Einfach auf dem zuständigen Jugendamt anrufen und einen Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten stellen. Das dürfte kein Problem geben. Nur die Verpflegung wird nur beim Mittagessen unterstützt. Das wieder läuft über die ARGE.

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Ich habe persönlich so einen Fall. Der Vater (mein Ex) meiner Kleinen ist zu Tieren und anderen Menschen ein Ekel. Hat auch mal nach mir geschlagen. Sein Hund ( kleiner Dackel)muß bei -20 Grad draussen schlafen und seinen Bruder hat er Tod geschlagen.

Seine Tochter vergöttert er. Sie darf alles und bekommt alles. Er unternimmt sehr viel mit ihr. Solche Menschen kann und muß man nicht verstehen.

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Umgang bei gemeinsamen Sorgerecht

Hallo ihr Lieben,

also mein Anliegen ist etwas kompliziert und verworren... Also tief durchatmen und los gehts ;)

Ich habe mich im Mai diesen Jahres vom Vater meiner Tochter getrennt (4 Jahre Beziehung, Tochter ist 3 Jahre) aufrgund von mehrfacher häuslicher Gewalt. Ich bin dann 220 km weit weg gezogen mit dem Kind, das war vom Jugendamt abgesegnet und für gut befunden worden. Nix desto trotz hat er ein Umgangsrecht, dass wir gerichtlich geregelt haben und nun seit 4 Wochen läuft. Jedes 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag

Nach dem 2. Besuch jetzt musste ich feststellen, dass einige Dinge nicht so laufen wie ich mir das für mein Kind wünsche... Zb. er hat vor Gericht gesagt, er ziehe nach Windeck, vorgestern erfuhr ich von einer seiner Bekannten der ich auch vertraue, dass er da nicht wohnt und nie gewohnt hat. Er hat mir frewillig und von sich aus Bilder geschickt von der Wohnung wo er mit seiner neuen Freundin wohnen würde. Es stellte sich raus, sie wohnen NICHT zusammen und die Bilder stammten weder von seiner, noch von ihrer Wohnung, sonder von einer dritten Person die wohl eine Bekannte von ihm ist die er 8 Wochen kennt... Seine neue Freundin lernte ich beim ersten Treffen kennen, sie war sehr nett und verstand sich gut mit meiner Tochter, jetzt beim zweiten Treffen hatte mein Ex plötzlich eine neue Dame dabei... Mit seiner alten Freundin sei Schluß, das sei seine Neue.... O.o

So, jetzt kommt bei mir der Ärger auf... denn ich weiß nicht mal WO meine Tochter sich jetzt aufhält wenn sie bei ihm ist, er zerrt sie von A nach B mit fährt mit ihr nach den 220 km zu ihm noch 450 km weiter nach Bayern, strandet dort um kurz nach 23 Uhr abends, fährt einen Tag später wieder zurück, stellt meienr Tochter eine Frau nach der nächsten vor und ich denke einfach, dass so etwas für meine Tochter die nun schon genug gesehen hat in ihren 3 Jahren, nicht gerade fördelrich ist!!

Ich bin aber beim Jugendamt schon seeehr oft gegen geschlossene Türen und taube Ohren gelaufen, deshalb meine Frage an euch... Ist das so in Ordnung? Reagiere ich über??

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Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Die Kleine ist erst drei Jahre, da mußt du sie gar nicht über Nacht mitgeben. Bestehe auf betreuten Umgang. Wenn das Jugendamt nicht hilft wende dich an Cariats, AWO usw. In jeder Stadt gibt es eine Familienhilfe. Dort kann man seine Bedenken äussern und auch der betreute Umgang kann dort durchgeführt werden.

Ich würde mein Kind nicht ohne weiteres rausgeben. Wenn er sie sehen will, dann geht das auch auf einem Spielplatz oder Cafe mit deiner Anwesenheit.

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Erstmal leben deine Eltern 1 Jahr von Tisch und Bett getrennt. Man nennt es auch das Trennungsjahr. In diesem Jahr kann viel passieren.

Dann reichen sie gemeinsam oder getrennt die Scheidung ein. Ein Elternteil bekommt über dich das Aufenthalts-Bestimmungsrecht. Meist ist das die Mutter. Bist du über 12 Jahre alt, kannst da auch mitreden. Erzähl es ruhig deiner Freundin. Heute ist eine Scheidung nichts dramatisches mehr. Es ist gut wenn du dir eine Person des Vertrauen suchst.

