Du bist rechtskräftig verurteilt und das nicht unerheblich!

80 Sozialstunden und 500 Euro Geldstrafe, das ist nicht wenig. Es gibt also  einen Eintrag im Erziehungsregister.

Dieses Erziehungsregister wird die Polizei bei einer Bewerbung auch einsehen. Die wollen schliesslich zurecht wissen, wer sich bei ihnen bewirbt.

Das gilt auch für andere Bewerbungen, wo Du überprüft wirst wie etwa bei dem Antrag auf einen Flughafenausweis.

Hier gibt es u.a. das sogenannte POLAS:

POLAS (POLizeiAuskunftsSystem) Hier ist auch die Straftat gespeichert für die Du verurteilt wurdest.

Die Frage mußt Du also zwingend wahrheitsgemäß mit JA beantworten!

Tust Du das nicht bringt Dir das nichts, es kommt sowieso heraus.

Die Frage, ob Du auch mit NEIN antworten kannst, sollte sich bei Dir eigentlich nicht stellen!!

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Nein!

Es gibt in Deutschland kein Strafgesetzbuch StGB nur für Jugendliche. Es gibt aber ein Jugendgerichtsgesetz JGG, wo geregelt ist welche Maßnahmen und Strafen bei jugendlichen Straftätern angewendet werden. Bei Mord sieht das StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Beim JGG ist die Höchststrafe für Jugendliche 10 Jahre. Ein "Nebenstrafrecht" gibt es nicht. Es gibt aber eine Nebenklage. Das bedeutet, dass z.B. ein Vergewaltigungsopfer neben der Staatsanwaltschaft eine Nebenklage führen kann. Hier hat sie u.a. das Recht Anträge zu stellen und einen gewissen Einfluß auf den Verlauf der Verhandlung zu nehmen. Dieses Recht hätte sie nicht, würde sie nur als Zeugin teilnehmen.

Hoffe ich konnte ein bisschen was erklären!

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Nein kann er nicht! Absolute Schallgrenze sind 21 Jahre. Wer zum Zeitpunkt der Tat auch nur einen Tag älter ist, wird nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Es gibt aber bei allen Straftaten auch die Frage nach der Schuldfähigkeit . Wenn sich bei einem 25 jährigen herausstellt, dass erhebliche geistige Defizite bestehen (das wird durch Gutachter festgestellt) kann man zu dem Schluß kommen, dass eine Schuldunfähigkeit besteht. Dann gibt es schonmal geschlossene Psychiatrie statt Knast. Das gilt aber für alle, unabhängig vom Alter.

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Soviel gequirlter Mist wird hier verbreitet! Und die, (die wo) nicht mal richtig schreiben können, hinterlassen hier den größten Schwachsinn!

Nein, Polizeibeamte brauchen keinen Waffenschein! Den Umgang mit ihren Waffen lernen sie während der Ausbildung. (da muss sich keiner irgendwas selber beibringen, so ein Quatsch!) Im Dienst führen sie dann ihre Dienstwaffe, da das im Dienst zwingend notwendig ist. Der Gebrauch dieser Waffen ist in Gesetzen streng geregelt. Für Möchtegern Rambo´s ist das sicher nix! 

Man geht mit einer bestimmten Anzahl von Munition in den Dienst und gibt die in der Regel nach Dienstschluß wieder ab. Wenn da ein Schuß fehlt kommt man in Erklärungsnöte.

Das gilt nicht nur für Polizei sondern auch für Zoll, Bundespolizei (früher BGS)  Angehörige der Militärpolizei (Feldjäger) usw.

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Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

Eine ist, dass Ihr Sohn nicht allein unterwegs war sondern vielleicht mit Freunden. Dann würde das den Tatbestand evtl. erfüllen weil die Ermittler u.U. unterstellen, dass jemand "Schmiere" gestanden hat. Das wäre dann das Tatbestandsmerkmal der gemeinschaftlichen Körperverletzung, auch wenn niemand sonst eingegriffen hat.

Eine andere Möglichkeit ist, wenn Ihr Sohn z.B. Hobbyboxer oder Kampfsportler ist. Dann wirkt das auch in die rechtliche Würdigung hinein. Ebenso wenn er an der zuschlagenden Hand einen massiven Ring trug, der geeignet ist Verletzungen hervorzurufen. Sie sehen es gibt da einige Möglichkeiten.

Sofort einen Strafverteidiger hinzuzuziehen wäre denke ich erst mal nicht nötig. Außer Ihr Sohn ist bereits mehrere Male einschlägig in Erscheinung getreten. Warten Sie zunächst die Vernehmung ab.

