Einfach auf dem zuständigen Jugendamt anrufen und einen Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten stellen. Das dürfte kein Problem geben. Nur die Verpflegung wird nur beim Mittagessen unterstützt. Das wieder läuft über die ARGE.
Ich habe persönlich so einen Fall. Der Vater (mein Ex) meiner Kleinen ist zu Tieren und anderen Menschen ein Ekel. Hat auch mal nach mir geschlagen. Sein Hund ( kleiner Dackel)muß bei -20 Grad draussen schlafen und seinen Bruder hat er Tod geschlagen.
Seine Tochter vergöttert er. Sie darf alles und bekommt alles. Er unternimmt sehr viel mit ihr. Solche Menschen kann und muß man nicht verstehen.
Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Die Kleine ist erst drei Jahre, da mußt du sie gar nicht über Nacht mitgeben. Bestehe auf betreuten Umgang. Wenn das Jugendamt nicht hilft wende dich an Cariats, AWO usw. In jeder Stadt gibt es eine Familienhilfe. Dort kann man seine Bedenken äussern und auch der betreute Umgang kann dort durchgeführt werden.
Ich würde mein Kind nicht ohne weiteres rausgeben. Wenn er sie sehen will, dann geht das auch auf einem Spielplatz oder Cafe mit deiner Anwesenheit.
Erstmal leben deine Eltern 1 Jahr von Tisch und Bett getrennt. Man nennt es auch das Trennungsjahr. In diesem Jahr kann viel passieren.
Dann reichen sie gemeinsam oder getrennt die Scheidung ein. Ein Elternteil bekommt über dich das Aufenthalts-Bestimmungsrecht. Meist ist das die Mutter. Bist du über 12 Jahre alt, kannst da auch mitreden. Erzähl es ruhig deiner Freundin. Heute ist eine Scheidung nichts dramatisches mehr. Es ist gut wenn du dir eine Person des Vertrauen suchst.
Ob es sehr lange gut geht, dass deine Eltern unter einem Dach bleiben, bezweifel ich mal. Auch nach einer Scheidung ist es nicht schön mit zu erleben wie der Ex Partner jemand anderes mit nach Hause bringt.
Sollte es später doch zu einem Umzug kommen, sehe es als Chance. Du feierst dann 2 mal Geburtstag, bekommst viel mehr Geschenke usw.........
Seh es nicht so negativ, alles wird gut. Kopf hoch..........
Ich würde sagen, Bravo lesen und mit Fachwissen glänzen. Du wirst wohl nur mit der Freundschaftlichen Ebene weiterkommen. Sollten sie dir auf der Nase rumtanzen, kannst du nur Hilfe bei den anderen Erwachsenen weiterkommen. Sollten sie mit Kippen und Alk kommen wegnehmen und vernichten. Nicht auf Diskussionen einlassen. Kurze klare Ansagen, und wenn sie diskutieren einfach stehen lassen.
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, somit müßte dir das Schulgeld zustehen.
@ derdorfbengel Schulgeld ist für Schulbedarf gedacht.
Ich habe auch ein Schulpflichtiges Kind. Durch den Unterhalt bekomme ich für die Kinder kein Harzt 4. Sie erhalten Wohngeld. es wird aber alles in der Bedarfgemeinschaft zusammen gerechnet. Ich erhalte etwas Hartz4 plus Geld für die Unterkunft.
Zum 01.08. werde ich auch das Schulgeld erhalten. Dafür muß aber ein separater Antrag gestellt werden. Bei uns in Thüringen läuft es über das Bildungspaket. Lege Wiederspruch ein. Das Geld steht dir zu. Du kannst dich im Notfall auf mich berufen.
Ja, dass Problem hatte ich vor kurzem auch.
Nix gibt es, die Spirale kostet um die 400€, eine Sterilisation bis zu 1500€. Und dir hilft keiner.
Ich selber vertrage die Pille nicht. Wenn dein Partner kein Kondom verwendet hast du da ein Problem.
