Ich will jetzt keine Garantie auf meine Worte geben, aber Allah hat uns Menschen alles erlaubt, auch wenn es haram war, wenn eine Notwendigkeit bestand. So darf ein hungernder soviel Schweinefleisch essen, bis die Gefahr des Sterbens nicht mehr besteht, wenn kein anderes Essbares vorhanden ist. So glaube ich sagen zu dürfen, ein Hund dessen Haltung Notwendig ist, ist aufjedenfall erlaubt. Wenn er ein Blindenhund ist, dann ist er ja sehr wichtig für den kleinen. Aber der Hund muss gut gepflegt werden und ich würde ihn nur in den Wohnbereich mitnehmen, wenn dies Notwendig ist. Ich habe mal einen guten Rat bekommen, weil es viele Meinungen und Auslegungen gibt: "Ihm Zweifel wähle nicht den einfachen Weg, sondern den schwersten." Also wenn du dir nicht sicher bist, dann halte ihn nicht in der Wohnung, sondern entweder draußen oder noch besser wenn vorhanden in einer Scheune, Stall oder einem Raum im Haus, der vom Wohnbereich getrennt ist. Ich hätte auch mal einen Hund, damals habe ich noch bei meiner Mutter gelebt, er hat auch im Haus mit gewohnt. Es war alles mit seinen Haaren voll und der Hund hatte ganz kurzes Fell und es hat immer nach Hund gerochen, auch wenn man alles sauber gemacht hat, immer war alles spätestens am Abend wieder dreckig. Dreck ist im Islam ganz schlecht. Du darfst ja da nicht beten und es sollte eigentlich immer sauber im Haus sein. Es ist ja auch so, dass wenn man sich einen Welpen holt, diese meistens nicht ganz stubenrein sind und dir auf den Boden machen, und Kot im Haus ist aufjedenfall haram, solange der sich nicht in der Toilette befindet. Auch erwachsene Tiere können durch die Umstellung erst einmal in die Wohnung machen, wegen Angst oder Stress. Auch muss man sich das gut überlegen, wenn man sich einen Hund holt muss man, gerade wenn es kein kleiner Hund ist, diesen erziehen und zwar mindestens zwei mal von Grund auf, weil der Hund, wenn er im Alter von ca 2 Jahren ist, nochmal sehr ungehorsam werden kann und wieder richtig erzogen werden muss. Auch über die Größe des Hundes muss entschieden werden, grundsätzliche Charakterzüge und Eigenschaften werden bestimmt durch Rasse, Zucht, Elterntiere, und auch durch Erziehung und Erfahrungen die das Tier macht.
Man sollte sich das wirklich gut überlegen, auch wenn der Junge nicht mehr so lange lebt und sich nicht so gut um das Tier kümmern kann und die Eltern keinen Hund haben wollen, solltest du das lieber lassen, wenn du selber nicht viel mit dem Hund Zutun haben willst. Es ist ja keine Lösung, wenn du ein Hund kaufst, der Junge dann verstirbt und du das Tier wieder abgibst, weil das ist richtig blöd für das Tier. Außerdem braucht man heutzutage einen Hundeführerschein, man darf einen Hund nur spazieren führen, wenn man diesen Schein gemacht hat und als Halter muss man das tun, da kannst du dich bei einem Tierarzt beraten lassen. Ich weiß allerdings nicht ob das für kleine Hunde auch gilt. Das führen eines großen Hundes ist überings erst ab 16 Jahren erlaubt. Bei Menschen mit Behinderung gibt es aber bestimmt Sonderregelungen. Da solltest du dich aber auch erst beraten lassen.
Viel Glück und gute Besserung für den Kleinen Jungen. Möge Allah mit euch sein.