Gruß

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Hallo,

natürlich kannst du da was machen! Wenn du kurzfristig keinen Termin bei deinem Facharzt bekommst, suchst du den nächsten ärztlichen Notdienst auf und erklärst das. Schicke das Attest am besten per Einschreiben an die zuständige Geschäftstelle des Gerichtes. Zusätzlich kannst du dort anrufen und das Attest ankündigen. Solltest du doch ein Ordnungsgeld auferlegt bekommen, kannst du da aber Widerspruch einlegen!

Viel Glück!

Jos

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Also...

mit 14 bist du strafmündig, kannst also bei einer Straftat zur Rechenschaft gezogen werden. Es wäre zuerst zu klären, und das sollten deine Eltern machen! , ob du wirklich nur als Zeuge oder als Beschuldigter vernommen werden sollst. Das ist juristisch ein großer Unterschied. In beiden Fällen muß, da du minderjährig bist, ein Erziehungsberechtigter dabei sein! Als Beschuldigter mußt du keine Aussage machen, als Zeuge kannst du eine Aussage nicht verweigern. Außer du würdest dich bei einer Aussage selbst belasten. Als Beschuldigter hast du außerdem das Recht auf einen juristischen Beistand, also dass dich ein Rechtsanwalt bei der Vernehmung begleitet. Das hat ausserdem den Vorteil, dass ein Anwalt das Recht auf Akteneinsicht hat. Er kann also mal schauen worum es überhaupt geht. In vielen Fällen ist das aber gar nicht nötig!

Da ich nicht weiss, wie "schlimm" die Sache wirklich ist, kann ich dazu keine Empfehlung geben aber:

Das geht auch hier niemanden was an, schreibe dazu also hier absolut nichts!!

Ich sag mal zwei Beispiele:

a) Du hast im Kaufhaus geklaut und bist erwischt worden... hier brauchst du keinen Anwalt! Kläre das mit deinen Eltern und lass die Sache auf dich zukommen! Mach dir keinen Kopf, den reißt dir keiner ab. Das gilt auch für die Fälle wo man mal was "rauchen" wollte oder ähnliches...

b) Bei den Sachen wie jemanden überfallen, fiesen Körperverletzungen, Raub usw. Da sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden.

Hier mein Rat:

Rede offen mit deinen Eltern!! Lasse sie beurteilen wie zu verfahren ist, verheimlichen kannst du es auf Dauer ohnehin nicht.

Wenn du davor Angst hast kannst du auch folgendes machen!

Da wo du wohnst gibt es ein für dich zuständiges Jugendamt, die dort zuständige Mitarbeiter von der Jugendgerichtshilfe haben. Die kennen sich aus. Gehe zu denen und die werden dir sicher helfen. Die reden auch sicher gerne mit dir zusammen mit deinen Eltern wenn du dich das allein nicht traust! Wenn dir irgendwann eine Straftat angelastet wird, werden die durch das Jugendgericht sowieso eingeschaltet. (Ich kenne mich da aus, ich habe das lange gemacht :-)

Ich drücke dir erstmal die Daumen! Kopf hoch!

LG

Jos

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Hallo,

während des Auswahlverfahrens findet natürlich auch eine medizinische Befragung statt. Da musst du die Erkrankung zwingend angeben, verheimlichen darfst du sie nicht. Das wäre auch, würde sie später einmal festgestellt, ein fristloser Kündigungsgrund. Ich glaube daher nicht, dass die Chancen hier groß sind.

Gruß, Jos

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1. Natürlich hat er kein Recht!

Zu 2. Das ist etwas schwieriger zu beantworten. Ganz sicher kann der NAZI-Vergleich als eine Abmilderung des Nationalsozialismus gewertet werden. Ob der Vergleich gleichzeitig eine Verhöhnung seiner Opfer darstellt, halte ich persönlich eher für unwahrscheinlich. Ich denke auch nicht, dass es juristisch so beurteilt werden würde, wozu es ohnehin nicht kommt.

Gruß

Jos

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Nutella fällt, wie viele andere Sachen auch, bei der Sicherheitskontrolle unter die Flüssigkeits-Regelung. Die bezieht sich insbesondere auf die Mitnahme im Handgepäck. Wenn ihr ganz sicher gehen wollt, verpackt die Nutella im Reisegepäck. Für das Handgepäck gilt bei allen Flüssigkeiten pro Behälter ein Maximum von 100 ml.

