Ich finde, dass "Johanna" ein schöner Name ist, der sich auch vom Einheitsnamengeschmack abhebt.
Letztlich ist aber nicht der Name sondern der Charakter entscheidend.
Ich finde, dass "Johanna" ein schöner Name ist, der sich auch vom Einheitsnamengeschmack abhebt.
Letztlich ist aber nicht der Name sondern der Charakter entscheidend.
oh man (oder frau?)
jeder Mensch ist ein sexuelles Wesen. Und dazu gehört auch das Verlangen nach sexueller Vereinigung. Das hast Du sicherlich auch schon verspürt, es sein denn, Du bist noch im vorpubertären Alter.
Du bist Christ. Dann betrachte es doch mal von dieser Warte. Gott hat den Menschen geschaffen und zwar auch mit seiner Sexualität. Dann kann diese ja wohl nicht schlecht sein.
Die Bedenken, die Du hast, sind von den Moralvorstellungen der Kirchen, vor allem der Katholischen, geprägt. Alles, was die Kirchen verkünden, ist von Menschen erdacht. Vieles diente und dient heute noch der Unterdrückung der Gläubigen.
Auch früher haben die Menschen Lust an der sexuellen Vereinigung gehabt. Es ging nicht ums Kinderkriegen. Das war nur die Folge mangelnder Aufklärung und fehlender Verhütungsmittel.
Du bist ein freier Mensch und kannst selbst entscheiden, ob Du Sex haben willst oder nicht. Aber denke nicht in den Kategorien Wolllust und Sünde:
Dein Wunsch, IT-Anwalt zu werden, setzt zunächst einmal voraus, überhaupt als Anwalt zugelassen zu werden.
Die Zulassung als Anwalt erhält nur, wer die Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst hat.
Diese Befähigung erhält man mit dem Bestehen der 2. (großen) juristischen Staatsprüfung.
Der Weg dorthin ist wie folgt. Studium der Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität. Daran anschließend die 1. juristische Staatsprüfung.
Daran schließt sich ein 2-jähriges Referendariat mit den Stationen Staatsanwaltschaft, Landgericht, Verwaltung, Rechtsanwalt und Wahlstation an. Anschließend kommt dann die 2. juristische Staatsprüfung.
Dann kann man sich als Anwalt zulassen lassen. Um sich Fachanwalt für Spezialgebiete wie z.B. für IT nennen zu können, bedarf es weiterer Fortbildungsmaßnahmen, die mit einer entsprechenden Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer enden.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Studiengängen sind die Prüfungen in den Rechtswissenschaften Staatsprüfungen; d.h. der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Richtern, Rechtsanwälten, Verwaltungsbeamten. Die Prüfungen sind also völlig losgelöst vom Universitätsbetrieb.
Dennoch wird zum Examen nur zugelassen, wer die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Bundeslandes geforderten Leistungsnachweise (Scheine) vorweisen kann.
Ich halte es für kaum möglich, ein Jurastudium neben einem Hauptberuf durchzuführen.
Du brauchst für eine Kündigung keine Gründe anzugeben. Ob Dir noch anteiliger Jahresurlaub zusteht, musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären. Üblicherweise ist der Urlaub aber vom Arbeitnehmer zu nehmen. Einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Resturlaubs gibt es nur in ganz eng begrenzten Fällen, die nach meiner Einschätzung bei Dir nicht vorliegen.
du meinst wahrscheinlich: "pacta sunt servanda"
d.h. Verträge sind einzuhalten.
Das bedeutet aber nicht, dass vertragliche Vereinbarungen über dem Gesetz stehen. Sie können allerdings gesetzliche Bestimmungen ausschließen, soweit diese abdingbar sind.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten einer Vereinsmitgliedschaft sind in der Satzung des Vereins geregelt. Nur diese ist einschlägig.
Im allgemeinen kann eine Vereinsmitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Mein Tipp: Schau in die Vereinssatzung.
