Das war früher Standard. Die Turnhalle wurde täglich nass gereinigt. Über die Jahre waren die Mädchen über 80 %, die Jungen zu über 60 % barfuss im Turnunterricht. Bei Reck, Barren, Springen über den Bock, Kletterstangen, Sprossenwand, Bodenmatten usw. fast 100 %. Ebenso bei rhythmischer Gymnastik, auch die Lehrer und Lehrerinnen (viele waren Anhänger von Kneipp). Bei Hallen-Handball und Basketball auch, da passte man auf (nicht bei Hallenfußball). Draußen auch beim 50 und 100 m Lauf(da war man schneller), Weitsprung und Schlagball auch.. Niemand wurde krank. Die Sportschuhhersteller hatten noch keine Lobby in den Ministerien und Versicherungen. Die Schulärzte waren auch dafür (aus orthopädischer Sicht). Die Schulleitung machte sowieso keine diesbezüglichen Vorschriften. Die heutige Überregulierung in der Schule kannte man ohnehin nicht. Die Eltern hatten gar nicht das Geld, jedes Jahr neue teure Schuhe wegen des Wachstums zu kaufen. Man hatte in Reserve die billigen segeltuchartigen Turnschuhe unter der Schulbank. Niemand kam auf die Idee, zusätzlich zur Schultasche und dem Beutel mit dem Schultrikots noch schwere Schuhe 2x pro Woche zu schleppen. Im Pausenhof waren im Sommer auch viele barfuß. Auch auf dem Schulweg. Alle haben es überlebt.

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Wer freiwillig für einen Nachbarn ein Paket annimmt und dies unterschriftlich bestätigt, schließt  "automatisch" einen Verwahrungsvertrag ab und geht damit Verpflichtungen ein. Ordentliche Verwahrung und Bereitstellung zur Abholung.

Wen man den Nachbarn nicht kennt oder dieser sich nicht meldet, weil er vielleicht auch keine Benachrichtigung hat, gibt es nur die Möglichkeit, diese zum Hermes-Depot zurückzubringen; die nehmen dies aus Kulanz an. Verpflichtet sind sie nicht, da es zugestellt wurde und womöglich Zahlungsfristen gegenüber dem Empfänger laufen. Bei der Post muss man damit rechnen, dass sie Gebühr für die Rücksendung erhebt, schließlich hat sie die Zustellung bereits bewirkt. Auf keinen Fall darf man das nicht abgeholte Paket im Haus für jedermann zugänglich im Hausinnern in den Flur oder neben die Eingangstüre legen, da dies keine ordentliche Verwahrung ist und bei Verlust Regressansprüche entstehen können, schließlich hat man für das Paket unterschrieben. Im übrigen nimmt man Pakete nur an , wenn man den Nachbarn persönlich kennt und dieser auch im Gegenzug einen Freundschaftsdienst leistet. Es gibt keinerlei Verpflichtung, Pakete von Zustellern für andere Personen anzunehmen, nur damit der Zusteller das Paket "unbürokratisch" los wird.

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Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Und jede Hausordnung und interne Schulordnung muss sich darauf prüfen lassen, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt, die in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingreifen kann. Die selbstgestrickten Schulerlasse für Kleidung oder gar die Schuluniformen halten einer gerichtlichen Überprüfung in der Regel nicht stand . Der Erlass geht meistens auf opportunistischen Aktionismus zurück, wenn sich in einem Gremium Leute selbst verwirklichen wollen.(Verbots- und Bevormundungspolitik).

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