ihr seit getrennt und das würde ich der km auch vorsichtig vermitteln.
hier hilft nur noch vermittlung in form einer mediation. entwirf eine umgangsvereinbarung, wo du deinen umgangsumfang einträgst:
- 2-3 nachmittage jede woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-so
- hälftige ferien und feiertage (nimm die ferien des bundeslandes in dem das kind lebt, egal ob es schon zur schule geht oder nicht)
- drei wochen sommerurlaub.
entscheide wieviel du davon umsetzen willst und auch kannst und trage dies in form eines kalenders ein. gut sind immer die kalenderwochennummern zu nutzen, macht die sache einfacher. einer bekommt die geraden und der andere die ungeraden wochen.
alles in zweifacher ausführung, schickst du unterschrieben an die km mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen. gerne mit änderungswünschen. wenn keine kommen, dann gilt umgang ab tagxy als vereinbart.
sperrt sie sich dagegen, dann einen termin beim jugendamt machen und zum gemeinsamen elterngespräch laden. mache ihr klar das der umgang dem kindeswohl entspricht und eine stabile vater-sohn-beziehung wichtig für das kind ist. geh nicht auf irgendwelche behauptungen ein, was ein kind in dem alter will oder nicht. wenn es nichts bringt, dann brich das gespräch an der stelle ab und verlasse höflich und kommentarlos das jugendamt. wenn sie dort weiter blockiert, dann wirst du auf den von dir gewünschten umgang klagen müssen.
klar erkennbar ist, dass dein sohn gegen dich manipuliert wird. den kontakt zur großmutter solltest du meiden. kommuniziere nur noch mit der km. erkläre ihr wann du diese woche gerne umgang haben möchtest. wenn sie sich sperrt, dann schreibe dir auf, was gesagt wurde und wenn gedrängt wird, dass du dort erscheinen sollst, dann geh hin und erkläre du kommst vorbei um dein kind zum umgang abzuholen. nicht zu empfehlen ist dir die wohnung zu betreten oder ohne zeugen aufzutauchen.
in der zwischenzeit solltest du einen anwalt für familienrecht aufsuchen und dich ausgibig beraten lassen. solltest du umgang einklagen müssen, dann achte darauf den beschluss des gerichtes beschweren zu lassen mit ordnungsstrafen ersatzweise haft und mit androhung entzug des sorgerechtes, wenn sie umgang boykottiert. sprich nie schlecht über sie, immer zum wohle eures kindes und erzähle ihr nichts von deinen vorhaben in richtung klage. lass dir das als letzte option und als überraschungseffekt.
hast du mal drüber nachgedacht, dass kind vielleicht besser bei dir aufgehoben ist? wenn es dort wo es derzeit ist, ständig manipuliert und bedrängt wird gegen dich, dann hat es vielleicht mehr ruhe bei dir?