Anmerkung. Auch ich war zwei Jahre als Rechtsberater bei einem Haus- und Grundeigentümerverein tätig. Und da kommt es tatsächlich öfter, als man glaubt, vor, dass das ratsuchende Mitglied nicht die Antwort erhält, die es gerne hätte.
Offensichtlich scheint Dir ja etwas an dem Mädchen gelegen zu sein, sonst würdest Du Dich ja nicht so lange mit ihr schreiben. Wenn das so ist, solltest Du ihr das einfach mitteilen. Also im Klartext: Schreib´ihr, was Du für sie empfindest. wenn Du nichts für sie übrig hast, schreib weiter "wie gehts", "was machst Du"
Moin,
solange das Boot, das Du im Ausland kaufst, nicht in einem Schiffsregister registriert ist, -und das wird so gut wie nie der Fall sein- musst Du nach dem Kauf die deutsche Nationale am Heckflaggenstock führen. Wenn Du das Boot nach Deutschland überführst, musst Du den Nachweis über gezahlte Mehrwertsteuer bereit halten. Gilt nur für Einfuhren aus den Ländern der EU.
In Deutschland gibt es für Sportboote keine Registrierungspflicht. Das Boot muss lediglich mit Namen und Heimathafen gekennzeichnet sein.
Für eine große Reise, wie du sie anscheinend vorhast, (Atlantiküberquerung) empfiehlt es sich, ein Flaggenzertifikat zu besorgen.
Übrigens. Die Flaggenführung, die in der "Kroatienantwort" beschrieben wurde, ist absolut unseemännisch. Das Boot gehört einem kroatischen Eigner und führt deshalb am Heck die kroatische Flagge. Die Nationalität des Skippers (Charterers) spielt keine Rolle und hat keine Auswirkungen auf die Flaggenführung..
Grundsätzlich nicht.
Eine Übertragung der Haftung auf die Fachfirma kann jedoch erfolgen, wenn dieses im Einvernehmen mit der Fachfirma der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt wird und diese sich damit einverstanden erklärt.
Das ist ein häufiger Fall bei der Vermietung eines EFH. hier wird in aller Regel die Schnee-und Eisbeseitigungspflicht per Mietvertrag auf den Mieter übertragen und dieses dem ordnungsamt angezeigt.
Moin,
selbstverständlich können Sie das Haus (richtigerweise das Grundstück) Ihren Eltern zurückschenken, wenn diese die Schenkung annehmen. Die eingetragene Grundschuld wird dabei dann mit übertragen. Ihr Bruder, den Sie ausgezahlt haben, hat allerdings mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun.
ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Grundstücksübereignung an Sie auf Grund eines Erbvertrages erfolgte, an dem dann wahrscheinlich auch ihr Bruder beteiligt war. Dann ist das Einvernehmen aller drei Vertragspartner notwendig, um die Angelegenheit rückabzuwickeln.
Sie sollten einen Notar aufsuchen, um sich von diesem beraten zu lassen.Bei Grundstücksangelegenheiten ist ja sowieso grundsätzlich ein Notar einzuschalten.
Moin,
grundsätzlich unterliegt jeder Erbfall der Besteuerung. Ob dann tatsächlich Erbschaftssteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Im vorliegenden Fall wird mit einiger Sicherheit keine Erbschaftssteuer anfallen, da die Freibeträge für Verwandte ersten Grades so hoch sind, dass faktisch nie der Steuerfall eintritt.
Übrigens ist es unerheblich, ob der oder die Erbin das Haus bewohnt. Das hat mit dem Steuerfall überhaupt nichts zu tun.
Auch ich bin Gewinner dieser Zypern Traumreise. Ich habe versucht, dort anzurufen. Zunächst ewige Warteschleife. Bei weiteren Versuchen nach kurzem Umschalten dauerbesetzt. Dann bin ich zurückgerufen worden. Allerdings mit unterdrückter Nummer. Und das zeigt mir, dass das Ganze nicht so ganz seriös ist. Wir fahren nicht. Ansonsten sind die meisten Punkte in den Vorkommentaren schon aufgezählt worden.