Wie soll man sich verhalten, wenn in der Schule falsche Inhalte vermittelt werden?

Hallo allerseits!

Meine Schwägerin hat im Biologieunterricht das Thema Evolution. Bei diesem Thema wurden unter anderem die Entwicklung der Arten in den verschiedenen Erdzeitaltern behandelt. Allerdings vermittelt der Lehrer die Inhalte völlig verkehrt und nach einem Stand, der bestimmt bereits seit 30 Jahren nicht mehr aktuell ist. Folgende Falschinhalte wurden u.a. bereits unterrichtet:

Das Ordovizium gibf es nicht. Außerdem ist jedes (!) Zeitalter falsch datiert beziffert. Bei einigen Zeitangaben haut der Lehrer mehr als 40 Millionen Jahre daneben.

Die Fische entwickelten sich im Silur und nicht bereits im Kambrium.

Vögel sind die Nachfahren von kletternden Reptilien (Echsen) und haben mit den Dinosauriern nichts zu tun. Einige Dinosaurier hatten zwar Federn, aber das hat sich wohl konvergent entwickelt.

Dinosaurier waren wechselwarme Tiere, die nicht nachts jagen konnten, weil es ihnen dann zu kalt war. Aus dem gleichen Grund mussten die Dinosaurier aussterben: Am Ende der Kreidezeit begann eine Eiszeit, in der sie alle erfroren.

Als meine Schwägerin, die ein begeisterter Dino-Fan ist und sich entsprechend gut auskennt, den Lehrer auf seine Fehler angesprochen hat (natürlich persönlich und nicht vor der Klasse), hat er sie zu überzeugen versucht, dass sein Stand aktuell ist. Sie widersprach ihm und widerholte die falschen Punkte - seither wird sie von ihm im Unterricht ignoriert und bei Meldungen nicht mehr drangenommen. Stattdessen kam heute sogar der Vorwurf, sie sollte sich im Unterricht mal etwas mehr beteiligen - und das, obwohl sie bei zehn Wortmeldungen nicht ein einziges mal drankam. Meine Frage ist nun, wie sie sich ihrem Lehrer gegenüber verhalten soll. Schließlich kommen diese Falschinhalte auch in der Klassenarbeit dran. Natürlich kann man das falsche Zeugs lernen und schreiben, was der Lehrer hören will - aber damit wird doch die Verdummungspraxis des Lehrers unterstützt, oder nicht? Und was kann man gegen die unfaire Behauptung wegen der mündlichen Beteiligung unternehmen?

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Sehr geehrter Herr K.,

die Evolution ist nichts anderes als ein Lückenfüller für Atheisten für Dinge welche sie nicht erklären können. Schon Goethe stellte die Frage im Faust: "Ich möchte wissen was die Welt, im innersten zusammenhält!"

Hier haben Sie ein evolutionskritisches Lehrbuch, das auf die Genesis aufbaut:

http://www.wort-und-wissen.de/lehrbuch/

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Sehr geehrte Mieterin,

das Thema welches Sie ansprechen beschäftigt derzeit unzählige Gerichte in der Bundesrepublik.

Grundsätzlich hat die Hausverwaltung das Recht im Rahmen der guten Sitten, Gesetzen und gemeindlichen Verordnungen und im Einklang mit der Hausordnung Regeln aufzustellen die zuerst einmal vorbehaltlos befolgt werden müssen.

Wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind können Sie sich an die Hausverwaltung wenden. Sind Sie der Ansicht, Sie werden in Ihren Rechten als Mieter verletzt so steht Ihnen der Rechtsweg offen.

Derzeit entscheiden bundesrepublikanische Gerichte in nahezu allen Fällen zugunsten der Kinder. Diese dürfen dann Ballspielen, über den schön angelegten französischen Rasen laufen, die Pfingstrosen des Nachbarn anfassen und abbrechen, herumplärren und laut die Treppe hinauflaufen.

Wissen Sie wozu das führt?

Es ist mir schon klar daß Sie die Nerven Ihrer Mitmenschen wahrscheinlich nicht interessieren aber dennoch, es kommt auf Sie zurück. Nämlich damit, daß Familien mit Kindern in Großstädten keine Wohnung auf dem privaten Markt mehr finden und gezwungen sind mit allen möglichen Nationen eng hineingepfercht in Silos zu wohnen. Das sind nicht nur ökonomische Gründe, dafür sind auch Leute wie Sie verantwortlich.

