Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person. Alle Rechte und Pflichten also auch Forderungen und Zahlungsverpflichtungen bestehen weiterhin bei der GmbH.

In der Praxis kommt es immer wieder vor, daß sogenannte Vorratsgesellschaften gegründet und zum Verkauf angeboten weden.

Wenn nur der Firmenmantel/Firmennamen gekauft werden soll, ist es zwingend erforderlich darauf zu achten, daß die zum Zeitpunkt des Verkaufes vorhandenen Aktiva und Passiva vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen worden sind bzw. alle diese Rechte und Pflichten vom Verkäufer bzw. früheren Gesellschaftern/Geschäftsführern übernommen werde.

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Vorsicht Kredithaie. Finger weg !!!

eigentlich kann keine Situation so verfahren sein, daß man sich wegen finanzieller Probleme an Kredithaie wendet.

Was bedeutet in Deinem Falle "mit dem Rücken zur Wand stehen"?

Sofern Du unverschuldet in Not geraten bist, gibt es auch immer einen legalen Ausweg, egal in welcher mißlichen Lage Du dich auch befinden solltest.

Wende Dich an die Bürgerberatungsstelle in Deiner Stadt/Gemeinde, kommunale oder caritative Beratungsstellen oder auch Schuldnerberater.

Sofern Du in krimineller Art und Weise erpresst werden solltest, wende ich an die nächste Polizeidienstelle und erstatte Anzeige.

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Im vorliegenden Falle erscheint mir der Zeitraum für die Prüfung ob eine Aufrechnung oder Verechnung mit eventuellen anderen Forderungen durch das Inkassobüro vorgenommen werden kann, doch sehr lange und auch nur bedingt gerechtfertigt.

Es gibt den BDIU (Bund deutscher Inkassounternehmen, der alle seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung verpflichtet.

Unter www.inkasso.de sind alle Mitgliedsunternehmen des BDIU verzeichnet.

Vielleicht hilft es wenn Du Dich mit Deinem Problem mit dem BDIU in Verbindung setzt.

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Offensichtlich wurden bisher von Seiten der Sparkasse noch keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, soweit solltet Ihr es aber nicht kommen lassen.

Der Schufaeintrag ist insofern nicht vergleichbar mit einem Eintrag bei der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes und damit bei den anderen Informationsdienstleistern wie Boniversum, Bürgel, CEG, Creditreform, Creditsafe, D+B, infoscore nicht bekannt bzw. dort nicht gespeichert.

Vermutlich ist der Sohn noch keine 18 Jahre alt und verfügt evtl. auch kein eigenes Einkommen.

Ich kann Dir als Mutter daher nur empfehlen mit der Bank zu reden und den offenen Betrag idealerweise in einer Summe zur Verfügung zu stellen, damit das Konto ausgeglichen ist.

Deinem Sohn, egal wie alt er ist, solltest du empfehlen sich mit solchen Aktionen nicht seine eigene Zukunft zu verbauen und zu vermeiden, daß er in die Schuldenspirale abstürzt.

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Im vorliegenden Falle ist meiner Meinung nach zu prüfen ob die Forderung bereits tituliert ist und ob die Forderung tatsächlich gekauft wurde.

Bei Forderungskauf sollte eine Titelumschreibung erfolgt sein.

Ansonsten den Nachweis der ordnugsgemäßen Beauftragung/Bevollmächtigung anfordern und dabei prüfen ob eine aktuelle Geldempfangvollmacht vorliegt.

Bei Vergleichsvorschlägen ist es auch hilfreich dem ursprünglichen Gläubiger schriftlich den Vergleichsvorschlag mitzuteilen und um wohlwollende Prüfung zu bitten.

Vergleichsvorschläge von 50% bezogen auf die Haupt- oder Ursprungsforderung sind in der Praxis realistisch wobei ich zunächst mit 30% in die Vergleichverhandlungen gehen würde.

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Wichtig wäre zu wissen bei welchem Informationsdienstsleister die Bank diese Bonitätsprüfung durchgeführt hat.

Neben der Schufa gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Unternehmen die Bonitätsauskünfte erteilen.

