Die größte Steuerersparnis kommt nicht über dich als Privatperson, sondern über eine Holding-Struktur.
Struktur:
- Du gründest eine Holding GmbH (oder UG).
- Unter dieser Holding liegt eine Betriebs-GmbH, die die Software entwickelt und verkauft.
Vorteile:
- Wenn die Betriebs-GmbH verkauft wird (Share Deal), sind 95% des Gewinns steuerfrei, wenn die Anteile von der Holding verkauft werden.
Annahmen:
• Holding verkauft die Anteile an der Betriebs-GmbH für 30 Mio.
• Anschaffungskosten der GmbH sind gering.
• 95% des Gewinns sind steuerfrei, 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und werden mit ca. 30% KSt+GewSt besteuert.
Rechnung:
• 30 Mio. Gewinn
• 5% = 1,5 Mio. steuerpflichtig
• 30% auf 1,5 Mio. = 450.000 Euro Steuern
Verbleib in der Holding: ca. 29,55 Mio. Euro
Wenn du dir das Geld aus der Holding ausschütten willst:
- Ausschüttung wird mit Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) besteuert: 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer
- Rechenbeispiel:
- 29,55 Mio. Auszahlung an dich persönlich
- Steuer ca. 26,375% → ~7,79 Mio. Steuern
- Du bekommst netto ca. 21,76 Mio. Euro
Weitere Reduktionen:
a) Entnahme in Raten statt Einmal-Ausschüttung
• Über Jahre hinweg ausschütten, um z. B. unter dem Sparerpauschbetrag zu bleiben (aber das dauert Jahrzehnte).
b) Investition aus der Holding
• Lass das Geld in der Holding und investiere es (z. B. Immobilien, Startups, ETF).
• Du zahlst dann keine Steuern auf diese Investments, solange kein Geld privat entnommen wird.
c) Familien-Holding
• Ehepartner oder Kinder als Mitgesellschafter der Holding einbinden → Einkommen verteilen.
• Spart Steuern über die Progression (z. B. bei Kindern mit Freibeträgen).
d) Wegzug ins Ausland vor Auszahlung
• Du ziehst legal in ein Land mit niedriger Abgeltungsteuer oder ohne Wegzugsbesteuerung (z. B. Portugal, VAE).
• Danach kannst du dir Dividenden auszahlen lassen, unter Umständen fast steuerfrei.
• Achtung: Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) kann trotzdem greifen – hier braucht es Spezialberatung.