Eine Fachfirma bei der ich eine AnhĂ€ngerkupplung mit Montage angefragt habe erklĂ€rte mir , daĂ eine abnehmbare Kupplung bei Nichtgebrauch demontiert werden mĂŒsse , da ein evtl. Auffahrunfall beim auf die Kupplung aufgefahrenen Unfallfahrzeug gröĂere SchĂ€den als normal verursachen könne und ein Unfallgegener dies bei meiner Versicherung geltend machen könnte.
Frage: Kann das sein ? , starre Kupplungen werden doch stÀndig gefahren.