nein, es sei denn, du hast gewusst. dass er betrunken ist, als du ihm das Fahrzeug überlassen hast.
Die Information in der Frage ist reichlich knapp, sowohl zum Verhalten der Versicherung als auch zum Anwalt.
Bei Bedarf schaue ich mir das näher an und berate dann, aber nicht hier im öffentlichen Raum.
ganz so beliebig kann der Vermieter mit dem Eigenbedarf nicht kündigen. Aber hier eine fixe Zeitgrenze zu setzen, ab wann nach Vermietung ein neuer Eigenbedarf erwachsen kann, der die Interessen des Mieters überwiegt, kann man nicht. Das wird am Einzelfall entschieden. Ein paar Monate halte jedenfalls für bei weitem zu kurz.
Im Fall, dass es passieren sollte:
§ 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung(1) Der Mieter kann
der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung
des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des
Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen
Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter
Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu
rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den
Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Sorry, ohne genaue Kenntnis der "Art des Vertrages" und seine Inhalts zu den Rücktritts oder Kündigungsmöglichkeiten kann es hier keinen fachlichen Formulierungsrat geben, was im Fall einer Kündigung zu beachten ist.
Eine "Vetragsstrafe" könnte nur dann verlangt werden wenn sie rechtswirksam im Vertrag vereinbart ist und alle Bedingungen dafür erfüllt sind
Jollen bis ca. 5 Metern Länge oder auch kürzere sollten für euch geeignet sein. Die lassen sich problemlos leicht slippen, auch per Hand, ohne mit dem Auto an die Rampe zu fahren.
Ich würde ein formstabiles Boot empfehlen, keine kippelige Rennjolle wie z. B. ein 505er.
In diesem Bereich gibt es viele Anbieter von Jollen, so dass man hier nicht alle aufzählen kann. Das Boot sollte halt technisch in Ordnung sein am Rumpf, Rigg, den Beschlägen und den Segeln. Auch das Ruderblatt und die Schwervorrichtung sollten kein Mängel haben, die die Funktion und Sicherheit beeinträchtigen. Der Mast muss gerade sein, nicht gebogen. Alte Leine lassen sich relativ kostengünstig erneuern und austauschen.
Am besten einfach in Zeitschriften und Internet rumsuchen, eventuell auch auf den schwarzen Brettern von Segelcubs oder Campingplätzen, die an einem See gelegen sind und dann zur Besichtigung jemanden mitnehmen, die / der sich etwas auskennt.
Apropos Mast beim Trailer Transport: der Mast ist länger als das Boot und darf nach hinten nicht beliebig weit über die Lichtleiste hinaus ragen, nach vorne über das Zugfahrzeug kein Problem, aber beim Crafter an die Höhe denken, also muss der Trailer entweder eine hohe vordere Maststütze haben wenn der MAst nicht auf dem Dachträger transportiert werden kann.
einer, der Frauen an der Brust rumschnippelt oder Implantate einsetzt ist deswegen kein Kardiologe, nur weil´s in der Nähe vom Herz ist.
ich würde alle Fragen mit "ja" beantworten,
das klingt höflich und ist unerlässlich, wichtig, nicht so entscheidend
genau voraussagen lässt sich die zu erwartende Strafe nicht ohne Kenntnis der ganzen Einzelheiten, z. B. ob der Rotlichtverstoß auch noch mit Gefährdung erfolgte und angesichts 7 vorheriger Geschwindigkeitsverstöße in einem Jahr (gab es vorher auch schon welche oder andere Verkehrsordnungswidrigkeiten?) ist eher zu erwarten, dass es nicht bei der Mindestbestrafung bleiben wird.
200 € - 320 € Geldbuße 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte ist die Katalogahndung nach dem Bußgeldkatalog 2017
Der drohende Höchstrahmen ist:je nach Tatbegehung: Geldstrafe, Führerscheinentzug (mindestens 6 Monate Sperre) und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich.
Anmerkung zum Schluss: bei diesem Fahrverhalten sollten Sie wirklich über Ihre Verantwortlichkeit als Fahrzeuglenker nachdenken und z. B. an einer Nachschulung teilnehmen; Einsicht zu letzterem wird sich auch günstig auf den Strafrahmen bei einer Verurteilung auswirken.
zum Anwalt zu gehen ist die richtige Entscheidung, darum will ich mich hier in das Mandat des Kollegen gar nicht einmischen.
Fristen zur sog. Nacherfüllung (Fertigstellung / Mängelbeseitigung) - ansonsten Minderung oder Androhung der Erledigung durch anderen Unternehmer sollten Sie setzen bzw. den Anwalt machen lassen.
Schadenersatzansprüche zum jetzigen Zeitpunkt und nach den bisherigen Angaben sind eher zweifelhaft, später (siehe oben) nicht ausgeschlossen.
Wenn sogar der Bauleiter zum Anwalt geraten hat würde ich mich ranhalten und keine Zeit verlieren.