Welcher Vermieter nimmt denn eine Familie mit Kindern, die dann vor Gericht seine Hausordnung anficht und nicht kapiert wer der Herr im Haus ist, dem das Haus ja gehört und wer sich zu fügen hat.

Ich rate Ihnen, überdenken Sie das Ganze nochmal. Lernen Sie Ihrem Kind, daß man Regeln einhalten muß ob sie einem passen oder nicht!

Viele Grüße

Kraftlackel

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Rechtsradikal nur weil ich Flagge im Garten gehisst habe, wie kommt man auf sowas?

Hallo zusammen, meine Frage, warum Leute sagen man wäre rechtsradikal nur weil man eine Flagge im Garten gehisst hat, kommt aus persönlicher Erfahrung. Ich hab schon immer eine Deutschlandfahne in meinem Garten hängen gehabt, jedoch die letzten Jahre immer wieder negative Erfahrungen deshalb machen müssen. Ich wurde schon sehr oft von vorbeilaufenden Passanten oder Nachbarn gefragt ob ich eigentlich rechtsradikal / ein Nazi wäre weil ich das ganze Jahr die Flagge gehisst habe. Das allein hat mich nicht sonderlich gestört, da man ja ganz einfach Missverständnisse mit den Leuten klären kann.

Jedoch hat dies das letzte Jahr Ausmaße angenommen die ich mir nicht erklären kann und mich dann auch etwas eingeschüchtert bzw. eher wütend gemacht haben. Ich führe eine Werkstatt die sich hauptsächlich mit Tuning beschäftig, was also heißt das ich auch mal Kundenfahrzeuge daheim stehen habe (wenn ich Leistungsmodifikationen vornehme werden diese erst einmal Probe gefahren und dann fahr ich mit den Kundenfahrzeugen auch mal nach Hause auf den Hof). Und Ende letzten Jahres wurde mir dann tatsächlich ein Kundenfahrzeug eines Stammkunden mit Grafitti besprüht mit der Aufschrift "Drecksnazi" (Der Schaden war über 10.000 Euro weil mehrere Bauteile betroffen waren und es eine Sonderlackierung war). Die Versicherung ist natürlich dafür aufgekommen und jetzt habe ich eine zweite Garage nur für Kundenfahrzeuge, nichtsdestotrotz hat mich das und vor allen meinen Kunden, sehr stark aufgebracht (ich musste ihm einen großen Rabatt gewähren inklusive einiger kostenlosen Arbeiten um ihn nicht als Kunde zu verlieren). Und nun hat auch noch jemand letzte Woche mein Haus mit "Nazischwein" beschmiert und die Flagge im Garten verbrannt. Dies hat mich jetzt davon abgehalten nochmals eine Flagge aufzuhängen und ich werde dies auch nicht mehr tun. Was mich daran ärgert: Zu WM oder EM Zeiten beschwert sich kein Mensch darüber wenn man "Nationalstolz" zeigt...

Zu guter Letzt: Nein, ich habe nicht den Ruf Rechtsradikal zu sein und habe auch noch nie auch nur im entferntesten "braunes Gedankengut" geteilt, ich verabscheue Nazis und dergleichen. Ich bin nicht einmal blond oder blauäugig sonder dunkelbrünett, braune Augen, schwarzer Vollbart und werde auch oft gefragt ob ich südländische Herkunft abstamme. Daher kann die Sachbeschädigung nicht durch etwas anderes als meine Flagge erklärt werden.

Also, was haltet ihr von sowas?

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Denken Sie sich nichts. Ich habe in meinem Garten die alte Reichsfahne gehißt. Dann haben Nachbarn die Polizei gerufen und zwei Beamte stürmten in den Garten und beschlagnahmten selbige obwohl sie nicht verboten ist.

Da ich man mir aber glaubhaft nachweisen kann daß ich es gemacht habe im Wissen daß die linken Nachbarn die Reichsfahne nicht von der NSDAP Fahne unterscheiden können konnte man mir die Fahne wegen Stören des öffentlichen Friedens wegnehmen.

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Man muß das Problem schon in seiner Gesamtheit sehen. Meines Erachtens gibt es zwei Aspekte.

