Man wird zum Sachverhalt vom Richter befragt. Der prüft also, ob das plausibel ist, was man da einwändet. Nur den eigenen Anwalt reden lassen, oder selbst sich einzulassen, spricht man üblicherweise vorher ab.

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Du hast einen Vertrag mit 14 Wochenstunden und daher stehen Dir die vollen Urlaubstage zu, nicht die Hälfte. Wie die verteilt sind, ist erstmal egal. Daraus ergibt sich ein voller Urlaubsanspruch und kein halber, wie hier in einem Kommentar lesen musste. Und damit sind wir schon bei des Pudels Kern: Der Arbeitgeber verteilt die Arbeitszeit einfach auf eine "volle" Woche, ihr arbeitet also schon mal für eine Woche im voraus. Ihr bummelt das dann in der freien Woche ab, in der habt ihr natürlich keine Rufbereitschaft, oder? Ja, der Urlaub ist das Problem, denn ihr habt einen Arbeitsvertrag, der über mehrere Monate befristet oder sogar unbefristet läuft. Und daraus ergibt sich der Urlaubsanspruch. Dieser ist eben nicht von 30 auf 15 Tage zu reduzieren! Denk mal nach: Der Arbeitgeber beschäftigt zwei Kolonnen jeweils zeitversetzt, also spart er 50% des gesetzlich zu gewährenden Urlaubsanspruchs ein. Unter diesen Umständen könnt ihr den Urlaub rückwirkend geltend machen. Ich halte das für rechtswidrig und würde mich anwaltlich beraten lassen. Vorab ein Link zu einer IHK, dort habt ihr eine quasi amtliche Info: nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/urlaub/2619398. Bin gespannt, was Du dazu sagst. FF

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Frag die Schulleitung! Leider schreibst Du zum BK nichts und auf welches Ziel hin du da bist.

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Klaro. Und die Folgen sind Dir klar, ja? Hauptsache, deine vorgesetzte Behörde bekommt davon nichts mit. Eine Genehmigung zu dem Nebenjob hast du, ja. Jaja, aus dem Schuldienst kann man bei so einer Konstellation auch schneller raus sein, als man denkt........

FF

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Was für ein zweites Fach soll ich als zukünftiger Lehrer studieren?

Hallo, Leute,

ich werde am Sommersemester mein Studium anfangen aber ich habe noch einen grossen Zweifel: Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, was ich für ein zweites Fach haben sollte. Ich habe immer daran gedacht, Chemie - als Kernfach - und Spanisch zu studieren. Jedoch, aufgrund letzter Unterhantungen, habe ich keine Ahnung, ob das eine gute Entscheidung ist.

Ich möchte aber zuerst meine Lage ein bisschen besser erklären: Ich bin Ausländer und möchte hier studieren und dann als Lehrer in GyGe arbeiten. Diese Tatsache wird sicherlich schon meine Arbeitssuche erschweren, deswegen möchte ich eine gute Fachkombination haben, damit ich bessere Chancen am Arbeitsmarket habe.

Obwohl ich erkenne, dass Mathe bzw. Physik geeignetere Nebenfächer wären, möchte ich sehr sehr gerne die Gelegenheit haben, eine Fremdsprache zu lehren. Wie gesagt, ich dachte am Anfang, dass Spanisch was Gutes wäre, aber jetzt nicht mehr. Oft lese ich, dass die Lage für Lehrer schwer ist. Da Spanisch nicht so gefragt ist, habe ich gedacht, zu Englisch zu Wechseln. Würde dieser Tausch meine Chancen vergrössern oder nicht wirklich? Was ist Ihrer Meinung? Ich habe zwar schon mit Deutschen darüber gesprochen, aber da sie die Situation für Lehrer nicht wirklich kennen, könnten sie nicht meinen. Vielleicht hat jemand hier mehr Ahnung!

