nein, das heißt, dass die Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit einbehält. Und wer den BRief hat, hat (theoretisch) auch das Fahrzeug.

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"ich habe nicht mehr gewußt, wo die Schule ist", "mich haben unterwegs Alliens angehalten", "mein Navi hat die Schule nicht gefunden" usw. usw.

Der Möglichkeiten gibt es viele.

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was heißt "kleine enge Straße" ? ist das öffentlicher Verkehrsraum ? dann hättest du mit der unversicherten  Kiste dort nicht fahren dürfen. Da werden die Euronen wohl bei dir hängen bleiben; die gegnerische Versicherung wird ganz schnell feststellen können, dass das Vehikel nicht versichert ist.  Haben evtl. Zeugen den Crash gesehen ?

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betr. der versicherung: ich nehme an, du meinst die KV. Mach dich dort kundig, denn einmal gezahlte Beiträge werden -auch wenn sich heraus stellt, dass diese zu hoch waren- nicht zurück erstattet. 

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eine Testversion kannst du doch einen bestimmten Zeitraum ohne Prob nutzen.

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mach dich beim Amtsgericht nach einem Beratungsschein kundig.

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damit wird nur dokumentiert, dass du z.B. in eine Wohnung einziehen darfst, die öffentlich gefördert wird. D.h., als armer Millionär wirst du keine Sozialwohnung bekommen.

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lass dich doch verklgen; wenn du eine weiße Weste hast, wird es der Kläger an seinem Kontostand merken. Anwälte und Gerichte werden sich schon die Euronen holen.

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kennst du aus der Schule die Begriffe "Komma" und "Punkt" ?

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verwirkt heißt schlicht und einfach hinfällig. Hier hat sich der Straftäter die zwei Jahre regelrecht vermasselt, da ja mind. drei daraus geworden sind.

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das "dürfen" ist hier nicht "des Pudels Kern"; du solltest für deine Kunden einen Firmennamen finden, mit dem du dich ganz klar von "Maier Maler" unterscheiden kannst..

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