Hallo, kennt sich jemand mit ausgelagerten Arbeitsstellen auf EM-Rente aus?
Folgender Fall:
Herr Müller ist in Erwerbsminderungsrente und arbeitet in einer Wiedereingliederungsmaßnahme (Tak=Teilhabe am Arbeitsweltlichen Kontext, auf dem 2. Arbeitsmarkt, Vergleich mit einer wfb). Dort darf er derzeit 4 /Std pro Tag arbeiten.
Nun möchte er gerne auf eine Arbeitsstelle auf dem 1. markt.
Ihm wurde eine ausgelagerte Arbeitsstelle nahe gelegt. Herr Müller bekommt das Gehalt aus der "neuen" Arbeit & Fahrkarte für ÖPNV (wird benötigt) und Essensgeld von "Wfb".
(ohne diese "Wfb" müsste er von den ca 450 Euro, von denen auch Geld vom Amt Gegengerechnet wird, die Fahrkarte selbst finanzieren, was rund 80 Euro wären)
Laut Rentenkasse darf Herr Müller nur 3 Stunden auf dem 1.Markt arbeiten. Wie ist es aber, wenn "Tak" noch im Hintergrund läuft? Da hat er 4 Std gemacht, darf er nun trotzdem 4 Std machen (es wurde wohl, bei Nachfrage bei der DRV nichts von der "Wfb" erwähnt.)
Und wieviel von, voraussichtlich 450 Euro, darf Herrr Müller behalten? Wir lasen was von 135 Euro, dann hiess es, es wären rund 165 Euro und wenn er für seine Arbeit "nur" 200 Euro bekäme müsste er das vermutlich nicht gegenrechnen lassen.
Ehrlich gesagt sind wir ganz schön verwirrt, von Zahlen, Aussagen und so.
Er hat eine Arbeit gefunden die ihm Spass, die ihn fordert aber nicht überfordert und kommt schon im Praktikum bei allen gut an, mit denen er zusammen arbeiten darf / muss / kann. Dieses ganze Behörden-Geblubber und das jeder nur seinen "Mist" kennt, aber nicht wie es in Verbindung mit xzy ist, macht es alles nur unnötig kompliziert.
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Situationen erlebt oder von gehört und weiss wie ich ihm helfen kann??!
Danke schon mal.
Und bitte keine voreiligen, blöden Kommentare, auch wenn der Name geändert wurde, er ist total lieb und gibt immer sein bestes, nur weil er halt krank ist und in Rente, macht ihn das nicht zu einem bösen Schmarotzer. Wir haben schon vieles gehört und gelesen.
Bitte, seid nett... 🤝🏼