ganz wichtig in deinem antrag auf umgang ist eine vernünftige urlaub und ferienregelung: hälftige ferien und feiertage (alle) und drei wochen sommerurlaub (das wären vielleicht die drei wochen sommerurlaub :)...

deine ex hat garnichts mehr  zu bestimmen. wenn du mit dem kind in deiner zeit in einen freizeitpark oder irgendwo anders hinfahren möchtest, kannst du dich in deutschland frei bewegen.  fürs ausland benötigst du ihre zustimmung, genauso wie sie die deine benötigt.

was du in deiner umgangszeit machst ist deine sache. du bestimmst die dinge im rahmen deiner alleinigen alltagssorge. du legst fest wo das kind sich aufhält, mit wem es umgang hat u. wie lange. wenn du es in die ferien zu oma parkst für ne woche deiner drei wochen, ist auch das deine sache. dagegen kann die km nicht vorgehen.

...zur Antwort

was du tun kannst? akzeptieren, dass du nicht mehr nummer 1-3 bist, sondern erst der freund interessant ist und dann ne ganze zeit nix und dann vielleicht du. du bist ihre freundin, also freu dich, dass sie gerade so unglaublich glücklich ist. erzähle deine geschichten anderen freunden die du hast.

...zur Antwort

wer eine vollmacht hat, kann diese auch sofort als sorgeberechtigter wieder entziehen. dem menschen schriftlich zukommen lassen, dass er sich den kindern nicht mehr zu nähern hat und in kita/schule bescheid sagen, dass der mensch die kinder nicht mehr holen und sehen darf.

für die körperverletzung bei der polizei anzeige erstatten. der typ hat überhaupt keine rechte gegenüber den eltern. diese entscheiden wer mit dem kind umgang hat und wer nicht. dabei ist irrelevant wieviel geld der mensch hat. dem kind erklären, dass es beim nächsten mal brüllend um hilfe schreien soll und den letuen verklickern soll, dass sie den typen nicht kennt.

...zur Antwort

garnicht. einfach bewerben und weiter suchen.

...zur Antwort

ihr seit getrennt und das würde ich der km auch vorsichtig vermitteln.

hier hilft nur noch vermittlung in form einer mediation. entwirf eine umgangsvereinbarung, wo du deinen umgangsumfang einträgst:

- 2-3 nachmittage jede woche mit einer übernachtung

- jedes zweite wochenende von fr-so

- hälftige ferien und feiertage (nimm die ferien des bundeslandes in dem das kind lebt, egal ob es schon zur schule geht oder nicht)

- drei wochen sommerurlaub.

entscheide wieviel du davon umsetzen willst und auch kannst und trage dies in form eines kalenders ein. gut sind immer die kalenderwochennummern zu nutzen, macht die sache einfacher. einer bekommt die geraden und der andere die ungeraden wochen.

alles in zweifacher ausführung, schickst du unterschrieben an die km mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen. gerne mit änderungswünschen. wenn keine kommen, dann gilt umgang ab tagxy als vereinbart.

sperrt sie sich dagegen, dann einen termin beim jugendamt machen und zum gemeinsamen elterngespräch laden. mache ihr klar das der umgang dem kindeswohl entspricht und eine stabile vater-sohn-beziehung wichtig für das kind ist. geh nicht auf irgendwelche behauptungen ein, was ein kind in dem alter will oder nicht. wenn es nichts bringt, dann brich das gespräch an der stelle ab und verlasse höflich und kommentarlos das jugendamt. wenn sie dort weiter blockiert, dann wirst du auf den von dir gewünschten umgang klagen müssen.

klar erkennbar ist, dass dein sohn gegen dich manipuliert wird. den kontakt zur großmutter solltest du meiden. kommuniziere nur noch mit der km. erkläre ihr wann du diese woche gerne umgang haben möchtest. wenn sie sich sperrt, dann schreibe dir auf, was gesagt wurde und wenn gedrängt wird, dass du dort erscheinen sollst, dann geh hin und erkläre du kommst vorbei um dein kind zum umgang abzuholen. nicht zu empfehlen ist dir die wohnung zu betreten oder ohne zeugen aufzutauchen.

in der zwischenzeit solltest du einen anwalt für familienrecht aufsuchen und dich ausgibig beraten lassen. solltest du umgang einklagen müssen, dann achte darauf den beschluss des gerichtes beschweren zu lassen mit ordnungsstrafen ersatzweise haft und mit androhung entzug des sorgerechtes, wenn sie umgang boykottiert. sprich nie schlecht über sie, immer zum wohle eures kindes und erzähle ihr nichts von deinen vorhaben in richtung klage. lass dir das als letzte option und als überraschungseffekt.

hast du mal drüber nachgedacht, dass kind vielleicht besser bei dir aufgehoben ist? wenn es dort wo es derzeit ist, ständig manipuliert und bedrängt wird gegen dich, dann hat es vielleicht mehr ruhe bei dir?

