vermutlich 151,67 monatlich. Das gilt solange der Vertrag gilt, auch wenn du den ganzen Monat zu Hause sitzt.
Dass Urlaub nur von der Einsatzfirma gegeben werden kann ist schlichtweg falsch. Für den Urlaub ist dein Arbeitgeber zuständig und einmal gewährter Urlaub kann auch nicht mehr einseitig gestrichen werden. Erst recht nicht von der Einsatzfirma.
Wie schon gesagt wurde ist nicht dein Abschluss entscheidend, sondern die für die Stelle nötige Qualifikation. Wenn dies aber tatsächlich der Entgeltgruppe 9 entspricht hast du auch Anspruch auf entsprechende Eingruppierung.
Wenn du nur vorübergehend "höherwertige" Tätigkeiten ausführst hast du zumindest laut BAP-DGB Tarifvrtrag Anspruch auf eine Lohnauffüllung nach sechs Wochen.
Wenn du insgesamt erst vier Tage beschäftigt warst sieht es schlecht aus. Denn in den ersten vier Wochen der Beschäftigung muss der Arbeitgeber keine Fortzahlung leisten. Dann kannst du aber Krankengeld bei deiner Krankenkasse beantragen.
Ansonsten musst du natürlich Geld von deinem Arbeitgeber bekommen. Ganz egal ob sie einen Einsatz gehabt hätten oder nicht. Fü die Berechnung der entgeltfortzahlung wird dein durchschnittlicher Verdienst der letzten 13 Wochen bzw der letzten drei Monate herangezogen.
Mindestens bekommen musst du aber das vertraglich vereinbarte Geld. Solltest du kürzlich eine auf Dauer ausgelegte Gehaltserhöhung bekommen haben darf die Entgeltfortzahlung also auch nicht unter deinem aktuellen Grundlohn liegen.
Da kann wirklich vieles drunter fallen. Knöpfchen drücken an Maschinen, einfache Teile zusammen montieren, Teile einhängen, Verpacken, Auslesen und und und.
Hilfsarbeiten sind per Definition solche, die eine betriebliche Einweisung erfodern. Es sind also keinerlei Fachkenntnisse nötig.
Ja und Nein. In den Zeitarbeits-Tarifverträgen steht, dass bis zu 35 Minusstunden verrechnet werden dürfen, wenn der Mitarbeiter selbst kündigt.
Allerdings ist es Zeitarbeitsunternehmen verboten, das unternehemrische Risko auf den Mitarbeiter zu verlagern. Das ist beim einseitigen Verrechnen von Minusstunden zwar irgendwie auch der Fall, Arbeitsgerichte entscheiden aber meistens zugusnten des Zeitarbeitsunternehmens, wenn der Mitarbeiter trotzdem immer seine vertraglich vereinbarte Zeit bezahlt bekommt. Zur Anrechnung der Minusstunden gibt es hier ein paar ausführlichere Infos:
http://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/positive-signale-aus-hessen-lag-nickt-anrechnung-von-minusstunden-auf-arbeitszeitkonto-des-zeitarbeitnehmers-ab/
Problematisch sehen aber einige Gerichte die Verrechnung dieser Minusstunden beim Austritt aus dem Unternehmen. Etwas ausführlicher mit Querverweisen auf entsprechende Urteile etc. wird das hier erklärt: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/negativer-saldos-auf-dem-arbeitszeitkonto-und-seine-verrechnung-beim-ausscheiden-3107407?pk\_campaign=feed&pk\_kwd=negativer-saldos-auf-dem-arbeitszeitkonto-und-seine-verrechnung-beim-ausscheiden
Im Normalfall musst du deine vertraglichen Pflichten erfüllen. Wenn dir dein Arbeitgeber Urlaub gibt ist das natürlich optimal, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
Außer: Dein Arbeitsverhältnis wurde bereits gekündigt/aufgelöst oder das Ende der Befristung ist beinahe erreicht, dann hast du einen Anspruch auf Freistellung nach § 629 BGB. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html
Die stellen vermutlich darauf ab, dass laut Tarifvertrag bei einer Eigenkündigung bis zu 35 Minusstunden verrechnet werden können.
Die meisten Gerichte sehen das einseitige Verrechnen von Minusstunden inzwischen unproblematisch.
Es gibt aber inzwischen glaub auch Gerichte, die darin eine unzulässige Übertragung des Unternehmerrisikos auf den Arbeitnehmer sehen. Ohne Anwalt und etwas Durchhaltevermögen fürchte ich, wirst du schlechte Karten haben.
Zwei Monate Probezeit ind Standard. Davon sollte man sich aber auch nicht zu sehr beeindrucken lassen. Die Probezeit sagt nur aus, dass in diesem Zeitraum verkürzte Kündigungsfristen gelten. Grundlos gekündigt werden kannst du auch ohne vereinbarte Probezeit innerhalb des ersten halben Jahres (§ 1 I KSchG).
Plastemetz
Ein Gewerbe musst du anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann. Sprich: Auch wenn dein Projekt kein Geld abwirft musst du ein Gewerbe dafür anmelden, wenn es das mal soll.
Ist auch kein Akt, ist mit einem Vordruck in 15 Minutene rledigt und kostet je nach Ort etwa 10 bis 15 Euro. Wird üblicherweise in den Bürgerämtern/Rathäusern erledigt.