Guten Abend liebe Community,
ich soll einen Artikel aus dem Grundgesetz ausführlich beschreiben und bin soweit fertig, aber weiss nicht,ob der wirklich Fehlerfrei ist.Ich würde mich über eure Feedbacks freuen.
"Der Artikel 3 aus dem Grundgesetz soll eine gerechte Behandlung aller Bürger gewährleisten. Weiterhin garantiert der Artikel 3, die Gleichberechtigung von Männer und Frauen, dass heißt beide sind seit Enstehung des Grundgesetzes am 24.Mai 1949, in Deutschland gleichberechtigt und genießen, die gleichen Rechte und Pflichten. Doch es gab Zeiten, da durften Frauen, wie etwa in der N-S herrschaft nur Kinder gebähren oder sie wurden beim Wiederaufbau, zu Zwangsarbeit gezwungen. Heute, jedoch Jahrzente nach diesen Tragischen Ereignisse sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Trotzdem gibt es, z.b im Berufsleben immer noch probleme, die Gleichberechtigung umzusetzen. Trotzdem bin ich der absoluten Meinung, dass Menschenrechte für alle gelten und die Geschlechter in allen Hinsichten die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben sollen und somit Gleichberechtigung unabhängig vom Geschlecht sein sollte"