Das hängt natürlich ganz stark davon ab, was für ein Schredder verwendet wurde. Während es z.B. bei einfachen Schreddern, die nur im Strefenschnitt arbeiten, mit viel Geduld noch möglich ist, würden moderne Schredder der Stufe 4 oder 5, die im Kreuz- bzw. Partikelschnittverfahren arbeiten so feine Partikel erzeugen, dass eine Rekonstruktion wenn überhaupt, nur unter extremem technischen Aufwand möglich ist, der einem Otto Normalverbraucher sicher nicht zur Verfügung steht.

SIehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Aktenvernichter

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Hast Du die TV-Serie "Breaking Bad" geschaut? Da gibt es ein perfektes Beispiel. Böser Bube kauft eine Autowaschanlage. Da dort hauptsächlich in bar bezahlt wird, kann er so tun, als ob er viel mehr Kunden hat, als wirklich täglich kommen. Für jeden Fake-Kunden nimmt er ein bisschen von seinem schmutzigen Drogengeld und "bezahlt" damit eine Autowäsche, die er natürlich nicht macht. So steigert er seinen Umsatz quasi mit schmutzigem Geld und der dadurch gesteigerte Gewinn ist komplett sauber. Das ist ein ganz typisches Beispiel und funktioniert grundsätzlich mit allen Geschäften und gewerblichen Tätigkeiten, die Dienstleistungen gegen Bargeld anbieten.

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Das hängt davon ab, welche Behörde für dieses Casino zuständig ist. Wenn es ein Online-Spielcasino ist, schau Dir an, in welchem Land das Casino seine Lizenz hat. Viele Online-Casinos haben staatliche Lizenzen z.B. in Gibraltar, Malta o.ä.

Die Lizenzbehörden dieser Länder haben sehr strenge Auflagen und nehmen Betrugsanzeigen sehr ernst.

Die notwendigen Informationen solltest Du bei Online-Casinos im Impressum oder in den AGB finden.

Bei Präsenzcasinos in Deutschland kannst Du Dich direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde im jeweiligen Bundesland wenden. Üblicherweise sind die Bereiche Glücksspiel / Casino den innenministerien der Bundesländer zugeordnet. Hier werden auch die Lizenzen für Präsenzcasinos vergeben.

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Für Sportwettenanbieter gibt es sehr strenge gesetzliche und lizenzrechtliche Vorgaben und Bestimmungen. In dem von Dir beschriebenen Fall geht es sowohl um das Thema Jugendschutz, als auch um das Thema Geldwäsche.

Als Minderjähriger darfst Du Dich überhaupt nicht bei einem Sportwettanbieter registrieren. Das muss dieser mit geeigneten Maßnahmen verhindern. Solltest Du Dich mit gefälschten Angaben in betrügerischer Ansicht bei dem Anbieter registriert haben, hast Du ohnehin keinen Gewinnanspruch.

Eine Auszahlung darf selbstverständlich nur auf ein Konto oder Zahlungsmittel erfolgen, das auf den Namen des registrierten Kunden lautet. Außerdem muss der Kunde seine Identität mit einem geeigneten amtlichen Ausweisdokument nachweisen. Die Vorgehenswiese der Anbieter bei der Umsetzung der Identifizierungspflicht ist hier recht unterschiedlich. Ein seriöser Anbieter wird sich jedoch penibel an die Vorgaben halten, die ihm von seinem Lizenzgeber und durch die geltenden Geldwäschegesetze gemacht werden. Dies wird er allein schon deswegen tun, um seine Lizenz und damit seine Geschäftsgrundlage nicht zu gefährden.

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"neuere" also neuer als neu? Ansonsten passt der Satzbau, den der Vorposter geschrieben hat.

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Natürlich darfst Du private Sachen verkaufen. Da kann Dir keine Sparkasse dreinreden. Allerdings unterliegen Kreditinstitute in Deutschland u.a. dem GWG (Geldwäschegesetz) und müssen z.B. eigene Geldwäschebeauftragte stellen.