Ob es sehr lange gut geht, dass deine Eltern unter einem Dach bleiben, bezweifel ich mal. Auch nach einer Scheidung ist es nicht schön mit zu erleben wie der Ex Partner jemand anderes mit nach Hause bringt.

Sollte es später doch zu einem Umzug kommen, sehe es als Chance. Du feierst dann 2 mal Geburtstag, bekommst viel mehr Geschenke usw.........

Seh es nicht so negativ, alles wird gut. Kopf hoch..........

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Ich würde sagen, Bravo lesen und mit Fachwissen glänzen. Du wirst wohl nur mit der Freundschaftlichen Ebene weiterkommen. Sollten sie dir auf der Nase rumtanzen, kannst du nur Hilfe bei den anderen Erwachsenen weiterkommen. Sollten sie mit Kippen und Alk kommen wegnehmen und vernichten. Nicht auf Diskussionen einlassen. Kurze klare Ansagen, und wenn sie diskutieren einfach stehen lassen.

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Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, somit müßte dir das Schulgeld zustehen.

@ derdorfbengel Schulgeld ist für Schulbedarf gedacht.

Ich habe auch ein Schulpflichtiges Kind. Durch den Unterhalt bekomme ich für die Kinder kein Harzt 4. Sie erhalten Wohngeld. es wird aber alles in der Bedarfgemeinschaft zusammen gerechnet. Ich erhalte etwas Hartz4 plus Geld für die Unterkunft.

Zum 01.08. werde ich auch das Schulgeld erhalten. Dafür muß aber ein separater Antrag gestellt werden. Bei uns in Thüringen läuft es über das Bildungspaket. Lege Wiederspruch ein. Das Geld steht dir zu. Du kannst dich im Notfall auf mich berufen.

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Ja, dass Problem hatte ich vor kurzem auch.

Nix gibt es, die Spirale kostet um die 400€, eine Sterilisation bis zu 1500€. Und dir hilft keiner.

Ich selber vertrage die Pille nicht. Wenn dein Partner kein Kondom verwendet hast du da ein Problem.

ABER eine Abtreibung, die zahlen die Kassen. Manchmal glaub ich, bin ich im falschen Zeitalter geboren.

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Umgangsverweigerung trotz Umgangsregelung

Es wurde gerichtlich über den Umgang entschieden. Mein Kind ist derzeit 18 Monate.

Der Kindesvater hat sich trotz der Ermahnung des Gerichtes, sich verbal zurückzuhalten, nicht daran gehalten. Wieder wurde vor dem Kind diskutiert und es kam zum Streit.

In der Vergangenheit, gab es viel Gewalt und Bedrohung.

Als der Kindesvater gesehen hat, dass ich ernst mache (Gerichtsverhandlung wegen Sorgerecht und Umgangsregelung), hat er plötzlich eine 180 Grad Wende gemacht. Vor Gericht gab er sich wie ein Engel auf Erden.

Als das überstanden war ging es zwei Wochen gut und dann kamen wieder Beleidigungen.

Sogar behauptete er, dass ich den Umgang zu seinem Kind boykottieren würde. Es wurde ein andere Termin ausgemacht, an dem er nicht erschien und auch sein Handy ausgeschaltet war. Dann stand er pllötzlich vor der Tür und meinte, das Kind haben zu wollen, obwohl er wusste, dass ich übers Wochenende verreisen wollte.

Er will das alleinige Sorgerecht, weil er seinen Aufenthaltsstatus sichern will. Er hat derziet eine Funktionsbescheinigung.

Der Mitarbeiter vom Jugendamt hat den Kindesvater für nicht geeignet eingestuft. Er meinte, dass der Kindesvater ihm gegenüber sehr unsympathisch und aggressiv rüberkam. So ein Umgang würde dem Kind nicht guttun.

Ich möchte einen begleiteten Umgang für mein Kind, damit ich zu dem Kindesvater keinen Kontakt haben muss.

Was würde passieren, wenn ich ihm bis ein begleiteter Umgang installiert ist, den Umgang zu dem Kind verweigere, wenn dies auch gerichtlich geregelt wurde? Ich weiß, dass man ein Bußgeld zahlen muss, im ungünstigen Fall. Aber der Kindesvater lügt und hat die Auflagen, mich nicht mehr bei der Herausgabe des Kindes zu beleidigen, nicht erfüllt.

Kann ich mich darauf berufen? Was würdet Ihr machen?

