Mädchen, wenn du dir solche Fragen ernsthaft stellst, bist du zu jung für Sex. Lass es bitte oder les zumindest mal ein Buch zum Thema, um die grundlegenden Zusammenhänge zu verstehen.

Erstmal: Schwanger wird man, wenn Sperma und Eizellen in Kontakt kommen. Wie du an Sperma kommst, weißt du offensichtlich. Eizellen wachsen nicht jederzeit und überall, sondern nur an ganz bestimmten Stellen und nur zu bestimmten Zeiten (einmal im Monat bei normalem Zyklus).

Damit du schwanger wirst, müsste dein Freund oder du Sperma in deine Vagina eingeführt haben. Das könnte beim Fingern passiert sein, wenn er seine Hinterlassenschaften beseitigt hat und sich danach net gründlich die Finger abgewischt hat. Die Menge dürfte dann aber sehr, sehr klein gewesen sein.

Wenn deine Tage (Blutung) zwei Wochen her sind, könnten deine fruchtbaren Tage unmittelbar bevorstehen. Dann wäre ich sehr vorsichtig die nächsten Tage… Das Risiko aus eurer Aktion gestern halte ich aber für eher gering.

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Och Leute, bitte. Postet doch nur, wenn ihr grundlegend Ahnung von der Materie habt. Die meisten vorherigen Antworten hier sind entweder grundsätzlich falsch oder gehen völlig am Thema vorbei.

Ich bin kein Experte für Datenschutz unter Privatleuten… daher hier nur eine Einschätzung: Es dürfte nicht direkt strafbar sein (nach StGB oder BDSG), aber die Frage ist doch viel eher, ob es sich gehört… Wenn ich dir meine Handynummer anvertraue, dann will ich nicht, dass du sie breit streust (im Internet irgendwo postest, in der Schule verbreitest o.ä.). Das wäre also wahrscheinlich illegal und auf jeden Fall illegitim.

Wenn jemand dich gezielt danach fragt, geht das ggf. schon in Ordnung – wer weiß, wie viele Beziehungen durch sowas schon angebahnt wurden? Oder geschäftliche Kontakte.

Also: Einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten. Weitergabe der Handynummer ist kein Kapitalverbrechen, es passiert also im privaten Bereich in der Regel nix schlimmes. Der Anschiss vom Nutzer der Nummer, wenn er das rauskriegt, dürfte schlimmer sein als alle möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

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Das ist nur ein Koffeinschock, der geht wieder vorbei. Der Körper dreht jetzt halt hoch, produziert Adrenalin und andere Stoffe.

Wenn sie aber Herzrasen bekommt und kalten Schweiß, dann würde ich ggf. mal einen Arzt aufsuchen. Bei drei Cafe Latte mit je < 100 ml Kaffee drin reicht die Koffein-Menge dafür aber noch net aus, grob geschätzt.

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Eine Elementarschadenversicherung zahlt bei solchen Schäden, wenn du eine abschließen konntest. In den üblichen Hochwassergebieten ging das aber noch nie, und mittlerweile werden die Versicherungen wohl auch bei kleinen Bächen in der Nähe immer kleinlicher. Man hat ja im Juni diesen Jahres gesehen, wie auch aus 50cm breiten Rinnsalen ein reißender Strom werden kann.

Und wer das nicht hat, bleibt auf den Kosten zunächst mal sitzen. Meistens gibt es dann aber Spendenkampagnen und oft auch Hilfe vom Staat, so dass man zumindest einen Teil nicht selbst zahlen muss. Das gilt dann auch für Leute, die "weil’s Bauland so billig ist", mitten im Hochwassergebiet bauen und sich dann wundern, wenn die Füße feucht werden…

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Patchkabel sind das, was man üblicherweise unter "LAN-Kabel" versteht, ja. Wichtig ist, dass sie mindestens vier Adern durchgeschaltet haben (bzw. acht, wenn du Gigabit willst) und dass die Adern korrekt verbunden sind (also in der richtigen Reihenfolge im Stecker).