Ich hoffe, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

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Schulministerien können nicht planen. Zu oft wurden ganze Jahrgänge von Referendaren angelogen. Am Ende standen sie ohne Stellen da und durften in andere Bundesländer ausweichen. Das ist wegen der Fächerkombinationen ein Problem. Hast Du schon einmal in den Stellenausschreibungen der Länder recherchiert, was da so für Bedarfe in den Ausschreibungen auftauchen? In NRW ist das über LEO kein Problem, ähnlich auch in den ostdeutschen Ländern. Das größte Übel ist aber, dass das Lehramt eine Einbahnstraße ist und man den Fachleitern und der Studienseminarleitung einfach nur ausgeliefert ist. Hast Du Dir schon mal überlegt, zweigleisig zu fahren, um dich nicht für immer und ewig abhängig zu machen? Ich würde jedem empfehlen, das zu tun und immer zuerst auf die "freie Wirtschaft" zu sehen und dann ggf. auf den Schuldient, wo immer mehr Leute, die kein 2. Staatsexamen und nur einen Bachelor haben als Quereinsteiger nachgefragt werden. Und: In Zukunft sinken die Schülerzahlen weiter und daher braucht man weniger Lehrkräfte, an denen sowieso schon massiv gespart wird, nach aussen das aber dementiert wird. Kannst Dir mal die Positionen von der GEW und dem Philologenverband ansehen. Oder mal bei tresselt.de, damit du merkst, was abgeht, zumindest in NRW. Was Sprachen angeht, so kann mit Englisch die Straße gepflastert werden, und Muttersprachler sind aber immer noch begehrt. In der "freien Wildbahn" ist eine aktive Fremdsprache ein Muss. MINT-Fächer sind gefragt, aber auch nicht mehr überall, weil jetzt gerade die junge Generation in die Schulen einzieht und die Stellen dann besetzt sind! Überleg dir einen Tätigkeitsbereich dort und schau dann, ob Du damit im Schuldienst auch noch was reissen könntest, wenn es nicht so läuft, wie Du denkst. Die totalen Abhängigkeiten im Schuldienst musst Du ein Berufsleben aushalten, kannst ggf. nicht mal die Schule wechseln, wenn du möchtest.

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Der individuelle Nutzen bemisst sich nicht nach einem Preis. Bsp. Tausch von Briefmarken zu vollen Sätzen einer Reihe, alte Möbel zu einer vollständigen Garnitur, Kunstgemälde in den Keller hängen und dafür eine Million € zahlen, nur um des Besitzen willens etc. Gewinnmaximierung ist rein monetär, wenn ich das Maximum aus einem Geschäft heraushole, nach einem der beiden ök. Prinzipien.

Die Kläranlage steigert die Kosten für das Unternehmen, sodass es entweder Gewinneinbußen verbucht oder oberhalb des Marktpreises in einem Polypol liegt, also nur zu höheren Grenzkosten anbieten kann. Dann sind sie raus. Oder verkaufen weniger. Würden sie weiter die Abwässer in das Gewässer leiten, müsste die Allgemeinheit die Sanierungskosten und eine Kläranlage bezahlen. Die Fabrik hätte also als Verursacher seine Kosten externalisiert. Die Fabrik muss also versuchen, die Kosten abzudrücken, also z.B. die Kosten zu senken, oder neue Kunden zu akquirieren, um die Umsätze zu erhöhen und damit die kosten pro Kubimeter Papier wieder zu senken, denn die Kosten für Kläranlage verteilen sich ja darauf wie Stückkosten. Das könnte also nach dem Prinzip erfolgen, mit gegebenen Mitteln möglichst weit zu kommen, oder ein gegebenes Ziel mit der Minimalkostenkombination zu erreichen. Die Kläranlage erhöht jedenfalls die Fixkosten. Schau Dir mal eine Grafik zum Verlauf der Fixkosten an.


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Das ist Erholungsurlaub. Was steht im Vertrag zu den übergegangenen Urlaubstagen. Sind noch nicht verfallen? Bitte mal hier nachlesen, das ist dann vlt, schon die Antwort auf der Anwaltsseite: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/resturlaub-bei-kuendigung/07/. Es kommt also auf die Details an. Zuerst würde ich es mit den neuen Infos mal selbst probieren. Wenn man bockbeinig ist, dann Anwalt einschalten.

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Einschicken bedeutet Weggabe der Daten auf der Festplatte. Wenn keine Garantie mehr drauf ist, würde ich das Gerät öffnen und die Verbindung des Displays checken. Hast Du den RAM geprüft? Evtl. das Modul mal ausgetauscht? Die Festplatte kostet im Vergleich zur Fehlersuche im Servicezentrum kleines Geld. Daher würde ich das machen, wenn ich eine entsprechende DVD hätte. Eine andere Variante wäre mit einer Linux-Rescue-CD (Knoppix z.B.) zu arbeiten. Wenn der BS dann angeht, liegt der Fehler höchstwahrscheinlich bei der HD. Aber wehe, es ist die Stromversorgung im Mainbord.

