Eintritt zahlen ist ein MUSS ... alles andere ist FREIWILLIG ...... *schmunzel

letztlich kann man Einschätzungen nur dem persönlichen Interesse und Geschmack nach geben ... ich persönlich finde z.B. die X-Men-Show nicht gut, die Stunt-Show okay ...

Das 4D-Kino ist gut, Van Helsing mit ewig langer Wartezeit.

Grundsätzlich ist der PArk aber flächenmäßig so übersichtlich (ich habe jetzt extra nicht "klein" geschrieben), dass man eigentlich alles machen kann. Für den Abend bietet sich dann die Gegend rund um den Santa Monica Pier an.

Viel Spaß VG

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Die zählen VOR Reiseantritt.

Aber zu deiner Beruhigung sei erwähnt dass die meisten ESTA-Genehmigungen innerhalb weniger Minuten erteilt werden.

Ggfs. könntest du bei eurem Bürgerbüro nachfragen, ob sie dir schon die neue Reisepass-Nr. und relevante Daten mitteilen können. Ich bin mit diesbezüglich aber nicht ganz sicher. Letztlich aber solltest du kein Problem haben, noch Rechtzeitig deine Reisegenehmigung einzuholen.

Viel Glück und viel Spaß

VG

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Wenn die Lehrerin soooo schlecht war und es nicht an dir gelegen hat darf man ja annehmen dass die neue Lehrerin auf eine ganze Klasse trifft die in der Grammatik im Rückstand ist. Dann wird sie sicherlich darauf reagieren und die Unterrichtsschwerpunkte entsprechend setzen.

Problematisch wird es nur wenn trotz der sehr sehr schlechten Lehrerin ein repräsentativer Prozentsatz der Klasse eben doch gut mitgekommen sind. Dann ist das Argument, es sei Schuld der Lehrerin irgendwie nicht so wirklich zu halten ;)

Aber ganz grundsätzlich, ohne Klärung der "Schuldfrage": Selbstverständlich wird es dir noch möglich sein das alles aufzuholen. Deshalb solltest du keine Bedenken haben. Mit etwas Fleiß und den richtigen Materialien geht so ziemlich alles. Viel Glück und vor allem viel Spaß dabei

VG

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Über SEIN Geld dass er eingezahlt hat, kann er zum Ablauf der Vertragszeitraumes frei verfügen. Theoretisch auch ein Auto kaufen. Der Nachweis der Verwendung bezieht sich auf ein Darlehen welches man auf der Vertragsgrundlage erhalten kann. Diese ist dann zweckgebunden für eine Bau-, Sanierungs, Renovierungsmaßnahme.

Er sollte nur aufpassen was er macht wenn er vorab, d.h. vor Vertragsablauf über Geld verfügen möchte. Bausparkassen und deren Vertreter raten in solchen Fällen gerne zu einer Beleihung o.ä. - da dies zusätzliche Einnahmen für die Bausparkassen impliziert. Eine Kündigung ist auch zu teuer.

Der einfachste Weg, relativ gesehen, ist, wenn dein Freund bei der Bausparkasse einen Antrag auf Teilung des Vertrags stellt. Dann muss nur eine Minimalsumme auf dem "neuen", sprich aus der Teilung hervorgehenden Vertrag stehen bleiben während er über das andere Geld verfügen kann. Auch hier werden Kosten berechnet, in der Relation aber minimal - und die Abwicklung ist sehr schnell.

VG

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Wende dich an das Jugendamt bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung. Die haben Ansprechpartner die je nach Bedarf einfach nur zuhören, einen Rat geben oder aktiv helfen. Dass deine Mutter schlägt kann man nicht gutheißen. Dass du ausziehen willst, sollte man (du) nach ein paar Tagen nochmal neu bewerten.

Du bist jetzt zurecht sehr aufgewühlt und verletzt. Aber in einer Kurzschlussreaktion Vorhaben zu treffen die man vielleicht nach ein paar Tagen nicht mehr möchte, sollte man vermeiden.

Du wirst hier sicherlich den ein oder anderen gut gemeinten Rat bekommen, aber wirklich helfen kann dir da nur ein Jugendsozialarbeiter des Jugendamtes - und ein erneutes Gespräch mit deiner Mama wenn sich beiderseits der Adrenalinspiegel etwas gesenkt hat. Dann wird sie sicher (hoffentlich) einsehen dass sie eine Grenze überschritten hat, die sie einfach nicht überschreiten darf. Letztlich steht sie vielleicht auch unter großem Druck - doch darf das keine Entschuldigung sein.

Ich wünsche euch, dass ihr das klären könnt. Hab trotzdem ein schönes Wochenende.

VG

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Du solltest das gar nicht schicken. Das Anfordern von Versenden von Bargeld in einem Briefumschlag ist im höchsten Maße unseriös. Mit dem Einwurfeinschreiben wird der Einwurf des Briefes bestätigt, nicht aber dass Geldbetrag x enthalten war. Wer keine Kontonummer angibt muss aus meiner Sicht unlautere Absichten haben.