Außerdem muss der Stecker ein RJ45-Stecker sein. Das ist aber bei fertigen ("vorkonfektionierten") Kabeln alles schon der Fall. Wenn es das nicht wäre, würde keine Verbindung zu Stande kommen.

Und deine "25k"-Leitung bringt (theoretisch) 25.000 kBit/s, also 25 Millionen Bit/s. Das sind dann 25 Megabit, also 1/4 der (theoretischen) Leistung deiner Netzwerkverbindung.

Generell hat aber dein internes Hausnetz mit deinem Internetanschluss nichts mehr zu tun. Untereinander können die Rechner also mit voller Geschwindigkeit Daten austauschen, nur beim Downloaden ist bei 25 MBit Schluss. Hochladen ist nochmal deutlich langsamer, weil DSL-Anschlüsse in Deutschland in aller Regel asymmetrisch sind und die Download-Seite "bevorzugt" wird.

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Du müsstest jeweils eine Kopie bzw. einen Klon des Objektes zuweisen, also z.B. so:

Stages.MW = s.clone()

Dann legt Java intern eine identische Kopie des Objekts an, statt nur eine zusätzliche Referenz auf das gleiche Objekt (das ist das, was standarmäßig passiert).

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Wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, gilt ganz generell der nächste Werktag als der letzte Tag (BGB § 193).

Falls du das per Post schicken willst, mach es am besten per Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht). Dann weißt du, wann es abgegeben wurde. Ansonsten gibt es da auch noch sowas wie die sogenannte Zustellfiktion, nach der ein Schreiben nach drei (Werk-)Tagen spätestens als zugegangen gilt. Ob das in diesem Fall greift, kann dir ein Anwalt im Detail sagen.

Ein guter Arbeitgeber wird dir aber ohnehin den Eingang der Kündigung und deinen letzten Arbeitstag bestätigen (fordere das im Kündigungsschreiben sicherheitshalber auch mit an). Das macht er alleine schon, um sich abzusichern was Versicherungen etc. angeht.

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Steht über diesem Dokument wirklich "Studienvertrag"? Eine Hochschule schließt mit dir keinen (privatrechtlichen) Vertrag, wenn du dich dort einschreibst.

Ganz generell läuft es so, dass du dich auf zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben musst (bis 15.1. bzw. 15.7. in den allermeisten Fällen). Dann wird geprüft, ob du erstmal generell die Zugangsvoraussetzungen erfüllst und genug Studienplätze verfügbar sind, damit du auch noch reinkommst.
Dafür macht die HS intern eine Rangliste mit allen Bewerbern, nach der wird dann zugelassen. Die Kriterien dafür kannst du in der Zulassungsordnung der Hochschule oder des Studiengangs nachlesen.

Wenn du für den Studiengang zugelassen wurdest, bekommst du einen Zulassungsbescheid zusammen mit Informationen zur Einschreibung. Im Zuge dessen musst du dann auch die Semestergebühren überweisen (ich nehme an, das sind die 160 €, von denen du sprichst), sonst können sie dich nicht einschreiben.

Sobald du zugelassen wurdest, darfst du übrigens auf jeden Fall studieren, wenn du dich in der Frist einschreibst und das Geld bezahlst – da muss die Uni nichts weiter prüfen.

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Welches Gesetz zitierst du da denn überhaupt?

Ganz generell gilt, dass deutsche Gesetze nur in Deutschland gelten (in vielen Gesetzen steht das auch explizit drin). Alles andere wäre auch schwierig, denn wie soll ein deutsches Gericht einem ausländischen Geheimdienst ans Bein pinkeln? Sie könnten zwar entsprechende Urteile gegen die Verantwortlichen fällen, aber der andere Staat würde ja seine eigenen Mitarbeiter nicht ausliefern. Das fällt also flach.

