Welches Format???
Ja klar "kurz"
Das funkt nicht
Ja, da du volljährig bist
Du kannst die Lehrerin verklagen. Sie hat gegen das Briefgeheimnis verstoßen und darf dich wegen sowas nicht verweisen, v. a., wenn sie etw dazuerfunden hat!
Anzeige erstatten!
Das geht nicht in Ordung!
Nein darfst du nicht
Hey, verabrede doch ein Date mit ihr
ja, aber wen wird zusammengeschrieben
Deine Hormone spielen in der Pubertät sehr verrückt. Es kann dir also eigentlich grade niemand sagen, ob du homo-, hetero-, oder bisexuell bist.
Nein.
Lachen ist sogar gesund.
Allerdings...die Lautstärke solltest du drosseln
Also, wenn er immer nett zu dir ist, warum sollte er dich nicht mögen?
ja, natürlich! *lach*
Es ist legal.
Deine Eltern sind deine Erzeihungsberechtigten und dürfen das daher.
Du kannst nichts dagegen unternehmen...leider
du musst nur den mut aufbringen...
Pishing
Ja, es kann sein, dass er dich mag; am besten fragst du ihn.
Übrigens die Sternzeichen bringen gar nichts; sie sind nur ein Aberglaube.
Schätze ja
Gamedesigner
du kannst allerdings die ersteller dieser Kinderpornos anzeigen...