Gruß

Jos

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Ich denke es kann nicht sein, dass Türkische Politiker sich hier in Deutschland auf Rechte berufen, die sie in der Türkei nicht mehr zulassen:

Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit

Erdogan hat diese Rechte, die zu einer funktionierenden Demokratie unabdingbar dazugehören, ganz bewusst zerstört. Andersdenkende bezeichnet man dort mal schnell als Terroristen und sperrt sie einfach ein.

Sich dann jedoch in anderen Ländern genau auf diese Rechte zu berufen, dies ist ein Zeichen einer dummen Selbstüberschätzung und eines beispiellosen Hochmutes!!

Dabei irren sich diese "Herren" gewaltig. Das Deutsche Grundgesetz sieht zwar für Deutschland u.a. eine Versammlungsfreiheit vor, darauf können sich Türkische Politiker jedoch nicht berufen:


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 8 


(1) Alle DEUTSCHEN haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Ein Anspruch auf politische Versammlungen für Türkische Politiker und ihre Anhänger lässt sich hieraus keinesfalls ableiten! Insbesondere dann nicht, wenn man das zu Hause unterdrückt!

Hier sollte die Bundesregierung endlich eine klare Position beziehen!!


der Jos






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Nein, da kann ich ebenfalls beruhigen, das wird nicht eingetragen:

Was steht im polizeilichen Führungszeugnis?

Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von
mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen
aufgenommen. Geringere Strafen tauchen dagegen nicht im polizeilichen
Führungszeugnis auf. Auch Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren,
die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden regelmäßig nicht in das
Führungszeugnis aufgenommen. Insofern gilt man in all diesen Fällen, so
zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch, als „nicht vorbestraft“. Quelle: Anwalt.de

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Hallo zusammen,

man kann wohl festhalten dass Äußerungen Erdogan´s juristisch keine Folgen nach sich ziehen.

Gleichwohl sind sie zunehmend unerträglich und vergiften die Beziehung, nicht nur zu Deutschland, sondern auch zu anderen Europäischen Ländern.

Laut SWR3 Nachrichten hat er heute seinen NAZI-Vergleich noch einmal bekräftigt. Er habe heute in Istanbul gesagt:

"Er habe geglaubt, der Nationalsozialismus in Deutschland sei beendet. Aber das stimme nicht, er gehe weiter."

Dass er sich mit solcherlei Entgleisungen selbst ins Abseits stellt, stört ihn nicht. Ebensowenig scheint er zu erkennen, dass sein Handeln insgesamt das Land Türkei nur in die Isolation führen kann. Wenn er jetzt noch immer an einen EU-Beitritt denkt, oder an Visa-Erleichterungen.... dann kann ihm auch der beste Leibarzt nicht mehr helfen. Aber da sehe ich ohnehin schon lange schwarz.

Andere Türkische Politiker sind ja auf den gleichen Zug gesprungen. Man stelle sich vor!

Da geht die Niederländische Regierung hin und erklärt das Auftreten Türkischer Politiker zu Werbezwecken für Erdogan in den Niederlanden als unerwünscht. Man erklärt in der Türkei hierzu: Man halte weiterhin an den Plänen für solche Auftritte fest, wörtlich: "Niemand kann sich uns in den Weg stellen". Quelle: SZ

Ich persönlich halte Erdogan für einen machtbesessenen Menschen, der sich mit großen Schritten von der Realität entfernt hat. Für Argumente scheint er nicht empfänglich, wobei hier natürlich erschwerend hinzukommt, dass er offenkundig nicht über einen Geist verfügt der ihm helfen würde, Argumente zu analysieren. Man darf gespannt sein wie es mit dem Sultan vom Bosporus weitergeht! Man kann ihn aber getrost zu den anderen "schrägen" Typen unserer Zeit zählen, wie Trump; Orban; Le Pen & Co....

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Über den türkischen Mitmenschen, der sich hier zuvor geäußert hat, kann man nur den Kopf schütteln. Die Türken wollen nicht zur EU gehören, weil sie lieber ihre Freiheit haben?! Das sagt man vielleicht jetzt, da sie genau wissen dass der Zug EU Beitritt abgefahren ist.

Wenn man etwas nicht bekommt sucht man nach Gründen warum man es sowieso nicht wollte. Wenn man kein Geld hat kann man auch sagen dass man sich deshalb keinen Mercedes kauft, weil man lieber die Freiheit beim Fahrradfahren genießt.

"Erdogan ist ein cleverer Geschäftsmann der die EU Fördergelder für wartende Beitrittsstaaten abkassiert." Erdogan ist alles mögliche, aber sicher kein cleverer Geschäftsmann! Er ist schlicht jemand, der die Türkei in die Isolation führt, sonst nichts!

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