Die Aufgabe dieser Geldwäschebeauftragten ist es u.a. dafür zu sorgen, dass Kunden der Sparkasse keine Geldwäsche betreiben. Dazu bedienen sie sich automatischer Verfahren, die z.B. ungewöhnliche Kontobewegungen auf Kundenkonten aufspüren. Evtl. ist das bei Dir der Fall gewesen.

Du solltest Dich an Deine Sparkasse wenden und um ein Gespräch bitten. Wenn Du tatsächlich nichts zu verbergen hast und die festgestellten Kontobewegungen erklären kannst, wird das Ganze schnell wieder vorbei sein.

Die gesetzlichen Vorschriften in Sachen Geldwäsche sind insbesondere für Kreditinstitute sehr streng. Da ist es nicht verwunderlich, dass sie bei der Überprüfung von Vorgängen die Vorschriften ebenfalls gegenüber dem Kunden recht streng auslegen - schon aus Selblstschutz. Aber wie gesagt - ein Gespräch mit dem richtigen zuständigen Mitarbeiter der Sparkasse kann da sicher Wunder wirken.

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Ganz klare Lösung: Zur Bank gehen und der Lastschrift widersprechen. Damit hast Du Dein Geld sofort wieder. Der Anbieter wird sich schon melden, wenn er meint, dass er zurecht von Deinem Konto abgebucht hat.

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Wenn Du nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gehst, ist das schon mal ein klarer Verstoß, den Dein Chef da betreibt. Personenbezogene Daten an Fremde weiterzugeben ohne eine zwingende Notwendigkeit nachweisen zu können, die die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen, ist schlicht und ergreifend untersagt. Da gibt es gar nichts dran zu rütteln.

Darüber hinaus kann man in dem von Dir geschilderten Fall vielleicht sogar auch mit dem Strafrecht was machen. Das klingt schon sehr nach Verleumdung, was Dein Chef da nach Deinen Aussagen macht.

Nur weil Du Arbeitnehmer bist, gibst Du nicht das Recht an Deinen eigenen Daten auf. Wo kommen wir denn da hin?

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Du trainierst doch bestimmt in einem Verein. Halte Dich an Deine Vereinskameraden. Die kennen Dich und wissen, was Du kannst oder nicht kannst. Da wird Dich keiner auslachen.

Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand bei einem Wettkampf ausgelacht wurde. Wenn Du langsamer bist, als jüngere Athleten, die den Sport viel intensiver betreiben als Du, ist das doch normal und nichts schlimmes. Das Hauptziel eines solchen Wettkampfes sollte immer sein, dass man sich selbst verbessert. Wenn Du das schaffst, also mindestens so schnell bist, wie beim letzten Mal oder sogar noch etwas schneller, ist doch alles super!

Du wirst es im Sport immer wieder haben, dass es jüngere Athleten gibt, die besser und schneller als Du sind. Vor allem wenn Du Schwimmen nicht als Leistungssport betreibst, ist das völlig normal. Dafür musst Du Dich doch nicht schämen.

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Es gibt im Bundesdatenschutzgesetz die Grundsätze "Datenvermeidung und Datensparsamkeit" (§ 3a BDSG):

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.<

Grundsätzlich gilt nach dem Datenschutzgesetz immer, dass personenbezogene Daten nur dann gespeichert, genutzt und verarbeitet werden dürfen, wenn dieses unbedingt notwendig. ist.

Ob dies in dem von Dir geschilderten Fall so ist, kann man anhand der Informationen, die Du in Deiner Frage mitgegeben hast, nicht wirklich beurteilen. Welcher Grund wird von dem Betreiber des Wohnheims für die Speicherung der Daten angegeben? Hat der Betreiber einen Datenschutzbeauftragten? Dann würde ich mich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden und eine Erklärung verlangen.

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Bei einer normalen Lottoannahmestelle ist der Lotto-Terminal das Gerät, mit dem der Mitarbeiter den ausgefüllten Lottoschein des Kunden einscannt, oder die gewünschte Anzahl Quicktipps erzeugt und dann die Spielquittung druckt, die Du mitbekommst, wenn Du Lotto in der Annahmestelle spielst.

