Hallo Hakmann

Leider sind die Machenschaften vom "neuen" BeitragsSERVICE der ehemaligen GEZ gleich geblieben. Alter Wein in neuem Gewand.

SCHWARZ HÖREN UND SEHEN KOMMT TEUER ZU STEHEN

Und dieser alte GEZ-Slogan ist noch heute in den Köpfen der SERVICEler. Behauptungen aufstellen und Antworten ignorieren. Da hilft kein Hiwneis auf ein Formular im Nets, wie dumbo77 es vorschlägt. Auch diese Antworten werden hartnäckig ignoriert.

Seit 2014 behauptet der BeitragsSERVICE, dass ich keinen Rundfungbeitrag zahle. Selbst Schreiben an den Geschäftsführer Dr. Wolf wurden mit der Auflistung der Zahlungen wurden ignoriert. Folge:  Zwangsvollstreckung. Der Wiederspruch liegt zur Entscheidung beim Landgericht. Und nun das Beste:  Der BeitragsSERVICE pfändet von dem Konto, wo der monatliche Dauerauftrag eingerichtet ist. Schreiben mit Hinweis darüber an Geschäftsführer Dr. Wolf. Antwort der "Assistentin", ich hätte eine falsche Beitragssnummer angegeben. ich lösche die Nummer aus dem Dauerauftrag und hebe den Text "Rundfunkbeitrag für Haushalt..." hervor. Ich erhalte trotzdem einen Festsetzungsbescheid!!!???????????????

Noch Fragen Hakmann????  

Hier muss man sich anders beschweren!!!

siehe www.beitragsservice-deutschland.de

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Hallo Bachforelle

Was heisst denn Befreiung von Rundfunkbetrag?
Dafür schauen wir uns die <a href: "https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html">GEZ Seite an <a/> und stellen fest, dass das Mindesteinkommen nicht ereicht wird.

Tja, seit Jahren rutschen mehr und mehr Menschen unter das Mindesteinkommen, müssen Aufstocken um überleben zu können. Die Armut in NRW ist in den Haushalten um 20 % in den letzten Jahren gestiegen. Deshalb werden diese Haushalte von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.

Die Wirtschaft boomt, die Gewinne steigen und die Einkommen der großen Mehrheit geht zurück. Ja, die Arbeitslosigkeit geht zurück. Aber von dieser Arbeit kann man häufig nicht seinen Lebensunterhalt bezahlen und muss aufstocken. Sinkende Arbeitslosigkeit mit einem ausreichenden Einkommen gleichzusetzen trifft aber garnicht zu.

Diese Zahlen stimmen. LEIDER!

Der Beitragsservice wird auch künftig sehr regide "Neukunden" per Direktanmeldung erzeugen. Das ist das erklärte Ziel der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zu Anfang 2013.

Die alte GEZ ist noch mit ihren Schnüfflern von Tür zu Tür gelaufen. Heute wird die Kontrolle über EDV vorgenommen. Dazu holt man sich regelmäßig bei den Gemeinden die Neuanmeldungen / Ummeldungen durch Umzüge und schreibt den Personen, dass Sie den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt haben.

Der Beitragsservice hat es nicht auf dem Schirm, wer mit wem in einem Haushalt wohnt. Denn diese Information bekommt er scheinbar icht von den Meldeämtern. Diese Personen werden von dem Beitragsservice selbst per DIREKTANMELDUNG registriert und so startet die hartnäckige Mahnung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags.

Viele Grüße

Heinz

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Hallo tma2010,

leider gibt es bei gutefrage doch einige, wie thlga, die nichts substantielles zu einer Frage beitragen können, außer ihren eigenen Problemen.

Was kann man zu Beschwerdemöglichkeiten gegenüber der GEZ / Beitragsservice sagen:

Diese gibt es einfach nicht. Der Ombudsmann ist eine Alibi-Einrichtung, denn seine Tätigkeit als Rechtsanwalt "umfasst das Entgegen­nehmen von vertraulichen Hinweisen auf Korruption,
Unter­schlagung, Betrug und andere schwerwiegende Unregelmäßig­keiten in
Verbindung mit dem Geschäfts­betrieb"

Eine Beschwerdestelle der Kunden gibt es nicht, obwohl sich die GEZ / Beitragsservice auf die eigene Schulter im Jahresbericht 2012 klopft, man habe ein Qualitätsmanagement, an das der Kunde sich wenden könne.