Das erste ist die natürliche Scham

Ein nackter Mensch ist an sich etwas völlig normales. Nacktheit und Sexualität stehen in keinem unmittelbarem Zusammenhang werden aber oft unzulässigerweise vermengt. Junge Menschen, ob Mädchen oder Buben müssen lernen dieses psychische Hemmnis zu überwinden und lernen sich zu zeigen. Früher geschah dies ganz natürlich beim Schwimmunterricht und später bei der Bundeswehr. Die erzwungene Nacktheit gerade bei der Musterung hatte bei weitem nicht nur medizinische Gründe. Die niedrige Schwelle psychischer Belastbarkeit der jungen Generation ergibt sich auch daraus, daß sie es nicht mehr gewohnt sind selbst kleine Hänseleien oder verbale Attacken unter die Gürtellinie zu ertragen und ggf adäquat zu erwidern.

Die rechtliche Situation

Der Gesetzgeber hat sich entschlossen die Kinderrechte extrem hoch aufzuhängen. Dazu gehört die absolute Gewaltfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Eltern die ihr Kind watschen oder ihm lange Hausarrest geben laufen Gefahr das Kind an das Jugendamt zu verlieren.

Die Einrichtungen der Jugendpflege wie Jugendherbergen sind aber noch nicht auf diesem technischen Standard. Deshalb wäre es an unseren Politikern dafür Sorge zu tragen, daß bei strengeren Gesetzen auch technisch nachgerüstet wird (z.B. Duschkabinen  und getrennte Erzieherduschen)

Bei der Finanzlage der Kommunen wird es aber ein Traum bleiben.

Das ist ähnlich wie bei der Garantie für Kitaplätze. Salbungsvolle Worte, aber wo sind die Plätze?

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Ich zweifle an der Echtheit dieser Frage zumal es diesbezüglich sehr strenge Gesetze gibt. In der ehemaligen DDR war dies tatsächlich üblich. Für meine Begriffe wüßte ich nicht welches Problem hier auftreten sollte aber der Gesetzgeber beurteilt dies anders. Das Sexualstrafrecht wurde inzwischen zum sechsten mal hintereinander massiv verschärft und nähert sich amerikanischem Standard an,  insbesondere wegen der Mißbrauchsfälle in Heimen. 

Pädagogen riskieren Strafanzeigen von den Eltern wegen sexueller Beleidigung, Nötigung oder im schlimmsten Fall Mißbrauch wozu seit der letzten Novelle von Justizminister Heiko Maas noch die Beweislastumkehr tritt. Zudem sind selbst reine Verdachtskündigungen (bzw. bei Beamten Suspendierung) erst einmal zulässig und der Lehrer kann dann hinterher versuchen beim Arbeitsgericht Recht zu bekommen.

Ich kann mir die Situation nur so vorstellen, daß die Schüler alleine gebadet haben und dieses Arrangement getroffen haben. Im Beisein eines Pädagogen wäre dies unmöglich!

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Wenn Ihre Exfrau einverstanden ist können Sie die Bilder behalten. Nur bitte behalten Sie diese für sich. Anderenfalls können Sie verklagt werden und das kann hohe fünfstellige Summen kosten. Das Internet vergißt nichts und Sie sind für jeden entstehenden Schaden incl. Schmerzensgeld verantwortlich!

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Das ist gesetzlich nicht geregelt. Sie können aber gerne einen Brief an die Geschäftsleitung schreiben. Die sind für Anregungen dankbar!

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Das Internet vergißt nichts. Ein kurzer Moment von Schwäche oder Leichtsinn kann die Karriere auch Jahrzehnte später noch zerstören.

Die Welt ist grausam. Jedes Mittel ist recht. Nacktheit ist nichts schlimmes sondern ein splitternacktes Mädchen ist etwas wunderschönes.

Nur die Menschen sind schlecht. Das ist das Problem!

Deshalb rate ich Ihnen davon ab!

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Wenn ich Mohammedaner wäre würde ich eine offizielle Anfrage an die zuständige Stelle senden und um Auskunft bitten. Ich weiß nicht in welchem Rahmen Ihr Moscheeverein Seelsorge anbietet. Es gibt auch noch das Islamarchiv in Soest.

Rein persönlich unabhängig vom Glauben würde ich Ihnen abraten sich vor anderen Studenten und am Ende noch vor Frauen nackt auszuziehen. Dafür gibt es wirklich Models oder in Unikliniken echte Patienten. 