Ein Sonderfall ist das Völkerstrafrecht, also Sachen wie Völkermord. Die können weltweit verfolgt werden, weil man davon ausgeht, dass sowas einfach überall verboten ist. Außerdem ist der Aufklärungswille nach solchen Taten in vielen Ländern eher gering ("Wir müssen jetzt einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen"), deswegen übernimmt das dann die Weltgemeinschaft.

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Klar, warum nicht? Es gibt – zumindest in Deutschland – kein Gesetz, das die Ehe"möglichkeiten" eines Staatsoberhaupts einschränkt.

Angela Merkel ist übrigens nicht das deutsche Staatsoberhaupt, sondern Joachim Gauck, der Bundespräsident. Merkel kommt erst an dritter Stelle, hinter Gauck und dem Präsident des Bundestages, im Moment Norbert Lammert.

Joachim Gauck ist übrigens zwar verheiratet, lebt aber von seiner Frau getrennt und mit einer anderen Frau zusammen. Das hat zwar ein paar Leute gestört, aber offiziell war das nie Thema.

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"At the age of 18 years, 10 months, 19 days, xx became the ninth-youngest player in a European Championship ever"

Das ist jetzt mehr oder weniger wortwörtlich. Aber warum muss es denn bitte tagegenau sein? "At not even 19 years of age, xx …" klingt bisschen besser finde ich.

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Naja, ich weiß nicht genau, was man deiner Schwester gesagt hat, aber die Wortwahl fände ich für einen Lehrer auch ein bisschen unangebracht oder zumindest ungewohnt. Auf der anderen Seite nennt das halt quasi jeder so. Wenn jetzt ein Lehrer rein "technisch" davon spricht (also so wie das in deinem Biobuch drinsteht), erreicht er denke ich die Schüler weniger gut als jemand, der "auf Augenhöhe" mit ihnen redet.

War der Lehrer, den du im Alter deiner Schwester hattest, vielleicht schon ein bisschen älter und wollte nicht so offen darüber reden? Deswegen hat er das dann evtl. nicht mit euch besprochen. Soweit ich weiß, ist den Lehrern ziemlich freigestellt, wie sie den Lehrplan genau umsetzen – und manche spulen dann halt die drei Zeichnungen im Biobuch kurz ab ("so entstehen übrigens Babys"), fertig, nächstes Thema. Andere – ich schätze tendenziell die jüngeren – gehen dann wirklich auf die Schüler ein und thematisieren auch sowas wie Pornos, auf die man als Jugendlicher ja heute fast zwangsläufig stößt.

Klar ist das Thema den allermeisten irgendwie unangenehm, insbesondere in eurem Alter und vor dem anderen Geschlecht. Aber irgendwann müsst ihr euch damit auseinandersetzen, das weiß auch die Politik, und deswegen steht’s im Lehrplan. In den Ländern, wo das nicht oder nicht überall gemacht wird, ist die Rate von Teenie-Schwangerschaften im Schnitt viel höher (in den USA z.B.)

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Nein, das darfst du natürlich nicht – die Gesetze wurden ja nicht geändert. Sowas wie einen Ausnahmezustand gibt es in Deutschland nicht, es gibt höchstens den Verteidigungsfall nach dem Grundgesetz. Den muss aber der Bundespräsident (wenn ich mich richtig erinnere) nach einem Beschluss des Bundestages ausrufen, und auch dann werden die geltenden Waffengesetze nicht aufgehoben. Selbst dann dürftest du dich also nicht einfach hochrüsten.

Auch wenn das momentan durch die Medien ziemlich hochgejazzt wird, die Sicherheitslage in Deutschland ist nach wie vor ziemlich gut. Es kann natürlich immer was passieren und gegen (fanatisierte) Einzeltäter kann auch die Polizei einen nicht wirklich schützen – aber wie wahrscheinlich ist das? Guck lieber beim Über-die-Straße gehen zweimal, das ist deutlich riskanter.