Das gleiche Gerät kann dann auch überprüfen, ob Du etwas gewonnen hast. Dazu gibst Du dem Mitarbeiter Deine Spielquittung, die dann eingescannt wird. Der Lotto-Terminal zeigt dann an, ob und wieviel Du mit diesem Schein gewonnen hast.

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Die meisten Schwimmvereine bieten an, dass Du einmal "vorschwimmst". Da schaut sich dann ein Trainer an, auf welchem Niveau Du schwimmen kannst.

Größere Schwimmvereine haben durchaus auch für "ältere" Schwimmer Gruppen, wo sie mit gleichgesinnten auf einem ähnlichen Niveau schwimmen und trainieren können.

ich würde einfach mal die Schwimmvereine in Deiner Nähe anrufen, oder vielleicht einfach mal bei denen in der Geschäftsstelle vorbeischauen. Du bist nicht der erste, der quasi als Quereinsteiger Spaß am Schwimmsport gefunden hat. Da kennen sich die Vereine meistens sehr gut aus.

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Da gibt es überhaupt nichts darum herum zu reden. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Bei diesen Daten handelt es sich um personenbezogene Daten - noch dazu um Beschäftigtendaten, die sowieso einen besonderen Schutz genießen.

Ihr solltet Euren Chef mindestens auf diesen Verstoß hinweisen. Wenn Ihr einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten habt, wäre er zudem ein guter Ansprechpartner für Euch.

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bwin gibt ja nun wirklich ausführliche Informationen zum Thema Ein- und Auszahlungen. Was genau verstehst Du nicht?

https://help.bwin.com/de/general-information/payments/inpayment-outpayment

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Ich fand die Schulung von der Firma KEDUA (https://www.datenschutzexperten.de/) sehr gut. Die informieren die Schulungsteilnehmer auch nach dem Seminar regelmäßig und halten sie auf dem Laufenden. Auch werden regelmäßig Auffrischungs- oder Vertiefungsseminare angeboten.

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Das ist ganz eindeutig gesetzlich geregelt. Nach §34 Bundesdatenschutzgesetz (Auskunft an den Betroffenen) hast Du ganz klar das Recht Auskunft zu erhalten über

  1. Die zu Deiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft der Daten beziehen.

  2. den Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden

  3. Den Zweck der Speicherung

Es gibt einige wenige Ausnahmen, warum die speichernde Stelle diese Auskunft verweigern kann. Das soll sie Dir dann bitte mitteilen, auf welche Ausnahmeregel in den §§33 und 34 sie sich beruft. Eine Aussage "personenbezogene Informationen dürfen wir nicht so ohne Weiteres herausgeben. Dafür bitte ich Sie um Verständnis." ist selbstverständlich keinesfalls ausreichend.

Du solltest Dich in einer schriftlichen Anfrage auf Dein Auskunftsrecht nach §34 BDSG beziehen und eine entsprechende Auskunft verlangen. Bei einer Weigerung solltest Du Dich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden - den hat jedes Bundesland. Und der ist für nicht-öffentliche Stellen zuständig.

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Wenn es in Deinem Betrieb keinen internen oder externen Datenschutzbeauftragten gibt (vielleicht weil das aufgrund der Betriebsgröße nicht notwendig ist), solltest Du Dir überlegen eine Schulung durch einen Experten durchführen zu lassen. Es gibt eine Menge Firmen, die da entsprechende Angebote haben. Z.B. https://www.datenschutzexperten.de/mitarbeiterschulung-datenschutz

Eine solche Schulung ist Online-Seminaren oder selbst zusammengestellten Infomaterialien immer überlegen, weil die Schulung auf die Erfordernisse Deines Betriebes angepasst wird und Ihr einen während der Schulung einen Experten im Haus habt, der konkrete und individuelle Fragen beantworten kann.

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Wenn Du EuroMillions meinst, die europäische Lotterie, die spiele ich bei http://www.jaxx.com und bin da sehr zufrieden.

Eurojackpot wird online z.B. von den staatlichen Lottogesellschaften oder lottto24.de angeboten. Da kannst Du auch nichts falsch machen.

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