Bei der Festlegung und Ermittlung dieser Bonitätsbeurteilungen werden insbesondere die bisherigen Zahlungserfahrungen bei der Abwicklung von Krediten, Kauf- oder Mietverträgen sowie die fristgerechte Bezahlung von Rechnungen aller Art, ausgewertet und dabei zwischen harten und weichen Negativmerkmalen unterschieden.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall eine kostenlose Selbstauskunft bei diesen Unternehmen anzufordern und dabei auch zu erfragen wie der Bonitätswert ermittelt wurde, 1x im Jahr ist diese Eigenauskunft in jedem Fall kostenlos.

Schufa, CEG, Boniversum, Bürgel, Creditreform, Creditsafe, D+B, infoscore usw. unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)

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Ärger mit Inkasso wegen Vodafone - wie sieht hier die Rechtslage aus?

Im Oktober 2012 habe ich mir bei Vodafone ein neues Handy geholt. Dieses Handy war nicht vorrätig und musste bestellt werden. Nach knapp 1 Woche konnte ich es dann abholen und brauchte zu meiner Überraschung nicht bar bezahlen, sondern sollte eine Rechnung erhalten und den Betrag von 49,90 Euro überweisen. Allerdings habe ich, wie sich jetzt rausstellte, nie eine Rechnung bekommen und habe auch selber gar nicht mehr dran gedacht, sodass mir auch gar nicht aufgefallen ist, dass ich noch Schulden bei Vodafone habe. So ist das eben, wenn man sonst alles abbuchen lässt oder gleich bar bezahlt… Aber es kann ja mal passieren!

Gestern dann der Schreck – ich habe Post von einem Inkasso Büro bekommen, die von Vodafone beauftragt wurden, die Forderung bei mir einzutreiben!! Ja, dann ist mir auch sofort bewusst geworden, dass ich nie was überwiesen habe.... Habe dann auch gleich bei Vodafone angerufen und die Dame von der Hotline konnte mir die offene Forderung bestätigen.

Soweit so gut. Was mich jetzt ein wenig verärgert und wo sich auch alles in mir gegen sträubt ist, dass ich jetzt anstatt 49,90 Euro ganze 113,41 Euro bezahlen soll!! Ich habe alle meine Unterlagen durchgesehen und habe keine Rechnung von Vodafone gefunden. Lediglich eine Auftragsbestätigung bzw. eine Bestellbestätigung vom Handy habe ich bekommen und da steht klar und deutlich: Bruttobetrag 49,90 Euro, zu zahlen per Rechnung. Aber wo ist die Rechnung?? Ich habe keine bekommen!!

Ich habe auch nie eine Mahnung oder eine Zahlungserinnerung bekommen. Hätte man mich wenigstens einmal an die offene Forderung erinnert, hätte ich den Betrag sofort überwiesen. Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei Vodafone, die mussten noch nie auf ihr Geld warten und die kommen gleich mit Inkasso!!!!

Meine Frage: Ist das alles überhaupt rechtens? Ich meine, müssen die nicht erst mal mahnen, bevor sie dir gleich mit den ganzen Maßnahmen drohen? Es ist zwar meine Schuld, weil ich vergessen habe das Geld zu überweisen – das steht außer Frage. Aber ich finde es unverschämt und weigere mich, doppelt so viel zu bezahlen. In dem Schreiben ist auch von einer Forderung in Höhe von 55,10 Euro die Rede – auf dieser Auftragsbestätigung sind es aber nur 49,90 Euro.

Kann mir jemand was zur Rechtslage sagen und wie ich mich jetzt am besten verhalte?

PS: Bei Vodafone anrufen bringt nichts – habe ich schon mehrfach ;-)

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Auch wenn man sich auf den Standpunkt stellt Geldschulden sind Bringschulden ist es im vorliegenden Fall nicht nachvollziehbar weshalb der Verzugschaden bzw. diese vermeidbaren Kosten übernommen werden sollen.

Telefonate mit Vodafon oder dem Inkassobüro bringen wenig und sind auch nicht erfolgsversprechend.

Zielführender ist die offene Rechnung bzw. die € 49,90 unverzüglich direkt an Vodafon zu zahlen und Vodafon schriftlich davon zu informieren, daß die durch durch die Einschaltung des Inkassobüros entstandenen Kosten vermeidbar waren und nicht akzeptiert werden, da keine Rechnung vorlag bzw, auch keinerlei Zahlungsaufforderung erfolgt ist.