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Ich bin auch nicht um das Umgangsrecht drumrum gekommen. Es steht ihm leider zu. Aber wie wann und wo kannst du bestimmen. Ich bin einfach in ein Cafe gegangen. Dort mußte er sich zusammen reißen. Da sich der Umgang bei Kleinkindern auf Stunden beschränkt geht das wunderbar. Geht er nicht darauf ein, hast du Glück und deine Ruhe. Du hast ja deinen "guten Willen" gezeigt.

Es gibt aber auch die Möglichkeit für dich an eine Beratungsstelle zu wenden. Dort kann der Umgang auch durchgeführt werden. Frag mal bei der AWO oder Caritas usw. nach. Das ist in jeder Stadt anders. Lass dir aber diese Beleidigungen nicht mehr gefallen. Das muß sich keine Frau antun.

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Hallo, also wir klären solche Fragen immer bei der Familienberatung der Diakoni. Bei Problemen kann man jederzeit ein kostenfreies Gespräch führen. Der andere Elternteil wird dann von denen eingeladen und dann kann man Umgang schriftlich festhalten.

Also ich bin mit denen immer sehr zu frieden. Nun kann es aber sein das bei dir die caritas oder AWO solche Beratung macht. es ist in jeder Stadt anders.

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Ich bin ja sonst keiner der meckert, aber ich würde es echt mal mit Arbeit versuchen. Du bist alleine, hast kein Kind, du kannst Kellnern, Zeitungen austragen usw. Und wenn das Geld nicht reicht, dann mußt du zu Hause bleiben. Und was das beste an so einem Job ist........man bekommt vielleicht sogar eine Ausbildung über so etwas.

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Umgangsregelung / Termin beim Amtsgericht steht fest/ Hilfe/ Was tun/ Kinder

Hallo. Brauch dringend Euren Rat bzw. Hilfe!!! Habe ein Kind mit einem Mann der mich nur als Verhältnis angesehen hat. Wollte nie das Kind sollte Abtreiben, was ich natürlich nicht gemacht habe. Hat sich um nichts gekümmert in der Schwangerschaft. Als das Kind da war, hat er auch nicht gerade viel gemacht, hat aber immer wieder versucht, das Verhältnis zwischen dem Sohn und seinem Halbbruder kaputt zu machen, geärgert, von der Karre/Bruder weggeschubst, Arm umgedreht,.... Aus diesem Grund habe ich die Besuche des Kindsvaters nur noch auf normalen Umgang reduziert und versucht, das der Halbbruder nicht mit dabei ist. Leider hat der Kindsvater uns immer abgefangen, vor der Haustür, Auto, ist einfach in den Garten gekommen.... Ging dann leider so weit, dass der Kindsvater dem Halbbruder geschlagen hat, kam zur Anzeige und hier ging der Terror erst richtig los vom Kindsvater. Sachbeschädigung, Beleidigungen, Drohungen, Dokumente des Kindes ins Internet gestellt um Geld zu bekommen,... Jetzt der Terming vorm Amtsgericht, Jugendamt., etc.... Der Kindsvater hat bereits Kinder aus der Vorehe, bei denen wurde Ihm Gerichtlich das Umgangsrecht entzogen!!! Ich weiß das ein Kind beide Eltern braucht, aber hier will der Kindsvater nur Rache, was er selber zu mir gesagt hat. Außerdem nimmt der Vater Medikamente und war auch schon zweimal in der Klinik (Psyche). (Durch die Medikamente hat er auch schon das Kind gefährdet)
Bitte hat jemand einen Rat oder kann mir helfen??? Da ich in Elternteilzeit bin, kann ich mir nicht einmal einen Anwalt nehmen (man weiß nicht ob es Aussicht auf Erfolg hat).Weiß jemand Hilfeseiten, Gerichtsurteile, Stellen die finanzielle Unterstützung bieten Der Kindsvater ist momentan auch ohne Arbeit (selbstverschuldet, dann muß man nicht zahlen) und bettelt im Internet um Geld bzw. bietet sich im Internet an!!!

Ich habe Angst um das Kind, ich habe erlebt zu was dieser Mensch fähig ist.

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Jeder hat ein Recht auf einen Anwalt. Du gehst auf dein Amtsgericht mit und beantragst einen beratungsschein. Dann suchst du dir, und erst danach, suchst du dir einen Anwalt. Dort zahlst du nur 10€. Kommt es zu einer Verhandlung kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

Aber es gibt neben dem Jugendamt auch andere Stellen die dir helfen. Das kann die AWO, Diakonie oder Caritas sein. Kommt auf die Stadt an wo du wohnst.

