Folgender Sachverhalt kurz dargelegt:
Meine langjährige Partnerin, deren mittlerweile volljährige Tochter bei ihr lebt, und ich möchten im August in eine gemeinsame Wohnung (ohne ihre Tochter) ziehen.
Ihre Tochter (18) hat bereits 2 Ausbildungen abgebrochen, auch weitere Jobs geschmissen, ist arbeitslos, bezieht HartzIV und wird auf eigenen Wunsch durch das örtliche Jugendamt, das eine Aufnahme in eine "Wohngruppe" in Aussicht stellte, betreut. Diese Zusage wurde nun zurückgezogen, da das Mädel sich nicht an Absprachen, Regeln und sonstige Auflagen seitens des Jugendamtes hält bzw ignoriert.
Zwischenzeitlich und in der Annahme, dass die Tochter weiterhin durch das Jugendamt betreut ist, mieteten meine Partnerin und ich eine Whg zum August an.
Müssten wir, obwohl wir beide nicht wollen, das Mädel mitnehmen und bei uns wohnen lassen?
Wer kann mir Auskunft geben, wie sich die juristische Situation darstellt und hat eine Lösung parat?
Herzlichen Dank!