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Das ist ja innerhalb der EU. Schau mal hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-fuer-auslaender.html. Wenn das in Deutschland gilt, dann höchstwahrscheinlich auch in Österreich, denn "Studieren in der EU" setzt auch vergleichbare Standards voraus. Du wirst dich in Wien an der Uni erkundigen, wie das konkret aussieht.

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Ja, das musst Du nach herrschender Rechtsprechung. Ist total ungerecht. Aber die Richter haben so entschieden. Lesen:

Kinder müssen auch für Rabeneltern Unterhalt zahlen

Veröffentlicht am 12.02.2014

| in weltonline

Erwachsene Kinder müssen auch dann für die Pflegekosten ihrer Eltern

aufkommen, wenn diese vor Jahrzehnten den Kontakt abgebrochen haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Und was deinen Unterhaltsanspruch angeht, darüber gibt es ein Gerichtsurteil. Was steht da drin? Und das gilt, egal, ob er mit Dir Kontakt haben will, oder nicht. Könnte sein, dass Du Anwalts Hilfe brauchst. Eine Erstberatung kostet je nach Verhandlung mit ihm ca. 50 - 150,- €. Solltest du vorher klären.

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W. vernascht Frau vom J., der sich dafür rächt und mit den beiden den Racheakt plant und durchführt. Das wäre eine gemeinschaftliche Tat. § 224 StGB Abs.1. Ist das die Anklage? Denn die kann ich so richtig gar nicht erkennen, aber für eine Verteidigung brauche ich eine klare Anklage. Und dazu gehören die Beweise. Da es keine Zeugen gibt, dürfte es schwierig werden, den Jäger als alleinigen Urheber und Kopf der Tat hinzustellen. Ich würde auf die Optionen der Mittäter hinweisen, auf deren Motive und würde es damit so weit treiben, dass z.B. die Oma die Ausführende ist, denn ein Motiv hätte sie auch.

Da das Gericht immer in dubio pro reo urteilt, also im Zweifel für den Angeklagten, solltest Du die Anklage mit so viel Zweifeln durch andere Alternativen anfüllen, dass Zweifel an der Haupttäterschaft des J, entstehen und dieser eher sich einer bösen Verschwörung von beiden gegenübersieht, also eine völlig unbegründete Anklage, weil der Staatsanwalt nur zu Lasten des J, ermittelt hat, er muss aber auch zu seinen Gunsten ermitteln!! Und das ist wohl nicht geschehen, also ist der J. aus Mangel an Beweisen freizusprechen.

FF


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Fordern können sie es, aber die Forderung ist juristisch nicht durchsetzbar, so wie Du den Fall schilderst. Deine erste Ausbildung hätten sie dir finanzieren müssen, bzw. Du hättest dafür Bafög oder spezielle Grundsicherung beantragen können, wobei gegen die Eltern ein Anspruch besteht. Lesen: http://www.anwaltonline.com/info/pressemitteilung\_anwaltonline\_33.pdf. Man könnte also argumentieren, dass sie nur nachträglich ein bisschen ihrer Pflicht nachgekommen sind. Wenn sie mit dem Thema "Enterben" drohen, kannst Du ganz ruhig bleiben, sofern Du keine Straftat gegen sie begangen hast. Du hast auf jeden Fall den gesetzlichen Pflichtteilanspruch, den man sogar vorzeitig fordern kann.

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Schau Dir mal die Zeittafel der FrRev. auf wikipedia an, was 1792 abging. Die Ehefrau Ludwigs war eine Tochter des österr. Ksisers, Maria Antonia, die ihrem Vater Briefe schrieb, er möge Frankreich angreifen, um sie zur retten. Der König war nachher der Verräter usw. Dann die Angriffe und das Vaterland in Gefahr. Robespierre nutzte die Panik, um Adel und Bürgerliche, die Girondisten (später hat er sie umbringen lassen) als Feinde der Revolution vor die Tribunale zu bringen. Die haben schnell auf den Tod entschieden - absolut gerecht, so die Rev. zu retten und das Vaterland, prompt und sicher durch die Einführung der Guillotine im Schnellverfahren - ein echter Fortschritt, denn der Henker hatte mit dem Beil / der Axt ein echtes Trefferproblem, was sehr unschön anzusehen war. Daher war die Erfindung des Arztes Guillotin eine saubere Sache, die auch effektiv war: Man schaffte so pro Stunde gut 20 Leute, deren Köpfe in den Sack fielen, der vorne an dem Gestell hing. Der Masse hats gefallen. So war die Revolution unbeugsam, also kompromislos, und erledigte ihre Feinde prompt und sauber.

