Groß! Also ich rede von so E oder F+

Weiche Haut aber auch Inhalt, also nicht so labrige Tüten. Einfach damit beim Tittenfick mein Schwanz Platz hat.

Keine (!!) großen Nippel oder welche, die abstehen, als könnte man einen Hut dran aufhängen.

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Nice. Knast und Vater! Respekt, mal gucken was du noch so verkackst im Leben

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Sagen wir es kurz und knapp, machst du bei Anal was falsch, kann es sein, dass deine Freundin im aller schlimmsten Fall irreparable Schäden erleidet und sie für immer eine Windel braucht, da ihr Schließmuskel und andere Darmareale zerstört sind.

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1. Du "bringst" sie erstmal zu gar nichts! Denn wenn du etwas erzwingen willst, läuft schon mal einiges schief. Geht in die Richtung von mentaler/psychischer/körperlicher Vergewaltigung in gewissem Maße.
2. Wenn sie nein sagt, dann nein!
3. Wenn sie sich unsicher ist, dann rede mit ihr sachlich darüber!

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Wenn eine "Lesbe" dich als Mann nageln will ggf ist doch super.

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1. Du "bringst" sie erstmal zu gar nichts! Denn wenn du etwas erzwingen willst, läuft schon mal einiges schief. Geht in die Richtung von mentaler/psychischer/körperlicher Vergewaltigung in gewissem Maße.
2. Sag ihr doch einfach, dass du das mal ausprobieren möchtest und ob sie sich das auch vorstellen könnte.
3. Wenn sie nein sagt, dann nein!
4. Wenn sie sich unsicher ist, dann rede mit ihr sachlich darüber!

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Kaum eine Krankenkasse übernimmt OPs mehr, somit reines Schneiden ist beim plastischen Chirurgen. Ansonsten Orthopäde, der ggf Unterstützungs BHs empfehlen kann.
Auch mal zu einem richtigen Laden für Frauenunterwäsche gehen, die haben halt auch Ahnung von Brüsten / BHs und Rückenschmerzen.

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Ausspülen und abwarten. Das Auge kann aufgrund leichter Harnstoffe im Sperma gerötet sein. Das Auge reagiert nur darauf. Ist bestimmt nach ein paar Stunden weg, war zumindestens so, als ich meiner Frau ins Auge ausversehen gespritzt habe.

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Wenn du es selber gemacht hast, dann viel Spaß:

Macht man sich strafbar, wenn man ohne die Einwilligung des Abgebildeten Nackt- und Intimbilder im Internet veröffentlich und verbreitet?
Ja! Gemäß § 33 KUG liegt der Strafrahmen bei Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die Staatsanwaltschaft oder Polizei ermittelt aber nicht von alleine. Der oder die Geschädigte müssen Strafantrag stellen.

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Sprich mit ihr ernsthaft was das soll und das dich das stört. Wenn sie nicht aufhört und somit nicht auf dich eingeht, dann musst du wissen, ob die so eine "Frau" an deiner Seite haben willst.

Frag sie mal warum sie das wohl offensichtlich macht? Hat sie irgendwelche Komplexe oder fehlt ihr was, was sie ggf nicht von dir bekommt.

Rede mit ihr und entscheide dich dann.

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