Nein, sollte es nicht. Die Wissenschaft ist sich einig, dass die Schuldfähigkeit in der Regel erst ab dem 14. Lebensjahr gegeben ist. Dementsprechend sollte man sie nicht heruntersetzen. Man darf auch nicht vergessen, dass ein 13. Jähriger, der schwere Straftaten begeht, nicht ungestraft davon kommt. Er wird zum Beispiel in eine forensische Psychiatrie oder eine geschlossene Wohngruppe eingewiesen. Das ist fast wie Gefängnis, nur, dass da der Fokus auf Hilfe und nicht auf Strafe liegt.
Sollte ich später in der Situation sein, nicht an Freunde oder Familie zu vererben, würde ich es an eine gemeinnützige Organisation wie eine Stiftung vererben.
Dass du deinen Freund nicht sexuell anziehend findest ist nicht schlimm und deswegen muss nicht etwas nicht mit dir stimmen.
Du kannst es nicht steuern, wen du sexuell anziehend findest. Auch, wenn es dein Freund ist.
Sprich mit ihm offen und ehrlich. Vielleicht hilft es, wenn ihr mal andere Dinge ausprobiert, um deine Lust zu steigern. Aber das ist nicht garantiert.
Wenn es hart auf hart kommt und nichts hilft, dann bleiben dir aber immer noch Optionen: Ihr könnt eine rein platonische Beziehung führen und euch erlauben, mit anderen Personen sexuell aktiv zu werden. Wenn das keine Option ist, dann werdet ihr euch wahrscheinlich trennen müssen.
Hallo, nach meiner Recherche müssen mehrere Punkte erfüllt sein, damit du dein Abitur in Nordrhein-Westfalen besteht.
Folgende Kriterien gibt es:
- Du musst mindestens 100 Punkte erreichen
- Du darfst maximal zwei Defizite haben
- Kein Fach darf mit 0 Punkten bewertet sein
- du darfst höchstens ein Defizit im Leistungskurs haben
Du hast berichtet, dass du drei Defizite und ein Mal 0 Punkte hast. Damit hast du dein Abitur leider nicht bestanden.
Aber es ist noch nicht alles verloren: Du kannst um eine Nachprüfung bitten, mit der du ein Defizit loswirst. Das muss dann Mathe sein, da du keine 0 Punkte haben darfst. Dein Ziel wäre es also, 5 Punkte in Mathe zu bekommen, damit du das Defizit weghast und die 0-Punkte-Bewertung.
Wenn du dir das nicht zutraust oder die Nachprüfung abgelehnt wird, kannst du das Jahr wiederholen und neu in die Prüfungen gehen.
Wenn du überhaupt nicht mehr in die Schule gehen möchtest, kannst du dir die Fachhochschulreife sichern (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; besprich das mit deinem Tutor und der Schulleitung).
Hi, das ist bei jedem Menschen unterschiedlich und nicht beeinflussbar. Aber wie der Wortsinn schon ergibt ist der Lusttropfen meist nur ein Tropfen. Es ist nicht schlimm, wenn du weniger Lusttropfen hast als andere. Dein Körper ist perfekt so wie er ist!
Ich würde dringend davon abraten, grundsätzlich auf Verhütungsmittel zu verzichten. Es gibt aber verschiedene Situationen, in denen man es unterschiedlich handhabt.
Bei einem lange gleichbleibenden Sexpartner, der auch nicht mit anderen Partnern verkehrt, kann man irgendwann auf das Kondom verzichten. Voraussetzung ist, dass Empfängnisverhütung aber auf andere Wege sichergestellt ist (wenn die Frau zum Beispiel die Pille nimmt oder der Mann eine Vasektomie hatte). Grundvoraussetzung dafür ist aber, dass beide Partner nachweislich keine sexuell übertragbaren Krankheiten haben.
Bei wechselnden Partnern sollte man immer eine Verhütungsmethode wählen, die nicht nur die Empfängnisverhütung abdeckt, sondern auch sicherstellt, dass man sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten ansteckt. Im Idealfall geht man natürlich immer vor dem Sex sicher, dass die andere Person daran nicht erkrankt ist.
Safer Sex ist wichtig und sollte nicht als nervig empfunden werden. Denn was wirklich nervig ist: Ungewollte Schwangerschaften und Geschlechtskrankheiten.