Kopie dieses an Vodafon gerichteten Schreibens auch an das Inkassobüro senden.

Die vom Inkassobüro erhobene Gesamtforderung ist strittig und darf dann auch vom Inkassobüro nicht weiter verfolgt werden.

Falls ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid eintreffen sollte, sofort Widerspruch bzw. Einspruch erheben. Bitte dabei die Frist von jeweils 14 Tage beachten.

Wünsche Dir viel Erfolg.

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Neben der Schufa gibt es mehrere Informationsdienstleister die Bonitätsauskünfte erteilen, z.B. Boniversum, Bürgel, Creditreform, Creditsafe, D+B, Infoscore usw. die jeweils einen Bonitätsindex oder Scorewert, Ranking, Rating oder sonstige Ausfallwahrscheinlichkeiten prognostizieren.

Je nachdem mit welchem dieser Unternehmen Deine Vertragspartner arbeiten, kann die Bewertung des Ausfallrisikos unterschiedlich dargestellt worden sein.

Man bewertet die sogenannten weichen und harten Negativmerkmalen aber auch positive Merkmale wie z.B. die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele oder auch die Skontonutzung.

Jedes Unternehmen, auch Banken, Versicherungen oder Leasingunternehmen haben für sich ein eigenes Regelwerk bzw. legen Grenzwerte fest, bis zu welcher Bonitätsbeurteilung man bereit ist das Riskio einer Finanzierung zu übernehmen.

Alle Informationsdienstleiter unterliegen den Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und erteilen auch auf Anforderung 1x jährlich kostenlos eine Eigenauskunft bzw. einen Auszug über die gespeicherten Daten.

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Besprich die Situation mit dem Sachbearbeiter des Jobcenter/Arge.

Hilfreich kann auch ein Gespräch mit dem zuständigen Jugendamt sein, wenn es bei den Artzrechnungen um die Behandlung des Kindes ging.

Sofern das Scheidungsverfahren noch läuft sollte auf jeden Fall auch der Ánwalt der infomiert werden.

Die Krankenkasse oder den Ärzten kann man nur die prekäre Situation zu schildern und darum bitten die Forderungen zunächst zurück zu stellen, bis die Angelegenheit geklärt ist.

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Mit wem wurden die monatlichen Raten vereinbart bzw. an wen werden/wurden die monatlichen Raten bezahlt?

Falls das Kreditportfolio von der Bank an die HOIST AG verkauft wurde, hätte man Dir das mitteilen müssen und Dich auch darüber informieren, daß eine Kontenpfändung erfolgen wird.

Auch bei sogenannten P-Konten besteht je nach Familienstand kein unbergrenzter Pfändungschutz..

Sofern es sich bei der Dame am Telefon um eine Mitarbeiterin der HOIST AG handelte empfehle ich Dir Kontakt mit einem RA oder einem Schuldnerberater aufzunehmen.

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Creditreform ist als Inkassounternehmen tätig und u.a. auch als Informationsdienstleister und erteilt Bonitätsauskünfte,

Erfahrungsgemäß wird bei Terminvereinbarungen auch der Grund genannt weshalb ein persönliches Gespräch gewünscht wird.

  • Recherchegespräch wegen der Bonitätsauskunft?

  • Gespräch wegen Zusammenarbeit bzw, Mitgliedschaft bei Creditreform?

  • Gespräch wegen einer überfälligen Forderung bzw.eines Inkassomandates?

Empfehlung von meiner Seite: Abklären aus welchem Grund jemand persönlich vorbeikommen will. Auch jetzt noch im nachhinein.

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Sprecht mit dem Fitnessstudio, kündigt den oder die Verträge und versucht Ratenzahlung bezüglich der bisher aufgekaufenen Beiträge zu vereinbaren.

Bevor ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, kommt In der Regel zuerst eine Zalungserinnerung, mit dem Hinweis, daß falls keine Zahlung oder Ratenzahlung erfolgt weitergehende Maßnahmen wie Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid beantragt wird oder auch ein Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird und das kann teuer werden.