So etwas müssen Sie bestimmt nicht zwingend machen. Und sollte man es doch fordern würde ich mich auf das natürliche Scham- und Ehrgefühl in Verbindung mit der Glaubensfreiheit berufen!

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Lieber junger Freund,

ich habe vollstes Verständnis daß in Deinem Alter der Testosteronspiegel auf schwindelerregende Höhen steigt schlimmer wie bei uns alten Herren der Zucker oder das Cholesterin. Dennoch ist diese Situation nicht minder gefährlich.

Überleg einmal rationell und in Ruhe: Wie stellst Du Dich denn gegenüber diesem Mädchen dar? Möchtest Du wirklich als "notgeiler Bock" gelten?

Sei ein Gentleman, schreib einen schönen Brief und drücke Deine Wertschätzung aus. Vielleicht befreundet ihr Euch und Du darfst das Mädchen irgendwann wirklich in der Blüte ihrer Jugend vollkommen splitternackt betrachten. Es ist für jedes Mädchen am Anfang eine Überwindung und mit Scham verbunden sich ganz auszuziehen. Diese inneren Kämpfe, die Angst und Schuldgefühle kannst Du nicht erahnen. Deshalb ist es noch wichtiger daß Du ihr die nötige Wertschätzung zurückgibst und sie nicht enttäuscht.

Behandle Dein Mädchen gut und mach sie nicht zur Vorlage für Ersatzhandlungen.

Werde ein Mann, aber ein Mann der Tat, dessen Wort etwas gilt!

Dein Kraftlackel

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Commerzbank schließt Konto und meldet bei Inkasso ohne Grund?

Hallo ihr Lieben, ich habe folgendes Problem: Ich habe vor über 2 Jahren eine Rechnung bei Commerzbank offen gehabt. Es ging dabei um 50€. Ich habe aber davon nichts mitbekommen, da ich zu dem Zeitpunkt umgezogen bin. Ich habe auch mein Commerzbank-Konto gar nicht mehr benutzt seitdem. Jetzt wollte ich die Karte nach 2 Jahren wieder benutzen und habe gemerkt dass sie gesperrt ist. Als ich dann mit dem Angestellten der Bank gesprochen habe, hat er mir erklärt dass ich eine Rechnung von 50€ offen habe und dass ich schon viele Briefe an meine alte Adresse zugesandt bekommen habe, die dann immer wieder zurückgingen. Das Ganze wurde dann auch von er Bank aus an Inkasso weitergeleitet und die Briefe wurden dann wahrscheinlich ebenfalls an die alte Adresse geschickt und mein Konto wurde bei der Bank gelöscht. Ich habe dann mit dem Angestellten der Bank einen Brief an die Commerzbank geschrieben um zu erfahren woher diese Differenz von 50€ kommt, da ich ja ein Gratis-Studentenkonto hatte. (Ich nehme an dass sie mir Konto-Gebühren fälschlicherweise berechnet haben und dadurch sind dann über mehrere Monate hinweg diese 50€ Differenz entstanden). Nun warte ich seit über einem Monat auf die Antwort (natürlich habe ich jetzt meine neue Adresse angegeben) und habe bis jetzt keine Antwort erhalten.
Das Inkasso-Büro findet ja auch normalerweise die Adresse raus und schickt es dann an die richtige Adresse, aber von denen habe ich auch nichts erhalten. Vielleicht ist der Betrag zu gering, so dass sie sich da nicht die Mühe machen wollen und es sich für sie nicht lohnt. Auf jeden Fall weiß ich jetzt nicht was ich machen soll. Droht mir irgendetwas Schlimmes oder wie soll ich das Ganze sehen? Bitte nur antworten, wenn ihr euch mit dem Thema auskennt und bitte auch keine Beiträge von wegen: "Ja, wieso öffnest du dir ein Girokonto wenn du es später nicht benutzt?"

Ich freue mich auf eure Antworten!

Liebe Grüße eure lucidionist

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Ja, es droht Ihnen empfindlicher Schaden, und zwar bezüglich Ihres Schufaeintrages. Es geht nicht darum ob Sie jetzt die Forderung des Inkassobüros bedienen müssen. Mit diesem würde ich ohnehin vergleichen, sofern Sie den Ärger zu vertreten haben.

