Hallo zusammen,
nach BHKG ist die Gemeinde ja verpflichtet, nach Einberufung zum Lehrgang, dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden (Lohnfortzahlung) zu ersetzen (sehr vereinfacht dargestellt).
Gilt dies auch für ausländische Arbeitgeber?
Angenommen man ist Angestellter in der Schweiz mit einem nun ja deutlich höheren Stundenlohn?