Die Windows-Taste und die Punkt-Taste gleichzeitig drücken. Dann erscheint eine Fläche, auf der man alle verfügbaren Emojis auswählen kann.
Wenn du in Geschichte und Deutsch bzw. Informatik und Deutsch gut bist spricht für mich nichts dagegen, diese Fächer auch als 3. und 4. Prüfungsfach zu wählen.
Ich unterscheide bei Deutsch immer zwischen zwei Arten von Schülern: Die eine Gruppe ist sehr wortgewandt, schreibt tolle Texte und bringt Interpretationen schlüssig auf den Punkt. Dieser Gruppe empfehle ich die schriftliche Prüfung. die zweite Gruppe kann sich besser in gesprochener Sprache ausdrücken, ist fleißig und lernt die Inhalte, die man für die Prüfung braucht. Texte schreiben ist eher eine Schwäche bzw. nur mittelmäßig. Dieser Gruppe empfehle ich eher die mündliche Prüfung im Fach Deutsch.
Du musst am Ende für dich entscheiden, wie du es gern haben willst und welcher Typ Deutsch-Schüler du bist. Beide Optionen – mündlich oder schriftlich – sind absolut legitim und auch gut schaffbar.
Ich sehe in deinem Profil, dass du 17 Jahre alt bist. Es ist vollkommen verständlich, dass dir dieses Szenario durch den Kopf geht, wenn du gerade FKK ausprobierst oder mit dem Gedanken spielst, es ausprobieren zu wollen.
Mitten in der Pubertät ist es vollkommen normal, dass man Erektionen hat. Manchmal auch aus heiterem Himmel und ohne Grund. Wenn man dann noch nackt vor anderen Menschen ist, ist das fast schon vorprogrammiert.
Ich würde behaupten, dass die anderen Menschen damit kein Problem haben. Niemand ist da, um andere oder sich selbst zu sexualisieren. Jeder möchte seine individuelle Freiheit und seine Gefallen an FKK ausleben – ohne, dass da etwas Sexuelles dabei ist.
Solange du niemanden anstarrst, Anstalten machst dich selbst zu befriedigen oder anderen Menschen auf aufdringliche Art und Weise deine Erektion präsentierst, musst du dir keine Sorgen machen. Niemand wird darauf eingehen.
Du kannst dir für die Dauer der Erektion ein Handtuch umbinden, ins Wasser gehen oder dich auf deinem Handtuch auf den Bauch legen.
Ich kenne die Abkürzung MSA auch als Mittleren Schulabschluss.
Es ist ungewöhnlich, dass man seinen Mittleren Schulabschluss erst mit 22 Jahren macht. Aber komisch auf keinen Fall. Man weiß nicht, wieso das so ist. Vielleicht musste sie die Schule aufgrund familiärer oder anderweitig privater Gründe abbrechen und hat es jetzt geschafft, sich wieder dranzusetzen und sich weiterzubilden. Dafür habe ich großen Respekt!
Wenn du mehr über ihre Umstände wissen möchtest, lohnt es sich zu fragen. Respektvoll bleiben, nicht das Gefühl geben, dass sie nicht normal wäre und ehrliches Interessen zeigen. Dann wird sie es dir bestimmt erklären.
Nein, dieser Satz ist unangemessen. Darüber sollte dringend mit dem Klassenlehrer oder Schulleiter gesprochen werden.
Der erwachsene Sportlehrer hat die minderjährige Schülerin vor versammelter Mannschaft sexualisiert und bloßgestellt. Ihre Kleidung ist angemessen für den Sportunterricht, vor allem jetzt an den heißen Tagen.
Es ist wichtig, dass man es ihm nicht durchgehen lässt. Man sollte sich einen Zeugen suchen und als Eltern zum Klassenlehrer oder zum Schulleiter gehen. Wenn die Schule keine angemessenen Maßnahmen ergreift, kann man sich auch an die Schulaufsichtsbehörde wenden.
Ich habe durchgehend das Fenster offen (Nachts ist es ein bisschen kühler) und habe die dicke Decke aus dem Deckenbezug genommen. Ich kann nicht ohne eine Decke schlafen, deswegen schlafe ich nur mit dem Bezug. Das ist deutlich angenehmer.
