Da gibt es unterschiedliche Gesichtspunkte und es hängt davon ab wie alt
ihr seit, welche Taucherfahrung ihr habt und wo (Land, See, etc ...) ihr
tauchen wollt.
Grundsätzlich ist das Tauchen in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. d.h. ihr könnt an vielen Orten so tauchen gehen, wenn dies nicht den Regeln des Besitzers/Pächter des Gewässers entgegen steht.
Trotzdem sind vielleicht ein paar rechtliche Dinge zu beachten. Wenn Deine Freundin
Minderjährig ist braucht sie die Einwilligung der Eltern und die
Übertragung der Erziehungsgewalt/Verantwortung auf Deinen Vater.
Geschieht meist vollkommen unformal in dem Dein Vater Deine Freundin
abholt und mit deren Eltern vereinbart wo ihr seit, was ihr macht und wann ihr
zurückkommt.
Desweiteren muss Deinem Vater bewusst sein das er als (vermutlich)
der erfahrenere, erwachsene Taucher, der Anweisungen gibt und die Führung übernimmt, eine sog. Garantenstellung gegenüber Euch einnimmt. Also die volle
Verantwortung für die Sicherheit bei dem Tauchgang trägt und auch Entscheidungen durchsetzen muss. (Das lernt man in einem Kurs zur Gruppenführung Unterwasser)
An ausländischen Basen z.B. in Ägypten verlangen die dortigen Basen für
Tauchgänge, die nicht mit einem Guide geführt werden eine mindest
Erfahrung von 25-30 Tauchgängen und das man in den letzten 12 Monaten
getaucht ist.
Meistens wird bei den Basisregeln dann nur Bezug genommen auf die
allgemeinen Regeln des Sporttauchens,( was immer das seien soll? Gemeint sind dann wohl die Regeln von PADI oder SSI, etc..) vielleicht noch garniert mit irgendwelchen
Tiefengrenzen. Meistens wird ja noch ein sog. Checkdive, unter Führung
eines TL oder DM gemacht, um die Fähigkeiten der Tauchgästen
einzuschätzen und die absoluten Nieten auszusortieren.
Bei deutschen Binnenseen gilt, wie oben erwähnt, das Hausrecht des Besitzers oder des Pächters zu beachten.
Sollte es sich bei dem dt. Tauchgewässer um eines der wenigen Vereinsgewässer handeln wo die höheren VDST-Sicherheitsstandards gelten, könnte es sein dass ihr
in dieser Gruppenkonstellation nicht tauchen dürft! Die "Empfehlungen
der Tauchgruppenzusammenstellung" des VDST (Früher 4 Sterne Regel)
verlangen bei jeder Buddy-Gruppe (Zweier-Gruppe) dass ein Taucher
mindestens ein Tauchgruppenführer, also CMAS**, ist. Mit etwas guten
Willen wird vielleicht ein Taucher mit einem Rescue-Schein als CMAS**
durchgehen, aber dann fehlt immer noch ein weiterer Taucher mit min. 2 Sternen ... . Desweiteren verlangen die Sicherheitsstandards, nach meiner Erinnerung, das ein 14jähriger CMAS* mit einem Spezial-Gruppenführer (CMAS***) tauchen sollte. Einige Vereine lassen Jugendliche nur mit Ausbildern tauchen. Die Sicherheitsstandards gelten zwingend nur für Ausbildungstauchgänge, der VDST empfiehlt diese aber auch bei privaten Tauchgängen anzuwenden.
Ich würde Deinem Vater raten, wenn die Verhältnisse des Sees zu schlecht sind für einen Tauchgang mit 2 Anfängern gleichzeitig (z.B. Tiefe und/oder schlechte Sichtverhältnisse) doch 2 Tauchgänge mit jeweils einem von Euch zu machen oder einen zweite Person in Form eines erfahrenen Tauchers, Guide oder Tauchlehrer hinzu zu nehmen.