Man kann hierdurch abnehmen - irgendwann schmeckt das Essen nicht mehr, weil man nur tierische Fette und Kohlenhydrate zu sich nimmt. Außerdem schlecht für die Gesundheit, weil es Gicht fördert!!! Lieber ausgewogen ernähren, nur die Hälfte essen und Sport machen. Hilft besser und langfristiger!!

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Ja, aber, wenn es nach mehreren Malen nicht besser wird, würde ich Sonnentherapie abbrechen. Und nicht übertreiben mit der Bestrahlung!

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Ich glaube auch, daß sich nach der Beanspruchung und fehlender Dehnung die Muskeln zusammenziehen und verkürzen. Deshalb finde ich Dehnen auch wichtig (auch wenn ich es nicht immer mache). Die Beinmuskeln (Oberschenkel, Unterschenkel) sind wegen der meisten Beanspruchung zu dehnen. Weiter empfehlenswert ist der Schulterbereich, da man die Arme immer bewegt beim Joggen und zum Teil verkrampft. Das gleichen sehe ich auch für den Nacken (aber keine Kreisbewegungen!!)

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Verfärbungen ins bräunliche - wenn die Packung noch geschlossen ist. Nach dem Öffnen, sicherlich auch der Geruch. Wenn man das Fleisch anfasst und ein Schmierfilm zurück bleibt (an Händen), dann ist es sicherlich auch schon älter.

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Jeder Mensch reagiert sicherlich anders, wenn er lügt, aber grds. könnte man formulieren, daß folgende Merkmale auf Lügen hindeuten:

Nervosität, leichtes Erröten, kein direkter Blickkontakt, keine detaillierten Wissensdarstellungen (sondern immer bei der gleichen Umschreibung bleiben, ohne andere Fragen beantworten zu können); Beteurungen, daß alles richtig ist, wie erzählt.

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Ich habe den Film gesehen, empfand ihn nicht als Horrorfilm, obwohl er zT auch ekelig war. Die Altersangabe von 12 Jahren wundert auch mich, da ich glaube, daß der Film nur mit einer gewissen Verstandsreife gesehen und aufgenommen werden kann. Ggf. könnte man meinen, daß Kinder ab 12 Jahren mit ihren Eltern zusammen den Film sehen, aber dann denke ich auch, daß die Altersangabe ab 14 Jahren in Ordnung wäre. Wenn man jedoch bedenkt, daß Mädchen mit 11 Jahren schon Kinder bekommen und keine Tabus mehr im Fernsehen existieren, dann sind die mittlerweile "Erwachsenen" doch überrascht über den fortschreitenden Reifungsprozess der Kinder (ich denke früher waren Kinder noch Kinder - heutzutage werden Kinder zu Jugendlichen / Erwachsenen gemacht). Insoweit stimme ich ArianeHD zu, daß die Eltern auch noch eine Entscheidung und Verantwortung haben. Letztlich sind die Altersangaben auch nur Richtangaben!

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Fenster auf und Heizung runter ist eine Stärkung für das Immunsystem, wenn man sich aber bereits im Herbst darangewöhnt hat. Im tiefsten Winter damit anzufangen, kann aber bedeuten, daß man sich eine Erkältung holt. Also beginnen, wenn die Temperaturen erträglich und im Plusbereich sind und dann die Steigerung in den Minusbereich durch das Wetter mitmachen! Es hilft mir zumindest im Winter keine (oder zumindest weniger) Erkältungen zu bekommen! (früher war ich mehrfach im Winter krank. Seit ich mit offenem Fenster schlafe, sieht die Anzahl der Erkältungen schon besser aus: letzten Winter gar nicht und diesen Winter nur einmal)