Und von dem Verein würde ich jetzt komplett die Finger lassen, auch falls sie sich noch dazu durchringen sollten eine Bankverbindung zu nennen.

VG

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Etwas zu "meinen" bringt einen meiner Meinung nach nicht wirklich weiter. Wer soll schon so eine Ferndiagnose stellen.

Ich an deiner Stelle würde mir das Tier nehmen und zum nächsten Tierdoc bringen, der die Pfote röntgen kann. Es ist natürlich etwas mit "Arbeit" verbunden, hat aber meines Erachtens größere Chancen auf schnelltsmögliche Klärung.

VG

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Normalerweise müssen sie dich vorher anrufen und mitteilen welchen Schaden sie noch entdeckt haben - und dich um die Gestattung fragen den Schaden zusätzlich beheben zu sollen (unter Hinweis auf die Kosten).

Allerdings gibt es nicht wenige Werkstätten, die in einen schriftlichen Auftrag den man als Kunde unterschreibt mittlerweile eine (manchmal versteckte) Passage einbauen, die zusätzliche Reparaturen legitimiert.

Wenn du dir sicher bist, den Auftrag weder (fern-)mündlich noch schriftlich erteilt zu haben, auch nicht via versteckter Klausel, dann kannst du darauf bestehen die Rechnung nicht bezahlen zu müssen.

Aber: nun stellt es sich leider oft auch so dar, dass Werkstätten Fahrzeuge bis zur kompletten Zahlung einbehalten möchten. Mal abgesehen von der Zulässigkeit dieses Geschäftsgebahrens bleibt dir noch die Möglichkeit, die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten um sich diese später nach rechtlicher Aufarbeitung wieder zu holen.

VG

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Es wäre schön wenn die Angst um ihre Kinder sie dazu veranlassen würde mit den Kindern zu einem Kinderarzt zu gehen anstatt hier zu fragen. Ferndiagnosen sind ohnehin schwer zu treffen und bei so einem heiklen Thema sollte man nicht zögern.

Hat aus meiner Sicht etwas mit Verantwortungsgefühl zu tun.

Die Frage ist zudem, WIE hier jemand helfen sollte.

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wenn dein Vater hierfür eine Einzugsermächtigung schriftlich erteilt, sollte das kein Problem sein. ich gehe jetzt einfach mal davon aus dass er weiß dass es von seinem Konto abgehen soll :)

VG

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Im zivilgerichtlichgerichtlichen Prozess bezahlt im Allgemeinen der Prozessverlierer die Kosten, in manchen Fällen werden die Kosten geteilt (dies überwiegend bei Vergleichen). Für den vorliegenden Fall nachträglich noch eine ABsicherung darzustellen, die ja in Form eine VERsicherung vorliegen müsste, dürfte nicht mehr machbar sein, denn man muss zum Zeitpunkt des Schadensereignisses versichert sein und nicht zum Zeitpunkt der Klage.

Ich kann mich nicht erinnern dass die besagte Abnutzungsklausel zu einem Standardmietvertrag gehört, aber grundsätzlich zählt dass auch sonstige, beiderseitig unterschriebene Klauseln zulässig sind (sofern sie nicht sittenwidrig sind). Eine ca.-Angabe würde ich aber auf keinen Fall gelten lassen.

Renovierungsarbeiten muss man nicht "fachgerecht ausführen lassen", es reicht in dem Zusammenhang wenn du selbst Farbe und Eimer in die Hand nimmst. Zumal von der Konstellation davon auszugehen ist dass der Vermieter die "Entschädigung" nur einstreichen will, eine etwaige neue Renovierung dann vom Nachmieter getragen würde.

Der Anhaltspunkt, sich in einem Mieterverein beraten zu lassen ist sicher nicht der falsche Weg. Erstberatungen sind in vielen Vereinen kostenlos - und die Überlegung, für zukünftigen Rat in einem solchen Verein Mitglied zu sein darf man ohne weiteres auch anstellen.

Viel Glück VG

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Das mit den Zähnchen passiert meistens, wenn die Nagetiere nicht genug Futter bekommen bei dem Sie wirklich "arbeiten" müssen und ggfs. auch keine Nagersteine im Käfig haben. Zähne von Nagetieren haben die Eigenschaft ständig zu wachsen, weil sie in der Natur einer größeren Abnutzung unterlegen sind. Dem muss man bei Käfigtieren eben auf andere Weise abhelfen (s.o.).

Ich finde es löblich von der Bekannten, dass sie mit dem Tier zum Tierarzt fahren will - aber um ehrlich zu sein ist das die Aufgabe des Tierhalters, nicht zuletzt aus Gründen der Kostenübernahme. In dem Fall aber würde ich sagen: Hauptsache es wird gemacht, denn das ist für das Kaninchen alles andere als angenehm.

Und du kannst dir ja dann mal für die Zeit nach dem Urlaub überlegen, wie du deinem Haustier für die Zukunft solches ersparst in dem du etwas vorbeugst. Obwohl mich die Frage nach dem richtigen Füttern echt etwas irritiert ... man macht sich gerade keine Vorstellung wie das Tier bisher gefüttert wurde.

Trotzdem einen schönen Urlaub. VG

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