Bin ich zur Grabpflege verpflichtet?

Grabpflege: Das Wichtigste in Kürze

Zur Grabpflege ist die Person verpflichtet, die das Nutzungsrecht an der Grabstelle erworben hat. Handelt es sich beim Nutzungsberechtigten um den Verstorbenen, geht das Nutzungsrecht auf die Erben über.

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Marion Brasch ist die Schwester von Thomas und arbeitet für Radio eins. Versuch ihr ne Mail zu schreiben. mfg

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Du bist krankenversichert und pflegeversichert. Außerdem hast du Anspruch auf die Grundrente und ggf. auf Sozialhilfe und Wohngeld. Lass dich bitte im Bürgerbüro im Rathaus beraten. Mfg

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Ich denk mal sie arbeitet nicht in der Wirtschaft, weil sie das mit dem kranken Kind nicht kann, nicht weil sie nicht will. Für die Pflege den behinderten Kindes bekommt sie ggf. was von der Pflegeversichwerung. Aber viel ist das nicht...

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Ja dann leg dir ne sehr schwere Krankheit zu, die du dann lebenslang hast, also die nicht mehr weggeht.... Dann kannste einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen...

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Du bekommst Punkte für Kindererziehung und wenn du ihn Pflegst für Pflege. Ob das für eine Rente bei dir reicht, erfährst du wenn du eine Kontenklärung machst bei der DRV

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Anwälte sind regelmäßig nicht in der Renetnversichewrung versichert..... Die haben was eigenes. z.B. Das Versorgungswerk ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin.

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Das kommt doch drauf an, wie fit du dich im März fühlst. Die Rente bekommst du nur, wenn du nicht mehr abeiten KANNST. Aufs Wollen kommt es nicht so an. MfG

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Wenn du angestellt bist jetzt, dann Riesterrente und Betriebsrente. Dazu eine Privatrente und auch selber was sparen fürs Alter. Kannst du Aktien nehmen oder noch ne Versicherung, kommt drauf an, wieviel Risiko du dabei eingehen willst.

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Ab 15 ist meine Tochter auch nicht mehr mitgekommen. Aber wenn ihr den Urlaub gebucht habt, ist der nicht mehr kostenfrei zu stornieren, also ist Geld zu bezahlen für Nicht-Urlaub.

zu 1. Im Urlaub kannst du immer ausschlafen, auch wenn du mitfährst, oder? Sag Mama, dass du jeden tag heulst, wenn du nicht erholt bist.

zu 2. Du kannst deine Schulsachen mitnehmen oder versprechen fließig für die Schule zu lernen zu Hasue. Und dich auch wirklich daran halten.

zu 3. Du gehst mal zum Frauenarzt, das könnte eine Erkrankung sein - Endometriose- , die dort von der Ärztin behandelt werden kann.

Viel Erfolg bei den - ruhigen - Verhandlungen. mfg

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Ich glaube ich habe die gleiche Maschine...:-((

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Also du bist Halbwaise und nicht halb weise, dann wärst du nur halb so klug.... Offensichtlich sind hier keine Österreicher, die sich mit öst. Rentenversicherung auskennen frag doch mal da: Ombudsstelle des zuständigen PensionsversicherungsträgerLetzte Aktualisierung: 9. März 2022

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/ombudsstellen_und_anwaltschaften/Seite.3240009.html

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Ausgelagerte Arbeitsstelle?

Hallo, kennt sich jemand mit ausgelagerten Arbeitsstellen auf EM-Rente aus?

Folgender Fall:

Herr Müller ist in Erwerbsminderungsrente und arbeitet in einer Wiedereingliederungsmaßnahme (Tak=Teilhabe am Arbeitsweltlichen Kontext, auf dem 2. Arbeitsmarkt, Vergleich mit einer wfb). Dort darf er derzeit 4 /Std pro Tag arbeiten.

Nun möchte er gerne auf eine Arbeitsstelle auf dem 1. markt.

Ihm wurde eine ausgelagerte Arbeitsstelle nahe gelegt. Herr Müller bekommt das Gehalt aus der "neuen" Arbeit & Fahrkarte für ÖPNV (wird benötigt) und Essensgeld von "Wfb".

(ohne diese "Wfb" müsste er von den ca 450 Euro, von denen auch Geld vom Amt Gegengerechnet wird, die Fahrkarte selbst finanzieren, was rund 80 Euro wären)

Laut Rentenkasse darf Herr Müller nur 3 Stunden auf dem 1.Markt arbeiten. Wie ist es aber, wenn "Tak" noch im Hintergrund läuft? Da hat er 4 Std gemacht, darf er nun trotzdem 4 Std machen (es wurde wohl, bei Nachfrage bei der DRV nichts von der "Wfb" erwähnt.)

Und wieviel von, voraussichtlich 450 Euro, darf Herrr Müller behalten? Wir lasen was von 135 Euro, dann hiess es, es wären rund 165 Euro und wenn er für seine Arbeit "nur" 200 Euro bekäme müsste er das vermutlich nicht gegenrechnen lassen.

Ehrlich gesagt sind wir ganz schön verwirrt, von Zahlen, Aussagen und so.

Er hat eine Arbeit gefunden die ihm Spass, die ihn fordert aber nicht überfordert und kommt schon im Praktikum bei allen gut an, mit denen er zusammen arbeiten darf / muss / kann. Dieses ganze Behörden-Geblubber und das jeder nur seinen "Mist" kennt, aber nicht wie es in Verbindung mit xzy ist, macht es alles nur unnötig kompliziert.

Vielleicht hat ja jemand ähnliche Situationen erlebt oder von gehört und weiss wie ich ihm helfen kann??!

Danke schon mal.

Und bitte keine voreiligen, blöden Kommentare, auch wenn der Name geändert wurde, er ist total lieb und gibt immer sein bestes, nur weil er halt krank ist und in Rente, macht ihn das nicht zu einem bösen Schmarotzer. Wir haben schon vieles gehört und gelesen.

Bitte, seid nett... 🤝🏼

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Wenn jemand EM-Rente bezieht, darf er eine geringfügige Tätigkeit ausführen, ohne dass es angerechnet wird. (Minijob). Von einer ausgelagerten Tätigkeit hab ich noch nie gehört.

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Dann wird entweder die Reha abgesagt, weil jetzt Rente gezahlt wird oder die Rente wird gezahlt und dann mit der Zahlung des Übergangsgeld, was für die Zeit der Reha gezahlt wird, verrechnet. Beides zusammen wird nicht gezahlt. Aber sicher ist das jetzt längst geklärt, ist ja schon etwas älter diese Frage. mfg

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