In den vergangenen Jahren hat die GZ / Beitragsservice Personal abgebaut und gleichzeitig durch die eigenmächtigen "Direktanmeldungen" für erheblich mehr Arbeit in der GEZ / Beitragsservice gesorgt. Die Folge sind Mahnung, Pfändungen und Zwangsvollstreckungen von angeblich unbezahlten Rundfunkbeiträgen.  http://www.beitragsservice-deutschland.de

Aktuell habe ich eine Zwangsvollstreckung, die nun in zweiter Instanz am Landgericht liegt. Trotz Dauerauftrag behauptet die GEZ / Beitragsservice, dass ich keine Rundfunkgebühren bezahle. Ich wurde durch die GEZ mit einer "Direktanmeldung" versehen, weil mein Dauerauftrag bis heute nicht richtig zugeordnet wird. Weiss der Herrgott, wo die Einnahme verbucht wird.

BESCHWERDEN WERDEN WOHL IN DEINEM FALL NUR NOCH MIT RECHTSANWALT MÖGLICH SEIN

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Hallo FrauPant

das Einwohnermeldeamt übermittelt in Abständen die neuen Meldedaten an die GEZ, ähm den BeitragsSERVICE. Klingt doch viel schöner.

Das entbindet Sie beide nicht, sich gesondert beim Beitragsservice mit der neuen Wohnung anzumelden. Denn nach einiger Zeit wird die Information ja weitergeleitet.


ACHTUNG: viel wichtiger ist es, dass dem BeitragsSERVICE verklickert wird, dass zwei Menschen zusammenziehen. So etwas haben die leider nicht auf dem Schirm und bringen mit Ihrer EDV verdammt viel durcheinander (siehe www.beitragsservice-deutschland.de)

Das hängt einfach mit der Umstellung vom einzelnen Beitragszahler auf den Haushalt zusammen. Das hat die Geschäftsführung vom BeitragsSERVICE bis heute noch nicht verstanden.

Viel Glück in der neuen, gemeinsamen Wohnung

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Beitragsservice fordert Nachzahlung!

Sehr geehrte Damen und Herren,

letztes Jahr im März bin ich von einer eigenen Wohnung (in welcher ich ganz normal die GEZ bezahlt hatte) in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe dies auch der GEZ - leider nur per Email auf deren Seite (KONTAKT) mitgeteilt, woraufhin ich jedoch nie eine Antwort, aber auch keine weiteren Briefe/Rechnungen mehr erhielt und das über ein Jahr lang. Nun bekam ich dieses Jahr eine Rechnung über einen Betrag von 241,74 Euro, da mein Beitragskonto einen Rückstand aufweisen würde. Da ich jedoch niemals eine Antwort erhalten hatte, bin ich - naiver Weise - davon ausgegangen, das Thema hätte sich erledigt. Ich habe also dem Beitragsservice das Formular zugeschickt mit dem Mieter welcher die GEZ bei uns zahlt, sowieso seine Beitragsnummer etc. Nun bekam ich ein Schreiben über 241,74 (erneut) mit der Erklärung, dass mein Konto nun zwar zum 05.2014 gekündigt seit, jedoch die Kündung nicht rückwirkend gelten würde, obwohl ich sogar noch eine Kopie meines Mietvertrages beigefügt hatte um einen Beweis der Dauer meiner Wohnsituation zu geben. Zudem hatte ich ja (aber leider nicht mehr nachweisbar eine Kontakt-Mail geschrieben letztes Jahr) In dieser Zeit hat jedoch auch mein Mitmieter ganz brav seine Rechnungen bezahlt und ich selbstverständlich anteilig auch. Ist es rechtens, dass ich nun erneut den Betrag (Rückstand) zu erbringen habe, da die GEZ hier ja eigentlich doppelt kassieren würde?!

Um eine zeitnahe Antwort wäre ich dankbar!

Der Text:

Rundfunkbeitrag

Sehr geehrte Frau XY, vielen Dank für Ihre Information. Sie setzen uns in Kenntnis, dass Sie Ihr Beitragskonto abmelden möchten, da Sie in einer Wohnung leben, für die ein Mitbewohner die Rundfunkbeiträge bezahlt. Ihr Beitragskonto haben wir mit Ablauf des Monats 05.2014 abgemeldet.

Rückwirkend ist dies leider nicht möglich. Denn eine Abmeldung kann erst ab dem Folgemonat durchgeführt werden, nachdem uns eine schriftliche Mitteilung vorliegt. Hierfür bitten wir sie um Verständnis. Das Beitragskonto weist einschließlich 05.2014 einen Rückstand von 241,74 Euro auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und egeben sie dabei die Beitragsnummer xyz an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite. Sollten sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio

Mfg und schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten!

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Hallo Anerev84,

Du wirst, wie auch ich und viele tausend andere tatsächlich zahlende Beitragszahler im schlimmsten Fall irgenwann einen Gerichtsvollzieher vor der Tür haben. Das hat leider mit der jahrzehntelangen Dummheit und Ignoranz der GEZ / des mutierten Beitragsservice zu tun. Um zu verstehen, warum diese Entwicklung eintreten wird musst Du leider in das Jahresende 2013 zurückreisen.