Wenn eine gefärdung des Kindes vorliegt, kann man einen betreuten Umgang vordern. Dies kann dann auch in einer Diakonie sein oder unter Aufsicht eines Mitarbeiters des Jugendamtes.

Leider hat dieser Mensch ein recht auf Umgang. Umgang kann aber auch ein Brief oder ein Anruf sein. Viel Glück und kämpfe für dein Kind........

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Nun ist es halt passiert und ihr/ du hast dich für das Kind entschieden.

Erstmal würde ich sagen, such dir eine eigene Wohnung oder bleib zu Hause. Zieh auf keinen Fall mit ihm zusammen. Das bringt nichts, denn Schulden sind kein guter Start. Du wirst froh sein, wenn deine Mutter in der Nähe ist, wenn das Baby da ist. Auch wenn sie jetzt etwas dagegen haben, dass ändert sich schon noch.

Hilfe bekommst du bei der Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Kirche. Das ist von Stadt zu Stadt anders. Dort kannst du dir Hilfe holen für Anträge auf Umstandsbekleidung und Babysachen. Eine Hebamme findest du über die Kliniken oder auch bei Frauenärzten.

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Du mußt einen Antrag stellen auf Renovierungskosten. Dann kommen welche vom Amt ( so ist es in meinem Landkreis) und vermessen die Wohnung. Darauf erhälst du etwas Geld. Aber nur für Raufaser und weiße Frabe. Für den Fußboden ist der Vermieter zuständig. Da bekommst du nichts.

An Möbeln brauch man Ein Bett, Schrank, Küche, Waschmaschiene. Oft gibt es doch diese Sozialkaufhäuser. Viel wird es auch hier nicht geben. Hierfür mußt du auch einen separaten Antrag stellen.

Für dein Baby und für Umstandsklamotten kannst du auch wieder einen Antrag stellen. Nur hier würde ich mich an die Diakonie, AWO oder was es halt bei dir gibt wenden. Die zahlen etwas mehr.

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Der Freibetrag bleibt bei 100€. Jedoch richtet sich das nicht nachdem, was du im Monat auf's Konto bekommst, sondern danach, was auf der Steuererklärung als Gewinn übrigbleibt. Dieser wird dann auf 12 Monate aufgeteilt.

Du mußt eine Selbsteinschätzung schreiben. Danach wird erstmal pauschal angerechnet. Ist dein Gewinn geringer gibt es eine Rückzahlung oder du mußt an die ARGE zurückzahlen.

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Ja ich kenne das sehr gut. Über 2 Jahre habe ich mit so einem "Menschen" zusammengelebt.

Ich habe den Absprung geschaft.

Ich kann nur den Rat geben, sich von so einer Person zu lösen. Wenn es dein Freund ist, such dir eine eigene Wohnung. Geh, aber sag nichts.

Auf Arbeit kann man sich nur wehren, in dem man die Person offen anspricht. Das kostet viel Mut. Die Hoffnung, dass sich die Person ändern wird, kannst du vergessen. Sie ändern sich nie.