...zur Antwort

deinem freund kann das sorgerecht nicht übertragen werden. erziehungsberechtigte sind deine eltern. ein solches formular gibt es es nicht. meinst du den muttizettel, dann hat man dir einen bären aufgebunen.

du darfst so lange raus wie deine eltern sagen, dass du draußen bleiben darfst. diese haben sorgerecht und aufsichtspflicht bis du 18 bist. sie könnten ihm eine vollmacht erteilen, dass er die verantwortung für dich trägt. passiert was, dann willst du das dein freund einwandert?

für clubs gibts sowas nicht. das ist ein märchen.

...zur Antwort

kurden sind asiaten. zudem gibts diese flecke nicht nur bei asiaten, sondern auch oft bei afrikanischen babys. auch bei mischlingen europäisch/afrikanischer eltern haben die babys solche flecken. mein junge hatte den auch -

...zur Antwort

du bist eine blamage in den augen anderer, so musst du die sache richtig rum sehen.

gut du hast seit du 16 bist nichts in die reihe gekriegt. das ist natürlich doof und das rächt sich mittlerweile schon.

es wird zeit, dass du dich selbst überwindest und das heulen lässt. such dir eine ausbildung und fang an, dich großflächig zu bewerben. geh arbeiten und fange an, deine schulden abzubezahlen. mach keine neuen schulden.

wenn du meinst das du einen psychiater brauchst, dann geh und mach einen termin mit einem. das zahlt die kasse und kostet kein geld.

lamentiere nicht lange rum und nimm dein leben in die hand.

...zur Antwort

verkaufen oder mietvertragskauf beenden. wenn man ein haus kaufen will, sollte man immer genügend eigenes kapital im hintergrund haben um das haus zu reparieren. da wird auch das jc nicht helfen. hätten sie auch nicht, wenn ihr zur miete gewohnt hättet.fragt ob ihr in raten zahlen könnt oder kredit bei der bank aufnehmen oder dispo erweitern.

...zur Antwort

hier kann dir keiner helfen. geh einfach zum arzt.

...zur Antwort

"hi, was geht"

...zur Antwort

rabatte gibt es nicht. es sei denn eines deiner geschwister ist dort schon kunde.

...zur Antwort
Vertrag beim Notar bezügl. Nicht-Wahrnehmen-Wollens einer Vaterschaft?

Zuallererst möchte ich darauf hinweisen, dass ich keine empörten oder gut gemeinten persönlichen Ratschläge möchte, sondern fachlichen Rat brauche : Hier geht es um meinen besten Freund seit Kindestagen, der von seiner Ex gelinkt und ungewollt zum Vater gemacht wurde (sie hörte mit 40 die biologische Uhr ticken, er wollte mit 46 keine Kinder mehr, da er bereits 2 erwachsene aus einer früheren Beziehung hat). Mittlerweile ist das Baby da und mein Freund empfindet nichts für das Kleine, bekommt Hassgefühle wenn er es sieht, wollte nicht, dass es seinen Namen trägt, würde es gerne von einem künftigen Lebensgefährten der Ex adoptieren lassen usw. Die Ex wiederum ist stolz, akzeptiert es, will sein Geld(Unterhalt) nicht, da sie selbst sehr gut verdient und ist auch dafür, dass das Kind den Vater nie kennen lernt. Nun wollen die beiden notariell oder mit Anwalt alle diese Regelungen festhalten, als Vertrag, zu dessen Einhaltung beide verpflichtet werden. Dazu die Frage:

GEHT DAS? FALLS JA, WIE?

Mir ist das "Recht des Kindes" auf seinen Vater bewusst und auch, dass dieses erst mit Adoption verlischt, auch wenn ich mir sicher bin, dass es für dieses Kind weitaus besser ist, eines Tages durch Adoption einen liebevollen Vater zu bekommen statt per iure mit dem leiblichen Kontakt haben zu sollen, der es so rigoros ablehnt, wofür ich wiederum auch Verständnis habe.
Es wäre toll, wenn jemand mir mit FACHWISSEN weiterhelfen könnte. Danke :-)