Und noch was: Überleg doch mal, was passieren würde, wenn sich jetzt plötzlich alle bewaffnen dürften und das auch täten. Dann wird es für irgendwelche Spinner nur einfacher, an Waffen, ggf. sogar Schusswaffen, zu kommen. Das macht die Lage also nicht besser. Und wenn du mal in die USA guckst, dann siehst du, was eine hochgerüstete Polizei so alles auslöst. Im Zweifel gilt da "erst schießen, dann fragen, dann denken", was zu unfassbar vielen Toten (nicht ausschließlich, aber überproportional viele Schwarze und andere Minderheiten darunter). Da ist mir Deutschland doch ehrlich gesagt irgendwie lieber…

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Ich weiß nicht, wie qualitativ hochwertig VHS-Kurse in Richtung Programmieren sind – ich verbinde das eher mit "Internet für Senioren". Vielleicht liege ich da aber auch völlig falsch. Guck’s dir einfach mal an.

An deiner Stelle würde ich mir aber eher sowas wie Coursera oder die Codeacademy angucken. Bei Coursera gibt es eine ganze Reihe Spezialisierungen, die aus mehreren Kursen mit Zertifikaten bestehen.

Ich werde dort demnächst "Functional Programming in Scala" von der EPFL, einer Schweizer Hochschule, anfangen. Das könnte vllt. auch was für dich sein, wenn dir z.B. Mathe Spaß macht. Ansonsten könntest du auch Python lernen, das kann man für unheimlich viele Sachen brauchen.

Ich würde als Arbeitgeber auch eher jemand mit guten Programmierkenntnissen einstellen, weil das viel eher die Problemlösungsfähigkeit schult als HTML/CSS. Und darauf kommt es heute und in Zukunft immer mehr an.

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Du musst zunächst mal deutscher Staatsbürger sein und einen "einwandfreien Leumund" haben, also darfst nicht vorbestraft sein. Sportlich musst du auch sein, zumindest so, dass du den Eingangstest bestehst. Der ist nach allem was ich gehört habe schon ganz knackig, nach der Schule haben ihn aus meinem Jahrgang jedenfalls nicht alle bestanden, die ihn versucht haben.

Außerdem solltest du Abitur haben, das ist nämlich Voraussetzung für den gehobenen Dienst (so heißt das bei Beamten), das sind bei der Polizei alle Leute mit silbernen Sternen auf den Schultern. Damit machst du dann ein Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung oder eine Polizei-Hochschule, je nach Bundesland. Während dem Studium wirst du schon bezahlt (wenn auch noch nicht gut) und darfst ggf. auch an einigen ersten Einsätzen teilnehmen (so war es zumindest bei Bekannten von mir, die das gemacht haben).

Im mittleren Dienst (die mit blauen/grünen Sternen) wird in den meisten Bundesländern gar nicht mehr oder kaum noch eingestellt, ohne Abi sieht es daher schlecht aus.

Wenn du dein Studium für den gehobenen Dienst abgeschlossen hast und übernommen wirst, bist du danach Polizei- bzw. Kriminalkommissar, mit einem silbernen Stern auf der Schulter. Das entspricht der Besoldungsgruppe A9 (damit kannst du dann zumindest grob erfahren, was du verdienen würdest). Danach kommen noch die Stufen Oberkommissar, Hauptkommissar und Erster Hauptkommissar. Im Detail kann dir den Ablauf aber auch wieder die zuständige Karriereberatung nennen.

Wenn du ein Unistudium (insbesondere Jura) gemacht hast, kannst du auch als Polizeirat (ein goldener Stern) einsteigen. Die gehen nicht Streife und dürfen in manchen Ländern nicht mal alles machen, was die normalen Polizeibeamten dürfen, aber sie sind halt die Chefs ;-) Das sind also eher Bürojobs, abgesehen vielleicht von Leitern einer Hundertschaft – das sind aber oft auch "nur" Hauptkommissare.

