Äußeres Glas in der Mietwohnung zerbrochen - wer zahlt?
In einer Mietwohnung befindet sich ein Veluxfenster. Als wir Gestern nach Hause gekommen sind, war plötzlich die äußere Scheibe gerissen.
Der Vermieter will, dass wir bzw. unsere Haftpflichtversicherung den Schaden trägt, da angeblich jede einzelne Wohnung Mietersache wäre.
Da uns aber kein Verschulden trifft, will - meiner Meinung nach zu Recht - unsere Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen.
Wie ist es rechtlich korrekt?