Eine Fachfirma bei der ich eine Anhängerkupplung mit Montage angefragt habe erklärte mir , daß eine abnehmbare Kupplung bei Nichtgebrauch demontiert werden müsse , da ein evtl. Auffahrunfall beim auf die Kupplung aufgefahrenen Unfallfahrzeug größere Schäden als normal verursachen könne und ein Unfallgegener dies bei meiner Versicherung geltend machen könnte.
Frage: Kann das sein ? , starre Kupplungen werden doch ständig gefahren.