Ich schließe mal aus dem letzten Teil deiner Frage, dass du wissen
willst, wie es mit der Bezahlung aussieht. Konkret kann ich dir das
nicht sagen, da das u.a. davon abhängt, ob du verheiratet bist und wo du
wohnst bzw. eingestellt wirst. Außerdem gibt es bei Beamten noch
Zulagen z.B. für Schichtdienst, was es nochmal komplizierter macht. Das
kann dir im Zweifel aber die Karriereberatung deines nächstgelegenen
Polizeipräsidiums sagen.

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Einige haben es ja schon gesagt, die Polizei kann dich vorladen wie sie lustig ist, dem musst du nicht folgen. Aber Achtung, wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt, musst du hingehen (sonst können sie dich von der Polizei abholen lassen).
Außer deinen Personalien musst du aber auch dann nichts sagen.

Inwiefern sich bei einem evtl. Prozess ein Geständnis (insbesondere wenn die Sachlage eh sonnenklar ist) strafmildernd auswirkt, kann dir ein Anwalt
sagen.

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Ich glaube nicht. Zum einen dürfen nur die wenigsten Mitarbeiter beim Provider so tief in deine Verbindungen reingucken – es gilt auch da das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Grundgesetz und seine "Übertragungen" in das Strafgesetzbuch und andere Gesetze.

Zum anderen hat da auch keiner Interesse dran. Wenn der Anschluss auf einen Erwachsenen läuft, ist da nichts illegal dran, und auch bei Minderjährigen macht sich höchstens der Betreiber der Seite strafbar, was die gängigen Portale aber nicht juckt, da sie im Ausland sitzen.

Also, keiner wird das deinen Eltern erzählen. Lass dich nur net erwischen! Und wenn doch, ist das hoffentlich auch nur peinlich, aber sonst kein Drama. ;-)

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Ich bin kein Mediziner, aber über Rotwein wird viel behauptet und nur das wenigste stimmt davon. Das Herz schützt er z.B. nicht, vor allem nicht bei den Mengen, die normalerweise so getrunken werden.

Zu deiner Frage: Viel Wasser trinken hilft vermutlich mehr. Und die Infusionen gehen ja direkt ins Blut, daher sind sie auch wirksamer als Rotwein. Dass Rotwein trinken angenehmer wäre als ne Nadel im Arm, ist aber natürlich trotzdem richtig ;-)

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Was möchtest du konkret machen? Ein Aktien-/Wertpapierdepot von deiner aktuellen Bank A zu einer anderen Bank B übertragen? Und Bank B ziert sich bzw. leitet dich zu einer anderen Bank weiter?

Ich könnte mir vorstellen, dass ihnen dein Depot zu klein ist und sich der "Aufwand" nicht lohnt, oder dass du ihnen in der Vergangenheit zu wenig (kostenpflichtige) Transaktionen gemacht hast.

Bei Konten gibt es das mittlerweile auch schon, dass Banken einen ablehnen, weil sie für das Geld keine Zinsen mehr von der EZB bekomen (wenn sie es dort einlagern), sondern im Gegenteil Strafzinsen zahlen müssten.
Die können bzw. wollen sie aber (noch) nicht an dich weitergeben, daher akzeptieren sie das Geld lieber gar nicht erst.

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Studium nach der Einbürgerung?

