Privatanbieter "P" hat original verschweißte Neuware (Apple) als Privatperson unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Garantie und Gewährleistung sind bereits abgelaufen. Da das Produkt schon älter ist und sowohl Garantie als auch Gewährleistung abgelaufen sind, wurde das Produkt rabattiert angeboten.
Käufer "K" hat dem zugestimmt und die Ware persönlich beim Verkäufer "P" abgeholt und in Bar bezahlt.
Nach ca. drei Monaten meldet sich der Käufer "K" beim Verkäufer "P" und behauptet, dass sich das Apple Produkt nicht einschalten lässt.
Nun fordert der Käufer "K" Ersatz oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags.
Wenn man sich erst nach drei Monaten meldet, ist es sehr merkwürdig.
Da ist wohl etwas faul.
Aber, was wäre denn, wenn der Käufer "K" defekte Neuware am nächsten Tag
festgestellt hat? Ist der Verkäufer in der Pflicht oder ist es Pech?
Die Frage ist, ob der Verkäufer "P" ein Produkt, das er selbst neu eingeschweißt bei Apple gekauft hat, im Beisein des Käufers "K" hätte öffnen und überprüfen müssen oder der Käufer "K" dies bei der Abholung selbst hätte tun sollen?
Da Garantie und Gewährleistung bereits abgelaufen sind,
könnte man auch dahingehend nichts mehr machen.
Wie schaut es denn aus, wenn der Akku des Produkts mit der Zeit entladen wurde und dann gar nicht mehr funktioniert? Liegt dann die Pflicht beim Verkäufer oder ist es dennoch Pech. Hätten Verkäufer und Käufer damit rechnen müssen?
Verkäufer "P" kann Belege seitens Kauf bei Apple nachweisen. Es handelt sich um Originalware. War es also fahrlässig/naiv, ein Produkt, das einen Akku hat,
nach zwei Jahren zu verkaufen und dies nicht zu überprüfen? Oder ist es rechtlich ausreichend, wenn ein Verkäufer davon ausgeht, dass verschweißte Neuware noch funktioniert?
Habt Ihr schon einmal so einen Fall gehabt.
Wie würdet Ihr reagieren, wenn Ihr unwissentlich defekte Neuware kauft, aber vorher klar der Preis aufgrund abgelaufener Gewährleistung & Garantie reduziert angeboten wurde. Eine Sachmängelhaftung wurde explizit ausgeschlossen und der Käufer "P" hat dem auch so beim Kauf und der Bezahlung zugestimmt. Arglist & Co. können definitiv ausgeschlossen werden.
Wie würdet Ihr denn als Verkäufer und Käufer reagieren?
Danke!
Schönes Wochenende