Ja und den voreiligen Finanzierhelfer würde ich auch nicht so einfach entlassen.
in der beschriebenen Kürze halte ich das schon für einen Sachmangel des Grundstücks und beantworte die Frage: ja, da kann man was machen mit Schadensersatz oder Minderungsansprüchen wie im Link von Coffeeman444. Gleich zum Gericht müssen Sie deshalb nicht, sondern erst mit dem Verkäufer und dem Makler Kontakt aufnehmen, aber das emphfehle ich der Sachkunde eines damit erfahrenen Rechtsanwalts zu überlassen. Die Chancen, dass der Verkäufer auch die Anwaltskosten erstatten muss sehen nicht so schlecht. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich so tief gehende rechtliche Ausführungen über die gebotene Vorgehensewise nicht hier über das Forum machen kann und schon gar nicht ohne eingehende Kenntnis der kaufvertraglichen Vereinbarungen.
meines Erachtens ist Ihr Schreiben an das Gericht, noch dazu beschränkt auf den Widerruf der Zustellungsvollmacht keine wirksame Kündigung des Anwaltsauftrags. Von der klaren Formulierung abgesehen fehlt es schon am Zugang einer Kündigungserklärung beim Empfänger, also beim Anwalt, auch wenn der - wahrscheinlich - vom Gericht eine Kopie des Schreibens zugeschickt erhalten hat.
bevor man hier antwortet müsste man zuerst euren Gesellschaftsvertrag kennen, d. h. das was ihr bei Beginn vereinbart habt und dann braucht es einen gründlichen Blick ins Gesetz.
wenn euch der Vermieter sowieso los werden will fargt ihn doch einfach, ob er einer einvernehmlichen Auflösung des Mitvertrages auf einen früheren / alsbaldigen Termin als eure reguläre Kündigungsfrist zustimmt. Vielleicht ist er sogar froh drum.
die fristlose Kündigung geht so nicht durch.
Das Arbeitsverhältnis endet auch ohne Kündigung zum Ablauf der Befristung (ist 5.6.2017 gemeint?).
Ob davor eien ordentlich Kündigung möglich oder ausgeschlossen ist ergibt sich aus dem Inhalt des Arbeitsvertrages und kann ohne dessen Kenntnis nicht beantwortet werden.
Ich empfehle, mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und ihn aufzufordern, die fristlose Kündigung zurück zu nehmen, ansonsten dagegen beim Areitsgericht geklagt werden muss.
Das geht einfach und kostenfrei zur Niederschrift beim Arbeitsgericht.
Unabhängig davon rate ich, 3 Monate vor Ablauf der Befristung die bevorstehende Beendigung beim Arbeitsamt zu melden um eine eventuelle Sperre zu vermeiden falls nicht gleich ein Anschlussvertrag gefunden wird.
und bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung sollte der Anhänger Reifen drauf haben, die jünger als 6 Jahre sind.
wenn es um Schadensersatzansprüche geht, die von einem Auto verursacht wurden dessen Kennzeichen Sie haben, dann würde ich einfach die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs über eine Zentralregister Anfrage ausfindig machen und mich anschließend unmittelber an die Versicherung wenden , Wenn auch noch Name des Schädigers bekannt ist, solte die Abwicklung eihgentlich problemlos und schnell gehen, oder einen Rechtsanwalt beauftragen, dessen Gebühren auch die Versicherung erstatten muss.
"Rot" bedeutet Stillstand. Ich bin für demokratische Gleichberechtigung und fordere "grünes" Licht für alle an allen Ampeln.
mach eine Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug bei der Polizei.
Wenn du dann nach den Ermittlungen von dort die Antwort vom betrügerischen Verkäufer bekommst schick ihm eine MAhnbescheid 8oder lass das von einem Rechtsanwalt machen. Dadurch entstehen die zunächst zwar Kosten, die der säumige Verkäufer allerdings erstatten muss.
im von dir angesprochenen Fall war es kein moralisch-erotisches Problem, sondern ein baurechtliches. Videofilmen und Telefonsex wurden als Gewerbe betrieben in einem Haus, das in einem reinen Wohngebiet steht, wo es eben qua Definition nicht erlaubt ist, ein Gewerbe auszuüben.
möglicherweise hat der Anwalt ein Versäumnis zu verbergen,
einfach mal die Kanzlei aufsuchen und Einblick in die Handakte verlangen.
Vorher würde ich noch direkt mal den zuständigen Richter telefonisch oder persönlich kontaktieren und nach dem Sachstand frage mangels Auskunft des Anwalts.
Alternativ zur Geschäftsstelle des Gerichts gehen, die vielleicht auch eingeschränkt Auskunft geben wird.
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, sich schriftlich formlos bei der Rechtsanwaltskamer zu beschweren, dass der Anwalt bei der langen Verfahrensdauer keine Auskunft gibt. Dazu ist er nämlich verpflichtet.
Ich würde ihm das vorher mit kurzer Erledigungsfrist ankündigen. Vielleicht kommt er dann in die Gänge.
Als letzte Konsequenz bliebe noch die Kündigung des Mandats wegen Untätigkeit. Der Schritt muss allerdings gut überlegt werden im Hinblick auf die Gebühren. Das sollte vorher mit einem anderen Rechtsanwalt besprochen werden, der ggf. bereit ist, das Mandat zu übernehmen. Der darf sich zwar nicht einfach so "einmischen", kann sich aber beim Gericht über den prozessualen Sachstand schlau machen.
Ggf. kann ich da behilflich sein, aber nicht hier öffentlich im Forum.