Hallo,

ich habe eine sehr heftige Zeit hinter mir und möchte wissen, wie es nun weitergehen darf. Ich bin Ende Juni eingebürgert worden. Ich arbeite seit Sommer 2015 bei einer Zeitarbeitsfirma und habe versucht nebenbei zu studieren, aber inzwischen weiß ich, dass es einfach nicht geht.. Mein Vorgesetzter hat mir schon von Anfang an heftig zugesetzt und lässt Sätze fallen wie "Ich bin dein Vorgesetzter, du hast mir bedingungslos zu gehorchen." So etwas kommt, wenn man Aufgaben verschieben muss, weil etwas Dringenderes dazwischen kommt. Er geht oft 3 Stunden in die Pause und überlässt uns die Arbeit. Angestellte wie ich werden stark unterbezahlt und arbeiten das Pensum für eigentlich 3 Leute ab. Ich habe nie etwas getan oder gesagt, weil ich ohne den Job wahrscheinlich nicht eingebürgert worden wäre. Ich habe nur geschluckt und gewartet, gehofft und geschwitzt. Jetzt wurde ich eingebürgert und merke, wie sehr ich psychisch und körperlich unter der Arbeit leide. Ich bin schon zweimal stationär im Krankenhaus wegen Magengeschwüren behandelt worden. Ich kann nur noch Haferschleim essen und Wasser trinken. Ich schlucke Pantoprazol und Antidepressiva jeden Tag um durchzukommen. Meine Beine fühlen sich oft an, als würden sie mir gleich nachgeben.

Meine Mutter würde mich nun aus dem Ausland komplett unterstützen, wenn ich in Vollzeit studieren wollte. Ich habe schon immer davon geträumt, Physik zu studieren. Hätte ich das aber vor der Einbürgerung getan, dann hätte ich eine Aufenthaltserlaubnis nur für ausländische Studenten bekommen. Damit wäre die Einbürgerung unmöglich gewesen. Aber weil ich hier mein Abitur gemacht und sogar als Klassenbester abgeschlossen habe, will ich mit ganzem Herzen mich weiterbilden.

Kennt sich jemand mit solchen Themen aus? Ab wann dürfte ich denn nach der Einbürgerung kündigen? Wann wäre es sicher, endlich mein Studium zu beginnen oder bin ich jetzt für immer zu dieser Arbeit gezwungen? Man sagte mir, ich muss der Einbürgerungsbehörde nichts mehr melden, wo ich jetzt eingebürgert worden bin, habe aber Angst, sie könnte die Einbürgerung zurücknehmen, wenn sie herausfindet, dass ich so knapp danach den Job aufgegeben habe. Ich werde aber niemandem zur Last fallen und bekomme nicht einmal Bafög, geschweige denn Sozialhilfe...Kann mir jemand vielleicht etwas Orientierung geben?

Ich wäre sehr dankbar.

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Ich bin kein Experte für Ausländerrecht, aber die Einbürgerung könnte nur rückgängig gemacht werden, wenn du dir sie mit Angabe falscher Tatsachen erschlichen hast (also deinen Job mit einem gefälschten Arbeitsvertrag belegt o.ä., aber ich denke, das haben sie geprüft, bevor sie dich eingebürgert haben). Siehe dazu auch http://www.deutsch-werden.de/ruecknahme-einer-erschlichenen-einbuergerung

Mit der Einbürgerung bist du Deutscher im Sinne des Artikel 116
Grundgesetz geworden. Damit hast du ein unbeschränktes Aufenthalts- und
Niederlassungsrecht im gesamten Bundesgebiet (Freizügigkeit) und kannst
nicht mehr ausgewiesen werden. Außerdem gelten auch alle anderen Grundrechte, die das Grundgesetz Deutschen vorbehält, für dich. Sobald der Verwaltungsakt rechtsgültig geworden ist, und das sollte er mit Aushändigung der Urkunde, kann die Behörde ihn nicht mehr so einfach zurücknehmen – dagegen schützt dich Artikel 16 des Grundgesetzes.

Ich weiß nicht, wie so eine Einbürgerungsurkunde aussieht, aber irgendwo da oder in einem Begleitschreiben müsste etwas dazu stehen, wie das mit der Rechtsgültigkeit aussieht. Oft findet sich das in der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung (wichtiges Wort im Bürokratendeutsch!).

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