ABER eine Abtreibung, die zahlen die Kassen. Manchmal glaub ich, bin ich im falschen Zeitalter geboren.
Ich bin auch nicht um das Umgangsrecht drumrum gekommen. Es steht ihm leider zu. Aber wie wann und wo kannst du bestimmen. Ich bin einfach in ein Cafe gegangen. Dort mußte er sich zusammen reißen. Da sich der Umgang bei Kleinkindern auf Stunden beschränkt geht das wunderbar. Geht er nicht darauf ein, hast du Glück und deine Ruhe. Du hast ja deinen "guten Willen" gezeigt.
Es gibt aber auch die Möglichkeit für dich an eine Beratungsstelle zu wenden. Dort kann der Umgang auch durchgeführt werden. Frag mal bei der AWO oder Caritas usw. nach. Das ist in jeder Stadt anders. Lass dir aber diese Beleidigungen nicht mehr gefallen. Das muß sich keine Frau antun.
Hallo, also wir klären solche Fragen immer bei der Familienberatung der Diakoni. Bei Problemen kann man jederzeit ein kostenfreies Gespräch führen. Der andere Elternteil wird dann von denen eingeladen und dann kann man Umgang schriftlich festhalten.
Also ich bin mit denen immer sehr zu frieden. Nun kann es aber sein das bei dir die caritas oder AWO solche Beratung macht. es ist in jeder Stadt anders.
Ich bin ja sonst keiner der meckert, aber ich würde es echt mal mit Arbeit versuchen. Du bist alleine, hast kein Kind, du kannst Kellnern, Zeitungen austragen usw. Und wenn das Geld nicht reicht, dann mußt du zu Hause bleiben. Und was das beste an so einem Job ist........man bekommt vielleicht sogar eine Ausbildung über so etwas.
Jeder hat ein Recht auf einen Anwalt. Du gehst auf dein Amtsgericht mit und beantragst einen beratungsschein. Dann suchst du dir, und erst danach, suchst du dir einen Anwalt. Dort zahlst du nur 10€. Kommt es zu einer Verhandlung kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.
Aber es gibt neben dem Jugendamt auch andere Stellen die dir helfen. Das kann die AWO, Diakonie oder Caritas sein. Kommt auf die Stadt an wo du wohnst.
Wenn eine gefärdung des Kindes vorliegt, kann man einen betreuten Umgang vordern. Dies kann dann auch in einer Diakonie sein oder unter Aufsicht eines Mitarbeiters des Jugendamtes.
Leider hat dieser Mensch ein recht auf Umgang. Umgang kann aber auch ein Brief oder ein Anruf sein. Viel Glück und kämpfe für dein Kind........
Gute Frage, ich hab auch noch nichts drauf. Montag ist Feiertag und Dienstag früh geht gleich die Miete runter. Ich kenne auch diese Vorurteile gegenüber ALG2 Empfängern. Warum und weshalb man da reingerutscht ist fragt keiner. Dabei lebt jeder nur max. 12 Monate von Hartz 4 entfernt.
Nun ist es halt passiert und ihr/ du hast dich für das Kind entschieden.
Erstmal würde ich sagen, such dir eine eigene Wohnung oder bleib zu Hause. Zieh auf keinen Fall mit ihm zusammen. Das bringt nichts, denn Schulden sind kein guter Start. Du wirst froh sein, wenn deine Mutter in der Nähe ist, wenn das Baby da ist. Auch wenn sie jetzt etwas dagegen haben, dass ändert sich schon noch.
Hilfe bekommst du bei der Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Kirche. Das ist von Stadt zu Stadt anders. Dort kannst du dir Hilfe holen für Anträge auf Umstandsbekleidung und Babysachen. Eine Hebamme findest du über die Kliniken oder auch bei Frauenärzten.
