Schau Dir dazu mal diese Seite an:

https://northern.finance/p2p-plattformen-erfahrungen/trade-republic-erfahrungen/#:~:text=Trade%20Republic%20ist%20bereits%20seit,Republic%20definitiv%20ein%20seriöser%20Anbieter!

Ich kenne auch das Gefühl, sein Geld irgendwohin zu überweisen. Das wirkt dann wie "es ist weg". Aber unter dem Kopfkissen bringt es leider keine Zinsen.

Du solltest Dich auch einmal mit Weltsparen.de beschäftigen. Mir persönlich sind die sympathischer, weil verständlicher -für mich jedenfalls. Mit Weltsparen arbeite ich bereits seit 2017 ohne größere Probleme zusammen.

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An deiner Stelle würde ich als Erstes an der Schreibweise arbeiten. Dann wirst Du bestimmt auch Antworten bekommen.

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Dein Zitat: "Deutschland hat weltweit die meisten anerkannten Völkermorde der Welt begangen".

Bitte nenne mir die nachprüfbare Quelle, auf die Du Dich hier berufen willst.

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Unabhängig davon, dass sich tätowieren zu lassen eine reine Geschmackssache ist. Aber

-wenn Du selbst zu faul bin mal kurz im Internet nach den Hintergründen dieser beiden Abzeichen zu googeln, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Außerdem; diese beiden Abzeichen kann man im erweiterten Sinne nicht kaufen. Sie müssen, ganz im Gegenteil, unter immer enormen geistigen wie körperlichen Strapazen ERWORBEN werden. So etwas lässt man sich nicht aus Jux und Dollerei tätowieren. Das wäre fast schon eine Beleidigung für die Träger dieser Auszeichnungen.

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Meinung des Tages: Das Jugendwort des Jahres wurde gewählt - wisst ihr, was es bedeutet?

Schon seit dem 07. Juni konnten Jugendliche in mehreren Runden abstimmen, um das Jugendwort des Jahres 2023 zu wählen. Abstimmen kann zwar jeder, gewertet werden allerdings nur die Stimmen derjenigen, die zwischen zehn und 20 Jahren alt sind. Der Langenscheidt-Verlag teilte mit, dass die Beteiligung beim Voting so hoch wie noch nie zuvor war: In einem hohen sechsstelligen Bereich lag die Teilnehmeranzahl, so der Verlag.

Diese Wörter standen zur Auswahl

Ursprünglich standen diese zehn Begriffe zur Auswahl:

-       „Auf Lock“ (Dinge entspannt angehen)

-       „Darf er so“ (Ausdruck der Verwunderung)

-       „Digga(h)“ (Anrede für einen Kumpel)

-       „goofy“ (tollpatschig, komisch)

-       „Kerl*in“ (Anrede für einen Freund, meist in maskuliner Form verwendet)

-       „NPC“ („Non-Playable-Character, abwertende Beschreibung, dass jemand

unwichtig ist)

-       „Rizz“ (Fähigkeit einer Person, zu flirten/charmant zu sein)

-       „Side eye“ (wird verwendet, um Verachtung auszudrücken)

-       „Slay“ (Ausdruck von Zustimmung oder Bewunderung)

-       „Yolo“ (you only live once; steht dafür, Chancen zu nutzen; war bereits 2012

Jugendwort des Jahres)

Das waren die Top 3

In den Vorrunden erhielten die Begriffe "NPC", "Side eye" und "goofy" die meisten Stimmen.
Bis zum 11. Oktober 2023 war die Abstimmung offen, verkündet wurde das Jugendwort des Jahres gestern, am 22. Oktober live auf der 75. Frankfurter Buchmesse.

Susanne Daubner und das Jugendwort des Jahres

Gewonnen hat in diesem Jahr mit 39 Prozent der gewerteten Stimmen der Begriff "goofy".