Auch wenn nicht jedes Inkassobüro nach den Methoden von Moskau-inkasso arbeitet, solltest Ihr es nicht soweit kommen lassen, zumal einige Inkassobüros auch Bonitätsauskünfte erteilen.

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aber ja, doch... auch von meiner Seite kann ich Dir nur empfehlen Deinen Unterhaltsverpflichtungen nach zukommen.

Erneut zu prüfen wäre aber dabei wie lange und in welcher Höhe Du tatsächlich noch zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bis. Wenn die Kinder das Erwachsenen-Alter erreicht haben und zwischenzeitlich über ein eigenes Einkommen verfügen, solltetst Du dich entweder anwaltlich beraten lassen oder Dich beim zuständige Jugendamt erkundigen,

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Wenn Du nachweisen kannst, daß du während der ganzen Zeit im Krankenhaus behandelt wurdest und nicht in der Lage warst das Fahrzeug zu bewegen und vom Parkplatz zu entfernen bzw. einen Parkzettel selbst zu ziehen, evtl. auch aus finanziellen Gründen, würde ich Dir empfehlen Dich an den Bürgerbeauftragten Deines Wohnortes zu wenden und diesen um Hilfe bzw. um eine Kulanzregelung bitten.

"Aktion Bürger in Not" oder eine entsprechende Veröffentlichung Deiner Situation in den Medien wie "Akte hilft" oder Tagespresse, können ebenfalls hilfreich sein.

Wünsche Dir viel Erfolg und drücke Dir die Daumen.

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Grundsätzlich sind Inkassobüros zu Vergleichen bereit sofern die Gesamtsituation des Schuldners sich negativ darstellt und evtl Zwangsvollstreckungsmaßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben bzw. der Schuldner amtsbekannt fruchtlos gepfändet ist.

Wie setzt sich der Betrag € 5000,-- zusammen? Wie hoch ist die Hauptforderung? (Ursprungsforderung?) In welcher Höhe werden Zinsen, Gebühren, Auslagen usw. gefordert?

Wenn Inkassobüros notleitende Forderungen gekauft haben, wurde der Kaufpreis im Rahmen einer Realisierungsmöglicht, "due diligence" ermittelt/bewertet und liegt bei notleidenden Forderung oftmals nur zwischen 5-10%. Sofern beim Schuldner keine Negativmerkmale bzw. Eintragungen in der Schulderkartei vorliegen und die finaziellen Verhälnisse der Schuldner halbwegs überschaubar sind werden teilweise auch Quóten bis ca. -30 % bezahlt.

In der Praxis sind Vergleiche zwischen 40-60% bezogen auf die ursprüngliche Haupforderung realisierbar.

Strategie bei Inkassobüros ist, daß man grundsätzlich vor deren Seite einen höheren Gegenvorschlag macht, der dann aber durchaus noch verhandelbar ist, insbesondere dann, wenn man den eigentlichen Gläubiger über die Vergleichsbemühungen mit dem Inkassobüro informiert,

Im vorliegenden Falle würde ich € 1500,-- sofort in einer Summe oder 34 Monatsraten a`€ 50,-- anbieten und abwarten ob und welcher Gegenvorschlag kommt.

Hilfreich ist auch der Hinweis, daß das Geld von "Dritter Seite" nur dann zur Verfügung gestellt wird wenn dem Vergleich zugestimmt wird.

Drücke Dir die Daumen und wünsche Dir viel Erfolg !!!

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Um zu verhindern, daß man auch Schulden erbt, die höher sind als das Erbe, besteht die Möglichkeit die Erbschaft nur unter Vorbehalt anzunehmen und damit zu verhindern, daß man für evtl noch nicht bekannte Verpflichtungen/Schulden aufkommen muß, .

Wichtig ist dabei, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen bzw. beim zuständigen Nachlassgericht eine entsprechende Nachlassverwaltung zu beantragen.

Es kann durchaus passieren, daß Altschulden, die noch nicht verjährt oder verwirkt sind, aus Schuldscheinen, Forderungstiteln, Mahn-Vollstreckungsbescheiden oder Urteilen, auftauchen und gegen den Nachlaß bzw. den oder die Erben geltend gemacht werden können.