In Ihrer Schufa und bei anderen Auskunfteien wird ein Negativeintrag vermerkt. Sollten Sie einmal einen Ratenkredit benötigen oder ein Auto leasen wollen bekommen Sie das entweder nicht oder nur zu horrenden Zinsen.

Deshalb sollten Sie sich schleunigst darum kümmern.

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Sind Inkassogebühren zulässig trotz ausschließlicher Zahlungsaufforderung per email mit zunächst völlig falschen Beträgen?

Hallo, ich habe offenbar bei einem Online-Unternehmen bei dem ich nur ein ebook erwerben wollte ohne es mitzubekommen eine monatliche Videoserie bestellt. Als ich die Abbuchung vom Konto (monatlich EUR 19,70) bemerkte, habe ich die letzten 2 Zahlungen (Mai/Juni 2016 = EUR 39,40) vielleicht etwas vorschnell am 04.07. rückgängig gemacht.

Auf eine Anfrage beim Support des Unternehmens wurde mir am 08.07. die Buchung der Serie bestätigt, aber auch meine sofortige Kündigung per email akzeptiert.

Am 04.09. bekam ich dann von der Inkasso-Abteilung des Unternehmens eine Mail, dass ich EUR 95,50 zzgl. 9,70 Mahngebühren für erhaltene Leistungen zu zahlen hätte. Ich habe am selben Tag auf die erfolgte Kündigung und den o.g. Betrag hingewiesen. Am 06.09. erhielt ich eine weitere Mail, dass keine Kündigung vorläge, daher 4x 19,70 + 10,20 Mahngeb. + 6,50 Rücklastschriftgebühr zu zahlen sei.

Ich habe dann am 08.09. die Kündigungsbestätigung vom Support weitergeleitet. Darauf erhielt ich am 10.09. eine Antwort, dass die Kündigung tatsächlich erfolgt sei und somit nur 2x 19,70 + 9,70 Mahngeb. + 6,50 Rücklastschriftgeb. = EUR 55,60 zu zahlen sei. Am 12.09. habe ich dann geantwortet, dass ich, um das Thema abzuschließen bereit bin, diese Summe zu überweisen und um Angabe der Bankverbindung gebeten, da bei den früheren Abbuchungen zumindest der Verwendungszweck sehr kryptisch formuliert war. Darauf erhilet ich keine Antwort mehr.

Am 26.09. habe ich dann den o.g. Betrag lediglich unter Angabe meiner Kundennr. bezahlt.

Am 27.09. erhielt ich dann ein Schreiben eines Inkassounternehmens mit Gebühren von EUR 70,20 (58,50 Geschäftsgebühr + 11,70 Auslagenpauschale) gemäß RVG zzgl. EUR 1,20 Zinsen + EUR 9,70 Nebenforderung (9,70 Mahngeb. waren ja schon in den 55,60 der Hauptforderung enthalten).

Ich bin nun völlig ratlos, ob ich diese zusätzlichen Kosten nun tatsächlich zahlen muss, das kann doch anhand der Vorgeschichte eigentlich nicht sein? Ich habe nie ein formelles Mahnschreiben oder eine Rechnung erhalten.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Die Forderung ist mit dem Zahlungsausgleich vom 26.09.2016 beglichen. Die Forderung des Inkassounternehmens vom 27.09.2016  ist somit gegenstandslos. Senden Sie dem Inkassounternehmen einen Zahlungsbeleg.

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Ich denke das kann man nicht einheitlich beantworten. Seine Frau alleine in die gemischte Sauna gehen zu lassen halte ich derzeit für schwierig. Bei uns in München gibt es viele Gäste, die das Gastrecht mißbrauchen und deutsche Frauen in einer Art und Weise bedrängen wie ich das meiner Frau nie zumuten würde. An Damentagen ergibt sich dieses Problem nicht. Wenn sie allerdings mit einer Freundin zusammen in die gemischte Sauna geht können sie gegenseitig auf sich aufpassen. Von anderen Männern oder dem Bademeister darf man keine Hilfe erwarten.

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Für eine Röntgenaufnahme ist Voraussetzung, daß die Stellen welche durchleuchtet werden nicht bedeckt sind und kein Metall am Körper getragen wird. Deshalb darf die Unterhose auf jeden Fall anbleiben.

