Verstösst eine "Schwarze Liste" für unerwünschte Hotelgäste gegen den Datenschutz?
Heute hatten wir einen Gast der unbedingt eine Rechnung für ein Einzelzimmer wollte, obwohl er ein Doppelzimmer gebucht und genutzt hatte. Das kann ich natürlich nicht machen, das ist Steuerbetrug. Er hat so ein Theater im Frühstücksraum gemacht, daß Kinder zu weinen begonnen haben.
Nun gibt es des öfteren solche Gäste die man am liebsten nie wieder sehen möchte, und auch den anderen Kollegen nicht wünscht, meine Idee ist nun eine Art "Black List" Schwarze Liste mit unerwünschten Hotelgästen ins Internet zu stellen.
Ähnlich der Bewertung für Hotels, sollte es doch auch möglich sein die Gäste zu bewerten.
Verstösst so eine Liste für unerwünschte, auffällige Hotelgäste gegen das Datenschutzgesetz? Oder ist die Veröffentlichung zulässig?