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Also ein Smartphone hat neben den Telefonfunktionen auch PDA-Funktionen - erweitere Kalender-, Erinnerungsfunktionen. Zudem kann auch Dokumente öffnen, wie auf einem Computer - zT PDF oder WORD-Dateien. Es ist nicht Voraussetzung, daß eine vollständige Tastatur vorhanden ist! Vielmehr gibt es auch Smartphones, die nur über Handschrifterkennung oder eine im Display erscheinende Tastatur arbeiten (bei letzerem drückt man mit dem Stift auf die einzelnen Buchstaben im Tastaturfeld des Touchscreens). Es gibt Smartphones mit unterschiedlichen Betriebssystemen (Symbian, Windows etc.), die unterschiedlichste Funktionen unterstützen. Die Smartphones mit Windows lassen sich mit einer Bedieneroberfläche wie ein Computer bedienen (Startmenü etc), die mit Symbian eher wie ein normales Handy (Menüführung wie im Handy). Momentan gibt es das HTC Tytn, welches Marktführer ist (unter Vodafone, Telekom und O2 wird es anders genannt, aber mit den gleichen Funktionen). Ich persönlich empfinde die richtige Tastatur angenehmer, da man schneller tippen kann als nur im Touchscreen. Aber da hat jeder andere Vorlieben. Einfach mal ausprobieren.

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Warum denn nicht? Wenn man ein gewisses Gefühl für Stifte und Pinsel hat, wird das auch gelingen. Es gibt sogar Maler, die erst im Alter mit dem Malen begonnen haben und erfolgreich wurden!

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rechtlich gesehen, gibt es Gründe, die einen Vermieter berechtigen, die Wohnung fristlos zu kündigen! Hierfür benötigt der Vemieter aber ein berechtigtes Interesse nach § 573 d BGB. Jedoch kann man wegen der Sozialklausel nach §§ 574 - 574 c BGB nicht ohne Weiteres kündigen!!!! Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen nach § 574 BGB und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung für Dich, Deine Familie oder einen anderen Angehörigen des Haushalts eine Härte bedeuten würde (die nicht zu rechtfertigen ist!!). Wenn Du kein Geld für einen möglichen Rechtsstreit hast, kannst Du Dir für einen Rechtsanwalt einen Beratungsschein besorgen, der Dir genau die Rechtslage erklären kann und vorab ggf. prüfen kann, ob Du Chancen hast. Wenn dem so sein sollte, kannst Du klagen unter der Bedingung, daß Du Prozeßkostenhilfe - PKH - bekommst (dh Du stellst einen Antrag auf PKH, wenn der bewilligt wird, wird die Klage bei Gericht "angenommen"). Bewilligung der PKH erfolgt, wenn die Klage Chancen auf Erfolg hat!

Aber Hilfe bekommst Du auf jeden Fall in Form des Beratungshilfeschein für das Erstgespräch beim Anwalt, dann bei Klage durch PKH-Bewilligung. Empfehlung: erst einmal der Kündigung widersprechen!!!! dann zu den Ämtern gehen!!!

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Grundsätzlich dient der Flur auch dazu, daß man Fluchtwege im Falle eines Brandes hat. Insoweit entspricht es nicht den Brandschutzvorschriften, wenn man den Flur zustellt mit Schuhen. Andererseits müsste es auch zusätzlich in der Hausordnung des Vermieters ausgeschlossen sein. Bei Unsicherheiten und einer Abstellfläche (die gerade nicht den Weg nach unten zustellt) würde ich sicherheitshalber den Vermieter fragen. Er kann aber auch in einem solchen Fall das Abstellen verhindern, in dem er keine Zustimmung hierfür erteilt!

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Einen Rechtsanspruch hat man hierauf nicht, da wird weder der Vermieter etwas ausrichten können, noch man selbst. Das einzige, was man tun kann, ist, die Nachbarn höflich darum bitten. Wenn sie es dennoch machen, wird man nichts ändern können! Der Flur ist dafür da, die Wohnungen zu erreichen und steht insoweit allen Mietparteien zur Verfügung (ebenso wie ihren Besuchern!).

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Es gibt eine INternetseite für die Mexikanische Botschaft. Wenn Du über USA fliegst, mußt Du Dir auch diese Einreisebestimmungen anschauen!! Sonst lassen sie Dich dort nicht ins Land.

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