Da der Arzt seine kostbare Zeit nicht selbst zum Röntgen verwendet machen dies ohnehin seine Medizinischen Fachangestellten und das sind aufgrund der enorm hohen Bezahlung und dem irren Prestige ausschließlich Frauen.

Solltest Du bereits einen BH tragen und diesen dann kurz zusammen mit dem Unterhemd abnehmen müssen kannst Du sicher sein, daß diese Frauen dem sich gerade entwickelnden Busen eines jungen Mädchens keine besondere Beachtung schenken werden. Ihre Themen drehen sich eher darum wann endlich Mittag ist bzw wann man zum Kaffee oder in den Feierabend gehen kann und wie unausstehlich der Chef heute schon wieder war.

Ein gesundes Schamgefühl ist grundsätzlich etwas Positives. Aber beim Arzt mußt Du Dir keine Sorgen machen!

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Die Hausordnung darf ruhig gewagt formuliert sein, auch wenn Gerichte manche Punkte für unwirksam erklären können. Ich würde z.B. Lärmschutz sehr groß schreiben und auch verbieten daß Kinderwagen und Tragelasten in Gängen abgestellt oder Schuhe vor die Türe gestellt werden dürfen.

Sie machen damit bei den älteren Mietern (welche am zuverlässigsten sind) ordentlich Punkte. Alleine das ist es schon wert und sie zeigen auf welcher Seite Sie stehen. Der jungen Familie die auf dem Standpunkt steht "mein Kind darf auch mal schreien und weinen" ist dann auch gleich gezeigt wo der Hammer hängt!

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In diesem Fall geht das eindeutig über das Mietrecht hinaus. Da ist das Jugendamt zuständig. Solche Mütter benötigen Hilfen zur Erziehung.

Das ist ihn Ihrem Interesse, damit Sie wieder ruhig schlafen können und auch im Interesse des Kindes, damit dieses nicht völlig verwahrlost.

Diese Mutter muß dringenst zur Verantwortung gerufen werden.

Ich würde Ihr dies ultimativ in einem  letzten Gespräch erläutern und auch die Folgen aufzeigen wenn sich nicht sofort etwas ändert.

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Es gehört leider zu den Spitzfindigkeiten unseres Gesetzgebers sich wie im Märchen "Des Kaisers neue Kleider zu verhalten". Wie meine Vorrednerin schon gesagt hatte ist das Bundesverfassungsgericht dahergekommen und hat Kinderlärm einfach per Definition aus dem Bundesemissionsschutzgesetz gelöscht. Nur weil Justitzia sich weigert die Realität zur Kenntnis zu nehmen ist der Lärm ja nicht verschwunden  sondern entfaltet immer noch seine negativen Auswirkungen.

Ich würde Ihnen ebenfalls raten an den guten Willen der Eltern zu appellieren. Vielleicht wissen sie ja gar nicht welchen unerträglichen Lärm dieses Herumgehoppse veranstaltet.

Sollte dies nicht der Fall sein können Sie sich zwar nicht direkt juristisch wehren aber es gibt dennoch viele Dinge mit denen Sie Ihren Nachbarn notfalls - in Zusammenarbeit mit deren Vermieter - das Leben entsetzlich schwer machen können.

Gegenseitige Rücksichtnahme müssen auch die kleinen Schratzen lernen.

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Die Ehe ist per Definition eine Verbindung von Mann und Frau, welche grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt ist. Sowohl Grundgesetz als auch Bayerische Verfassung stellen das Handeln des Staates in die Verantwortung vor dem christlichen Gott. Aus diesem Grunde hat das BVerfG die Ehe ein "Alijut" genannt, ein eigenes Rechtsinstitut.

Jetzt wurde 2001 aber die Frage aufgeworfen wie denn homosexuelle Lebensgemeinschaften und Lesbierinnen, welche mit einer Frau in Gemeinschaft leben, ihren Alltag in Situationen gestalten wollen, welche normal nur nahen Angehörigen vorbehalten sind. So durften sie ihre Partner nicht mehr auf der Intensivstation besuchen, wenn diese nicht mehr einwilligungsfähig waren und haben auch nichts geerbt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Lebenspartnerschaftsgesetz erlassen und diese Gemeinschaften rechtlich geregelt. Es besteht also kein Bedarf für emotionale Diskussionen.

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