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Bisher war das durch das Bürgerrecht auf freie Meinungsäusserung gedeckt. Ordnungswidrigkeiten machen den Behörden nur Arbeit und bringen nichts. Zwischenzeitlich hat sich wohl durch die Gruppendynamik eine Art Sektenzustand entwickelt, im Innenverhältnis absolut besessen durch Wahrnehmung der Umwelt als Gefahr und falsches Betrugssystem. Nur man selber ist vom Lichte der Wahrheit erleuchtet. Also das Übliche. Wegen des zunehmenden Extremismus und der Zurschaustellung von z.B. Symbolen und Zeichen, die früher undenkbar waren (Galgen für Merkel usw.) - Pegida - fühlen sich auch diese Gruppen zur offenen Gewalttat verpflichtet, um in die Presse zu kommen. Die Sucht nach Aufmerksamkeit und vor allem die Konkurrenz untereinander. Alle Dämme brechen. Da ist viel Paranoia und Psychotisches im Spiel. Die Forensik scheint wohl der einzige Therapieort zu sein.

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Kann man so nicht beantworten. Das Familiengericht entscheidet darüber, wie hoch der Unterhalt ist und wie lange er gezahlt wird. Grundsätzlich ist es aber so, dass heute die Pflicht zur Erwerbstätigkeit besteht. Hat der eine Eheteil extra seine Stelle aufzugeben, um z.B, die Kinder zu erziehen und den Haushalt zu managen, wird derjenige einen deutlichen Ausgleichsanspruch erwarten können. Mit einem neuen Partner dann aber zusammenziehen und weiter Unterhalt erhalten, diese Zeiten sind vorbei. Zum Thema gibts diverse Broschüren im Internet, Thema Trennung, Scheidung, Unterhalt. Da wird dann auch auf den Kindesunterhalt eingegangen, der vorrangig vor dem Unterhaltsbedarf des Erwachsenen ist.

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Was ist denn mit der Methodik? Ihr macht doch bestimmt Quellenanalyse, oder? Da fährst Du doch jede Menge Punkte mit Textanalyse usw, ein, oder? Welches Bundesland?

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Du hast Dich umorientiert, musstest viele Informationen einholen, hast Dich vtl. mit Fragen der Versicherungswirtschaft befasst und jetzt drehtst Du den Spieß um und fragst ihn was zu seinem Unternehmen. Übrigens: Bei denen soll man in die Offensive gehen, niemals symbolisch unter den Tisch kriechen! Bring Deine Stärken ins Spiel. Du hast Wirtschaftsabi!

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Schau Dir mal die Arbeitslosenzahlen an, die offiziell jeden Monat veröffentlicht werden. Wieviele Menschen sind nicht erwerbstätig, tauchen da aber nicht auf, sind also herausgerechnet? Wieviele Menschen gehen jeden Monat in Rente und Pension, machen also Plätze frei, die dann als neu besetzte Arbeitsplätze in der BA-Statistik auftauchen? Und dass alle Arbeitslosen ab 58 nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen, das ist schon ein Ding, bedenkt man, dass die bis 65, 66 oder 67 arbeiten müssen, damit ihnen die Rente nicht gekürzt wird? Anderer Bereich: Bilanzen. Schau Dir mal die Berichte zur Deutschen Bank und ihrer windigen Bilanz an.Oder nimm mal die Bilanzfälschung, da werden die Steuerbehörden und die Aktionäre belogen. Und über die zeichnerische Darstellung von Zeitverläufen, Abstände, Steigung der Geraden, Wahl der Bezugspunkte, da gibt es im Internet genügend Beispiele. Und was deinen Lehrer erheitern könnte: Die Abinoten werden immer besser! In NRW. Werden die Schüler immer schlauer? Noch mehr mit 1,0 letztes Jahr! Was das denn? Auch eine Form des "WindowDressing"??

Wünsche viel Erfolg...

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