...zum Beitrag

nein ein solcher vertrag ist nichtig. das kind hat ein recht auf wissen über seine abstammung. dein "freund" soll erwachsen werden und sich seiner eigenen schwächen stellen. wenn er keine kinder gewollt hat, dann gibt es für männer möglichkeiten das zu verhindern. um völlig alles auszuschließen, nimmt man den operativen weg. er ist also nicht gelinkt worden, sondern selbst schuld nicht verhütet zu haben.

wegen des hasses und des anderen gestörten verhaltens seinerseits gibt es psychiater, die ihn behandeln. die vaterschaft muss er anerkennen, die mutter muss ihn wenn nötig dazu zwingen per gericht. ein vertrag wird jeder notar ablehnen, da ein solcher vertrag einfach nur sittenwidrig ist.

wenn irgendwann mal eine adoption im raum stehen sollte, kann papi gerne zustimmen. bis dahin ist er verpflichtet unterhalt zu zahlen, egal wie gut mutti verdient. sie darf garnicht auf unterhalt verzichten. sprich mit deinem "freund" und wähle deine freunde zukünftig weise. es ist immer erschreckend wie sehr man sich in "menschen" täuschen kann. was für eine gestörte geschichte.

...zur Antwort

dein sohn hat das recht auf umgang:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite wochenende von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- drei wochen sommerurlaub.

das sollte der vater der km in zweifacher form als umgangsvereinbarung zukommen lassen mit bitte um unterschrift innerhalb von 14 tagen. sollten änderungen nicht vorgenommen werden, dann gilt umgang ab woche kw xx als vereinbart.

sperrt sie sich dagegen, dann einen anwalt für familienrecht einschalten und klagen im eilverfahren.

warum hat dein sohn sie mit dem kind gehen lassen. hat er denn noch kein gemeinsames sorgerecht? das sollte er ebenfalls einfordern und ein gespräch beim jugendamt führen im rahmen einer mediation. sollte sie sich sperren, auch hier mit anwalt das gemeinsame sorgerecht einklagen.

sie hat ihm den umgang nicht zu verbieten, dazu hat sie kein recht. er sollte die füße still halten, sie nicht belästigen, nicht provozieren und über eventuelle klagen kein wort verlieren.

...zur Antwort
Muss ist das Kindergeld erstatten?

hallo,

ich habe ein großes Problem.

ich bin 21 Jahre alt und beziehe ganz normal Kindergeld.

Ich war Schüler auf der Fachoberschule und habe normal Kindergeld bezogen. Ich habe aber im Januar 2016 die schule abgebrochen und mich auf die suche nach einer Ausbildungstelle gemacht.

HIER MEIN PROBLEM:

ich habe im Januar, wegen dem ganzen stress zu dieser zeit, vergessen mich bei der Familienkasse als Ausbildungssuchend zu melden und habe weiterhin zu unrecht meinen Schülerstatus behalten. Wobei ein Ausbildungssuchender ebenfalls Kindergeldberechtigt ist. ich hätte mich also nur als so einer melden müssen.

in der zwischen zeit hatte ich zahlreiche Vorstellungsgespräche und habe auch schließlich auch eine passende stelle gefunden und im mai meinen azubivertrag unterschrieben.

jetzt ist aber ein brief gekommen worin gefragt wird wie es nach meiner schullaufbahn weiter geht. ich soll auch eine schulbestätigung oder ein Abschlusszeugnis beifügen, was ich logischer weise nicht kann.

die sache ist die Kindergeld berechtigt wäre ich sowieso gewesen nur halt unter anderem Grund und ich habe auch noch alle Einladungen und Bewerbung der letzen 6 Monate zusammen als Beweis das ich tatsächliche um eine stelle bemüht war und ja auch fündig wurde.

was soll ich den jetzt tun? soll ich einfach meinen vertrag zusenden und hoffen das die sich denken er wäre so und so Kindergeld berechtigt gewesen oder muss ich jetzt alles von Januar bis jetzt zurück zahlen? oder gibt es eine Möglichkeit im Nachhinein dieses Missverständnis zu beheben und so eine Rückerstattung auszuweichen?

Ich meine es war mein Fehler klar aber ist ja theoretisch kein zu unrecht bezogenes geld gewesen nur unter falschen Grund.

was tun?

danke für ernste antworten.

...zum Beitrag

du hast zu unrecht geld bezogen. du bist deinen meldepflichten nicht nachgekommen, daher hast du jetzt ärger am hals. weise nach das du ausbildungssuchend warst. geh zum jc oder arbeitsamt und lass dir dort eine bescheinigung ausstellen das du ausbildungssuchend gemeldet warst. lege deine monatlichen bewerbungsbemühungen vor etc.

kein stress der welt hält dich davon ab deinen pflichten nachzukommen.

...zur Antwort