Bis 2013 ist jeder Bürger der GEZ beitragspflichtig gewesen. Damit
hat die GEZ die Teilnehmernummer je Bürger entwickelt. Seit Janur 2014 ist der "große Wurf" durch die Politik entstanden, daß N U R jeder Haushalt einmal den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Alle im Haushalt wohnenden Personen sind gesamtschuldnerisch für den einen Rundfunkbeitrag verfplichtet. Also ist die Teilnehmernummer nun die Wohnung mit allen darin Wohnenden Personen.

Irrigerweise ist der Beitragsservice ist der Ansicht, dass nach der grundlegenden Änderung die Teilnehmernummer aber noch immer an einer Person zuzuordnen ist. Das has zwischenzeitlich zu einem unüberschaubaren Durcheinander geführt, den der Beitragsservice im Geschäftsbericht 2015 dann auch eingestanden hat. Man hat eben über die Änderung nicht nachgedacht und die EDV nur ein bischen angepasst.

Wer einmal umgezogen oder aus Wohn- und Lebensgemeinschaften
ausgezogen ist, wird sich vor den Mahnschreiben des Beitragsservices
nicht mehr retten können. Bei 20 Millionen Haushalten und 10 % Umzügen
wechseln 2 Millionen Teilnehmernummern die Adresse. Und noch einmal für 2
Millionen Wohnungen müssen "neue" Teilnehmernummern (Personen) als
Beitragspflichtige benannt werden. Da hat die GEZ, äh zum
BeitragsSERVICE mutierte Verwaltung, ein tolles Chaos gestartet.

BEITRAGSSERVICE: Geschäftsbericht2015 Seite 8 "Rahmenbedingungen. 
"Danach hat "...der Beitragsservice mit dem neuen Verfahren der
Direktanmeldung keinerlei Erfahrungen.." 
Und dann stellt der Beitragsservice fest, "Auch die Komplexität der
Bearbeitung hat durch die Klärungssachverhalte zugenommen." "...vor
allem dann, wenn der Vorgang sämtliche Bearbeitungsstufen bis hin zum
Mahnverfahren oder zum Widerspruchsverfahren durchläuft."

LEIDER HILFT KEIN SCHREIBEN, KEIN HINWEIS AN DEN BEITRAGSSERVICE AUF DIESE URSACHE ZU DEM AKTUELLEN CHAOS

Der Beitragsservice ist weiterhin die von äußerster Ignoranz geprägte GEZ. Man hat ja nur den miesen Namen gewechselt...

siehe auch      www.beitragsservice-deutschland.de

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Hallo,

bis 2013 ist jeder Bürger der GEZ beitragspflichtig gewesen. Damit hat die GEZ die Beitragsnummer - richtig Teilnehmernummer je Bürger entwickelt. Seit Janur 2014 ist der "große Wurf" durch die Politik entstanden, daß N U R jeder Haushalt einmal den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Alle im Haushalt wohnenden Personen sind gesamtschuldnerisch für den einen Rundfunkbeitrag verfplichtet. Also ist die Teilnehmernummer nun die Wohnung mit allen darin Wohnenden Personen.

Irrigerweise ist der Beitragsservice ist der Ansicht, dass nach der grundlegenden Änderung die Teilnehmernummer aber noch immer an einer Person zuzuordnen ist. Das has zwischenzeitlich zu einem unüberschaubaren Durcheinander geführt, den der Beitragsservice im Geschäftsbericht 2015 dann auch eingestanden hat. Man hat eben über die Änderung nicht nachgedacht und die EDV nur ein bischen angepasst.

Wer einmal ungezogen ist oder aus Wohn- und Lebensgemeinschaften ausgezogen ist, wird sich vor den Mahnschreiben des Beitragsservices nicht mehr retten können. Bei 20 Millionen Haushalten und 10 % Umzügen wechseln 2 Millionen Teilnehmernummern die Adresse. Und noch einmal für 2 Millionen Wohnungen müssen "neue" Teilnehmernummern (Personen) als Beitragspflichtige benannt werden. Da hat die GEZ, äh zum BeitragsSERVICE mutierte Verwaltung, ein tolles Chaos gestartet.

BEITRAGSSERVICE: Geschäftsbericht2015 Seite 8 "Rahmenbedingungen.  "Danach hat "...der Beitragsservice mit dem neuen Verfahren der Direktanmeldung keinerlei Erfahrungen.." 
Und dann stellt der Beitragsservice fest, "Auch die Komplexität der
Bearbeitung hat durch die Klärungssachverhalte zugenommen." "...vor
allem dann, wenn der Vorgang sämtliche Bearbeitungsstufen bis hin zum
Mahnverfahren oder zum Widerspruchsverfahren durchläuft."