Du mußt einen Antrag stellen auf Renovierungskosten. Dann kommen welche vom Amt ( so ist es in meinem Landkreis) und vermessen die Wohnung. Darauf erhälst du etwas Geld. Aber nur für Raufaser und weiße Frabe. Für den Fußboden ist der Vermieter zuständig. Da bekommst du nichts.
An Möbeln brauch man Ein Bett, Schrank, Küche, Waschmaschiene. Oft gibt es doch diese Sozialkaufhäuser. Viel wird es auch hier nicht geben. Hierfür mußt du auch einen separaten Antrag stellen.
Für dein Baby und für Umstandsklamotten kannst du auch wieder einen Antrag stellen. Nur hier würde ich mich an die Diakonie, AWO oder was es halt bei dir gibt wenden. Die zahlen etwas mehr.
Der Freibetrag bleibt bei 100€. Jedoch richtet sich das nicht nachdem, was du im Monat auf's Konto bekommst, sondern danach, was auf der Steuererklärung als Gewinn übrigbleibt. Dieser wird dann auf 12 Monate aufgeteilt.
Du mußt eine Selbsteinschätzung schreiben. Danach wird erstmal pauschal angerechnet. Ist dein Gewinn geringer gibt es eine Rückzahlung oder du mußt an die ARGE zurückzahlen.
Ja ich kenne das sehr gut. Über 2 Jahre habe ich mit so einem "Menschen" zusammengelebt.
Ich habe den Absprung geschaft.
Ich kann nur den Rat geben, sich von so einer Person zu lösen. Wenn es dein Freund ist, such dir eine eigene Wohnung. Geh, aber sag nichts.
Auf Arbeit kann man sich nur wehren, in dem man die Person offen anspricht. Das kostet viel Mut. Die Hoffnung, dass sich die Person ändern wird, kannst du vergessen. Sie ändern sich nie.
Du bist 400km weggezogen. Es kann dir passieren, dass du verdonnert wirst die Hälfte der Umgangskosten zu tragen. D.h. du fährts dein Kind 200km dem Vater entgegen oder trägst die Hälfte der Zugfahrkarte. Glaube nicht, dass du darauf Lust hast. Anwälte wollen doch nur verdienen. Leg das Mandat nieder oder geh wirklich nur noch auf Unterhalt.
Ich würde auf den Umgang ganz verzichten. Kämpfe nur für den Unterhalt.
Hast du einen Unterhaltstitel? Wenn nein besorg dir ganz schnell einen und lass den KV pfänden. Du findest auch Hilfe bei Diakoni oder Caritas. Ist von Stadt zu Stadt anders. Die helfen dort unbürokratisch.
Ich hab das auch durch. Da ich nur 80 km weggezogen bin ist es für ihn zumutbar zu fahren und er macht es auch nicht. Wenigstens kommt der Unterhalt pünktlich. Würde sonst den Lohn pfänden lassen.
Viel Glück und Erfolg.
Wenn du nur Zeitungen austrägst, verdienst du doch sicher nicht mehr als 400€.
Somit sind 100€ Anrechnungsfrei. In den 100€ sind Fahrtkosten bereits enthalten. Du erhälst also die Kosten für die Straßenbahn nicht extra erstattet.
Nur wenn du ab 401€, also Versicherungspflichtig Beschäftigst bist, kannst du Fahrtkosten, Berufsbekleidung usw. angeben und erhälst zusätzlich zu dem anrechnungsfreien Betrag eine Vergütung vom Amt.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html
Das ist wirklich von Ort zu Ort anders. Auch geht es nicht immer über die ARGE. In meinem Landkreis ist das Landratsamt dafür zuständig. Und ab 1.12.2011 wirld das gesamte Hartz 4 dort bearbeitet.
Ich mußte damals 3 Wohnungen vorlegen. D.h. Größe und Preis. Und das Amt hat dann gesagt, welche Wohnung ich nehmen darf. Es muß also ein Antrag auf Umzug gestellt werden und bei diesem Termin bitte nach den Bedingungen fragen.