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umgangsrecht/besuchsrecht

Hallo ,ich bin neu und auf eure seite gekommen hab mich etwas versucht schlau zu machen.Ich hoffe Ihr könnt mir einige tips oder ratschläge geben. Ich habe ein Sohn ( 9J ),Wir beide sind vor 4jahren umgezog.zu mein jetztigen Mann.Mit dem Kv war ich nie verheirat hatten eine 4jäh.beziehung. Nun zum eigentli.Thema.Der Kv hält seine Termine seit der Trennung NIE ein ..unregelmässig bis garnicht.Es gab auch schon mehrere gerichtsverhandl.wo Termine festgelegt worden.Im Jahr ´09 gab es erneut eine Verhandlung mit unseren gemeinsamen Kind.Laut Gericht wurden termine festgelegt ende des Monats 2 tage Sam./Son.Der Kv wurde mehrfach vom Gericht gefragt ob er es schaffen würde,was er beJAte. Es fand nur ein Termin statt. Die anderen Termine sind von seiner seite aus immer abgesagt wurden .Auto kaputt ,er liegt im krankenhaus etc.Und immer 2tage zuvor bevor er kommen wollte.Wo sich der kurze drauf freute sein V.zu sehen.Da er im stich gelassen wurde mehr fach,war es nicht immer einfach den kurzen zutrösten .Die enttäuschung war groß.(was ich auch verstehen kann)Ich habe immer versucht zum kindes wohl zuhandeln und nie steine reingeworfen aber irgendwann muss auch doch damit mal schluss sein.Im august ´09 kam eine e-mail vom kv , ds wir dem kind erklären sollten ,das er nicht mehr kommen würde ,weil er das finanziell nicht mehr schafft und ds er aber den tele.und postjalichen kontakt aufrecht halaten möchte. "Was nie der Fall war,hat weder geschrieben noch angerufen"und der kurze hat nie noch nie nach sein Vater gefragt ,seit dem wir umgezogen waren. Klar würde er sich freuen wenn er sein V wieder sehen würde. Es läuft schon seit 2004 die reglung (gerichte) aber nie hält er es ein.Muss dazusagen entfern. 400km .Er wollte den kurzen aller 14 tage sehenso zu gericht ,bis dann des gericht gemeint hätte sind sie sich sicher und dann die einigung kam am ende des Mon. Nach der mail vom august habe ich mich wieder an Ja gewand da war aber weder der eine noch der andere zuständig und die linke hand wusste nichts von der rechten hand. Also blieb es einfach so im raum stehen.Weil mir keiner sagen konnte wie ich mich zuverhalten haben wenn der KV die Termine NICHT einhält.Im großen war fast ein jahr stillstand ...nun kommt er wieder und klagt des Umgangsrecht ein. Ich versteh die Welt nicht mehr.Ich habe Angst, das der kurze wieder enttäuscht wird,sowas muss doch bald ein ende haben.Mir als Mutter wird gedroht per bußgeld verfahren ...und bla bla bla ..und der der den pflichten nicht hinterher kommt ,kommt ungeschoren davon ,was für ein rechtsstaat.Es tut weh,weil es immer und immer wieder so sein wird,zahlt kein unterhalt noch nie...und verlassen konnte ich mich auch nie selbst wo wir noch in einer stadt gewohnt haben.Das was er abzieht ist meiner meinung nacht nicht mehr zum wohle des kindes...wenn man die schreiben liest von seinem anwalt ,geht es hier um ein gegenstand und nicht um ein MENSCHEN-KIND.... Ich hoffe ihr könnt mir helfen ,der nächste termin ist am 5.9.

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Du bist 400km weggezogen. Es kann dir passieren, dass du verdonnert wirst die Hälfte der Umgangskosten zu tragen. D.h. du fährts dein Kind 200km dem Vater entgegen oder trägst die Hälfte der Zugfahrkarte. Glaube nicht, dass du darauf Lust hast. Anwälte wollen doch nur verdienen. Leg das Mandat nieder oder geh wirklich nur noch auf Unterhalt.

Ich würde auf den Umgang ganz verzichten. Kämpfe nur für den Unterhalt.

Hast du einen Unterhaltstitel? Wenn nein besorg dir ganz schnell einen und lass den KV pfänden. Du findest auch Hilfe bei Diakoni oder Caritas. Ist von Stadt zu Stadt anders. Die helfen dort unbürokratisch.

Ich hab das auch durch. Da ich nur 80 km weggezogen bin ist es für ihn zumutbar zu fahren und er macht es auch nicht. Wenigstens kommt der Unterhalt pünktlich. Würde sonst den Lohn pfänden lassen.

Viel Glück und Erfolg.

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Wenn du nur Zeitungen austrägst, verdienst du doch sicher nicht mehr als 400€.

Somit sind 100€ Anrechnungsfrei. In den 100€ sind Fahrtkosten bereits enthalten. Du erhälst also die Kosten für die Straßenbahn nicht extra erstattet.

Nur wenn du ab 401€, also Versicherungspflichtig Beschäftigst bist, kannst du Fahrtkosten, Berufsbekleidung usw. angeben und erhälst zusätzlich zu dem anrechnungsfreien Betrag eine Vergütung vom Amt.

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http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html

Das ist wirklich von Ort zu Ort anders. Auch geht es nicht immer über die ARGE. In meinem Landkreis ist das Landratsamt dafür zuständig. Und ab 1.12.2011 wirld das gesamte Hartz 4 dort bearbeitet.

Ich mußte damals 3 Wohnungen vorlegen. D.h. Größe und Preis. Und das Amt hat dann gesagt, welche Wohnung ich nehmen darf. Es muß also ein Antrag auf Umzug gestellt werden und bei diesem Termin bitte nach den Bedingungen fragen.

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