LEIDER HILFT KEIN SCHREIBEN, KEIN HINWEIS AN DEN BEITRAGSSERVICE AUF DIESE URSACHE ZU DEM AKTUELLEN CHAOS

Der Beitragsservice ist weiterhin die von äußerster Ignoranz geprägte GEZ. Man hat ja nur den miesen Namen gewechselt...

siehe www.beitragsservice-deutschland.de

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Hallo KevkenC4,  Seit der Umstellung von Bürger=Beitragszahler auf Haushalt=Beitragszahler blickt der Beitragsservice selber nicht mehr durch und produziert täglich mehr und mehr Unsinn. Das gipfelt leider in der irrigen Behauptung, dass man seit Jahren keinen Rundfunkbeitrag bezahlt haben sollte.

Ursache ist, dass der Beitragsservice noch immer die Teilnehmernummer "aus alten Zeiten" an dem Namen lässt. Mit der neuen Regelung ein Haushalt=Betragszahler muss der Haushalt / die Wohung die Teilnehmernummer bekommen. Bis heute begreift der Beitragsservice das leider nicht.

Man kann versuchen, durch Belege und Schreiben den einzelnen Mitarbeiter beim Beitragsservice von der irren Behauptung abzubringen und den Sachverhalt zu klären. Leider wird man dabei auch auf riesige Portion Ignoranz stoßen.

Und im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung. Widerspruch einlegen und die Dokumente vorlegen. Darauf hinweisen, dass der Beitragsservice das Durcheinander wegen der falsch zugeordenten Teilnehmernummer verursacht. Gerichtsvollzieher sind da schon viel mehr Menschen mit einem gesunden Menschenverstand und können Einfluss auf die Zwangsvollstreckung nehmen.

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Hallo Riika91,  die Antwort auf Deine Frage lautet "JA, nachzahlen". Das ergibt sich aus der Regelung, der Haushalt ist Beitragszahler. Alle Bewohner des Haushalts haben den Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch haftend zu bezahlen.

Dein Anteil kannst Du berechnen, vorausgesetzt, Du hast dich für die Wohnung bei der Meldebehörde an- und abgemeldet. Dann kanst Du für diesen Zeitraum die Monate mal 17,50 € Nachzahlung ermitteln

Wenn in der neuen Wohnung mit der WG der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, kannst Du das Thema für Dich zur Ablage bringen.

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Die Antwort ist eindeutig JA. Du hast den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, auch wenn Du kein Radio, Fernseher oder für Rundfunk und Fernsehen geeignetes Gerät besitzt.

Persönlich halte ich das für sehr unwahrscheinlich, weil die Verbreitung von PC und Smartphone immer größer wird.

Wenn Du den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen willst ist das eine andere Sache und Du solltest in aller Deutlichkeit sagen "Ich will keinen Rundfunkbeitrag bezahlen"  Das ist auch Dir gegenüber ehrlicher und mit dieser Grundlage kannst Du leichter deine Position zum Nichtzahlen begründen.

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Hallo Daniel,

zum einen ist es wichtig zu wissen, dass ab dem 1.1.2013 der Haushalt für den Beitragsservice verpflichtet ist den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Alle Bewohner zusammen also nur einen Beitrag. Das ist vorteilhaft. Bei einer WG den monatlichen Betrag durch die Anzahl der Bewohner je Monat teilen, kassieren und überweisen.

Der Beitragservice kennt nur die für die Wohnung angemeldeten Personen. Wer sich nicht anmeldet "ist unter dem Radar". Und solange alle anderen gemeldeten Personen das akzeptieren, wird der Beitragsservice davon nichts merken. Die sind seit 2013 heillos mit den gemeldeten Beitragszahlern überlastet. Ist ein Bewohner anderer Ansicht kann sofort die gesamtschuldnerische Haftung auch bei Dir für den Rundfunkbeitrag greifen. Dann muss der Bewohner, der den Rundfunkbeitrag überweist bei Dir den Anteil einfordern.

Zahlt keiner, wird irgend wann der Beitragsservice wach werden.

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Tja, probieren kann man das durchaus. Der Nachbar könnte dann auch ein Bestätigungsschreiben erhalten, das ein weiterer Teilnehmer zu der Teilnehmernummer als gesamtschuldnerisch haftender Beitragszahler eingetragen ist.

Solange der Nachbar das mitmacht wird der Beitragsservice davon nichts mitbekommen. Es sei denn, er surft auch ab und zu bei GuteFrage und holt sich die Adresse zu dem Benuter/der Mailadresse.

Lügen haben kurze Beine, habe ich mal gehört.

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