Wir haben auch so einen dämlichen Nachbarn, der sich mal beschwerte, daß unser alter Hund um 19 Uhr gebellt hatte. Ich habe mich daraufhin beim Ordnungsamt erkundigt, was passieren würde, falls sich dieser Nachbar beschweren würde. Wie hier schon gesagt, darf der Hund 30 Minuten am Tag und 9 oder 10 Minuten am Stück bellen. Eine Beleidigung seitens des Nachbarn würde ich allerdings anzeigen und das Sturmklingeln verbitten.

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Das Verhalten des Nachbarn ist absolut nicht ok. Pfefferspray würde ich auf keinen Fall einsetzen, eher einen Schiedsmann einschalten, der das Problem auf Dauer löst. Dem Nachbarn war doch klar, daß das Wegerecht existiert und nicht mal so einfach ausgehebelt werden kann. Besteht nicht die Möglichkeit, deinen Weg mit einem Zaun gegen den freilaufenden Hund abzusichern? Dann kann der Hund auf dem restlichen Grundstück zähnefletschend rumlaufen und du kannst gefahrlos den Weg benutzen. Was passiert denn, wenn du mal aus Versehen das Tor aufläst? Dann entschwindet der Hund und beißt wohlmöglich Kinder. Also ich würde ehrlich gesagt mal einen Termin mit einem Schiedsmann vereinbaren bzw. beim Ordnungsamt nachfragen.

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Es gibt immer wieder Menschen, die gerne vergessen, daß sie auch mal Kind waren. Wenn dieser besagte Nachbar Probleme mit seinem Vorgarten hat, sprich ihn darauf an und ersetze kaputte Pflanzen. Ich habe zu meinen Kindern immer gesagt, laßt die Leute stehen und schickt sie ruhig zu mir. Ich werde eventuelle Probleme schon zu klären wissen. Mein Sohn hat dann weiter Fußball gespielt und hat die Alte meckern lassen. Irgendwann wurde es ihr dann zu blöd und sie ging rein.

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Wir wollten unseren Rasen schonen und haben unseren Pool auf einem Kunstrasenteppich auf unserer Terassenpflasterung gestellt. Das Wasser lassen wir immer im Herbst raus und füllen ihn im Frühsommer neu.

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