Im Schwimmbecken Nr. 1 sind mir definitiv zu viele Menschen, da sieht es bei Nr. 2 leerer und entspannter aus.
Ich gehe davon aus, dass du gemeinsame Aktivitäten meinst, für die ihr nicht so viel Geld ausgeben müsst. Da habe ich auf jeden Fall ein paar Tipps für euch!
Kostengünstige Möglichkeiten wären zum Beispiel das ins Schwimmbad gehen, Minigolf spielen, Museen besuchen, Kaffee und Kuchen beim Bäcker und zu Hause etwas backen oder kochen.
Ich wünsche euch beiden viel Spaß!
Mir stellt sich die Frage, was genau du mit Geschlechtertrennung im Schwimmbad meinst. Duschen, Umkleidekabinen, Saunen, etc. auf jeden Fall. Im gesamten Schwimmbad (Becken, etc.) nicht.
Da wir nicht wissen, wie alt das Kind es, ob es noch Zuhause wohnt, einen eigenen Verdienst hat und ob es noch Personen gibt, die in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten weiter oben stehen, kann man darauf keine detaillierte Antwort geben.
Grundsätzlich sind die Eltern bei unterhaltsberechtigten Kindern für die Zahlung von Barunterhalt gemessen an ihrem Einkommen verpflichtet, wenn das Kind nicht mehr Zuhause wohnt. Wenn es das noch tut, kommen sie durch Sachleistungen für den Lebensunterhalt auf. Dazu kommen noch ausbildungsbedingte Mehrkosten wie Schulausstattung, ÖPNV-Ticket, etc.
Nein, das habe ich noch nicht und ich habe auch nicht mitbekommen, dass es jemand anders gemacht hätte. Ich würde auch dringend davon abraten, da es übergriffig ist und strafbar sein kann, in einer öffentlichen Toilette vor den Augen anderer zu masturbieren.
Du bist erstmal niemandem verpflichtet, Geld zu geben. Dein Geld ist dein Geld und seine Sorgen sind seine Sorgen.
Wenn du siehst, dass er bereits deinem Bruder und auch dir nicht unbeträchtliche Summen an Geld schuldet, solltest du es unterlassen, ihm noch mehr zu geben.
Wenn er wirklich finanzielle Probleme hat gibt es genügend Beratungsstellen, die ihm helfen können, mit der Situation fertig zu werden.
Medienforscher empfehlen, die Herkunft nur zu nennen, wenn sie zur Tataufklärung notwendig und im Kontext sinnvoll ist – sonst kann es zu Stigmatisierung führen.
In Zeiten, in denen überproportional über Straftaten berichtet wird, die von Ausländern begangen werden ist es gut, wenn Medien die Herkunft nur nennen, wenn es auch notwendig ist. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, über schwere Straftaten informiert zu werden aber es gibt keinen erkennbaren Grund, immer gleich die Nationalität zu nennen. Wieso auch? Ein Mord bleibt ein Mord, eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung, egal ob der Täter Stefan oder Mohammed heißt.
Hallo, es tut mir erstmal leid, dass du das aushalten musst. Es ist für jeden Menschen schwer, wenn so mit einem umgegangen wird. Und niemand hat das Recht – auch, wenn du noch ein Kind bist – dich zu beleidigen und dir das Gefühl zu geben, dass du schlecht seist und dich ändern müsstest.
Die Situation belastet dich sehr, wie man sieht. Ich würde dir raten, das Gespräch mit deiner Mutter und deinem Stiefvater zu suchen. Teile ihnen mit, wie sich ihr Verhalten dir gegenüber für dich anfühlt und, dass du das nicht mehr mit dir machen lässt.
Wenn sie nicht zu Besinnung kommen, sprich mit einer Vertrauensperson. Das kann jemand aus dem familiären Umfeld sein, ein Vertrauenslehrer oder auch das Jugendamt. Dass du dauerhaft in Obhut genommen wirst und in eine Wohngruppe kommst, ist unwahrscheinlich. Tatkräftiger Hilfe des Amtes kannst du dir aber sicher sein. Sie können Hilfestellungen geben und bewerten, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
Ich wünsche dir viel Glück auf deinem weiteren Weg. Du bist nicht allein, vielen anderen geht es auch so. Es hilft, darüber zu sprechen.