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Arvota infoscore erteilt Bonitätsauskünfte und ist lt. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) verpflichtet diese Benachrichtigungen an die betroffenen Privatpersonen zu senden.

Sofern ein berechtigtes Interessen vorgelegen hat und keine falsche Daten weitergegeben wurden ist diese Vorgehensweise gesetzeskonform.

Als Betroffener hat man die Möglichkeit nachzufragen welche Daten gespeichert sind bzw. weitergegeben wurden ebenso, an wen diese Daten weitergegeben wurden.

Ähnlich wie bei der Schufa, Bürgel , Creditreform usw. werden Bonitätsauskünfte erteilt wenn jemand z.B. einen Kredit beantragt, Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung haben möchte sowie bei Verträge jeglicher Art, Finazierungen, Leasing, auch bei Mietverträgen, Handy, Auto, PC sowie beim e-commerz im Internet usw. usw,,,,

Bei den Daten handelt es sich insbesondere um Zahlungserfahrungen und damit verbundene Beanstundung sowie Daten, die auch in öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefon, Internet, Medien sowie öffentlichen Registern wie Schuldnerkartei der Amtsgerichte, Handels- Gewerberegister usw. Für die Zuordnung ist auch die Nennung des Geburtsdatum und in der Regel auch der Adressdaten wichtig,

Die Weitergabe solcher Daten kann zunächst nicht verhindert werden.

Der Betroffene hat aber das Recht anlaßorientiert, zumindest aber einmal pro Jahre seine Daten kostenlos anzufordern um evtl. Korrekturen Löschung oder Sperrung falscher Daten zu verlangen.

Alle diese Informatonsdienstleister sind verpflichtet die im BDSG genannten Löschungsfristen zu beachten.

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Vorab, die Schufa ist keine Behörde sondern ein privatrechtliches Unternehmen, vergleichbar mit anderen Informationsdienstleistern wie Bürgel, Creditreform, D+B, Infoscore usw.

Diese Unternehmen sammeln Informationen über das Zahlungsverhalten von Privatpersonen/Unternehmen und sind teilweise auch als Inkassodienstleister tätig.

Auch bezahlte Forderungen, sofern sie nicht strittig oder teilstrittig waren beinflussen die Scorewerte oder den Bonitätsindex bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung.

Alle diese Unternehmen unterliegen den einschlägigen Bestimmungen des BDSG (Bundes-Daten-Schutz-Gesetz).

Wenn es sich bei Deinem Fall um eine einmalige Angelegenheit handelt, wird sich die Tatsaché der verspäteten Zahlung nicht massiv auf Deine Bonitätsbeurteilung auswirken.

Sofern Du aber immer wieder durch Zahlungsverzögerungen auffällig werden solltest, z.B. jährlich mehre Einträge erfolgen, wird Dein Scorewert entsprechend negativ ausfallen, auch dann wenn Du letztendlich doch aber eben verspätet bezahlt hast.

Eine sofortige Löschung erfolgt also nicht auch wenn die Forderung jetzt bezahlt ist,

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Du solltest auf jeden Fall auf eine Aufstellung über die Höhe Deiner momentanen Schulden erstellen und prüfen in welchem Zeitraum Du in der Lage bist diese Verbindlichkeiten abzubauen und Dich nicht weiter zu verschulden!!!

Prüfe welchen Betrag Du aus dem Dir zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Einkommen zur Schuldentilgung verwenden kannst.

Lass dir dabei von Deinem Freund helfen und höre Dir seine Ratschläge nicht nur an sondern ändere Dein Konsumverhalten!!!

Man muß auch mal verzichten und auch NEIN sagen können.

Vieles geht auch eine Nummer kleiner oder preiswerter.

Wenn Du Deinen Kindern ein Vorbild sein willst, Mach es auch!!!

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Für Altschulden jeglicher Art haftet nur der eigentliche Schuldner nicht aber der neue Ehepartner.

Zwangsvollstreckungsversuche werden die Beziehung vermutlich belasten wenn nicht ein klare Vermögenstrennung nachgewiesen werden kann.

Empfehlenswert ist im vorliegenden Falle eine klare Vereinbarung hinsichtlich der Gütertrennung bzw. ein notariell beglaubigter Ehevertrag.

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