Susanne Daubner ist seit einiger Zeit bekannt für ihre Kult-Ansagen für das "Jugendwort des Jahres". Die Videos, in denen sie die Begriffe vorstellt und schlussendlich auch den Sieger verkündet, haben auf Social Media zahlreiche Klicks. Im Jahr 2021 stellte sie das Siegerwort in gewohnt neutralem Ton wie folgt vor und wurde spätestens dadurch (noch) berühmt(er):

Cringe» ist das Gefühl, das Sie haben, wenn ich den folgenden Satz sage: «Digga, wie fly ist eigentlich die 'Tagesschau', wenn sie mit Jugendwörtern flext. Läuft bei dir - ARD

Obwohl sie selbst dieses Jahr mit einem anderen Begriff gerechnet hatte, ist sie doch begeistert von der Auswahl - Denn der Begriff "goofy" sagt auch älteren Generationen etwas. Dennoch bleibt ihr persönlicher Favorit ein anderer Begriff: "Yolo".

Wir sind auf die Straße gegangen und haben gefragt, was Menschen mit dem Begriff "goofy" verbinden

Unsere Kollegin Vivien ist schon vor einigen Tagen bei schönstem Sonnenschein in die Münchner Innenstadt gegangen und hat Passanten befragt, was sie mit dem Wort "goofy" verbinden.

Die Reaktionen dazu könnt ihr hier sehen.

Auf unserem Instagram-Account findet ihr weitere Reels, in denen Vivien auch andere Wörter abfragt - mit teils überraschenden Interpretationen.

Unsere Fragen an Euch: Wie findet ihr das Jugendwort des Jahres 2023? Könnt ihr damit etwas anfangen oder wäre ein anderer Begriff besser gewesen oder verfolgt ihr die Abstimmung gar nicht erst?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/jugendwort-112.html#:~:text=Drei%20Top%2DBegriffe%20standen%20zur,rund%2039%20Prozent%20der%20Stimmen.
https://www.ndr.de/kultur/buch/Jugendwort-2023-Goofy-Side-eye-oder-NPC,jugendwort230.html#:~:text=Das%20Voting%20f%C3%BCr%20das%20Jugendwort,Rahmen%20der%20Frankfurter%20Buchmesse%20verk%C3%BCndet.
https://www.zeit.de/news/2023-10/22/tagesschau-sprecherin-daubner-und-die-jugendwoerter
https://www.instagram.com/reel/CyiY02UMfpF/

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Manche hier werden sich noch an die Wahl "der Krawattenträger des Jahres" erinnern.

Davon redet heute kein Mensch mehr.

Und als genau so "wichtig" empfinde ich die Kreation "das Jugendwort des Jahres".

Ach ja; das fehlt doch noch "das Unwort des Jahres"...

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Meinung des Tages - Sollten rechtskräftig Freigesprochene erneut angeklagt werden können?

Vor über 40 Jahren wurde eine 17-Jährige vergewaltigt und ermordet. Der zum damaligen Zeitpunkt Hauptverdächtige wurde freigesprochen. Inzwischen sind neue Beweise aufgetaucht. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute darüber, ob bereits Freigesprochene für eine Tat ein zweites Mal vor Gericht müssen …

Der Fall Frederike von Möhlmann

Die damals 17-jährige Frederike von Möhlmann wird im November 1981 Opfer eines Gewaltverbrechens. Bereits kurz nach der Tat wird ein Tatverdächtiger ausgemacht und festgenommen. Der Tatverdächtige wurde 1982 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Aus Mangel an Beweisen allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil zugunsten des Verurteilten ein Jahr später wieder auf. Frederikes Vater Hans von Möhlmann kämpfte viele Jahre für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. 2012 offenbarte ein molekulargenetisches Verfahren eine DNA-Spur des damals Tatverdächtigen auf der Kleidung der Getöteten. Mittels einer Petition, die mehr als 200.000 Menschen unterschrieben haben, drängte der Vater darauf, dass Strafprozesse in bestimmten Fällen wiederaufgenommen werden sollten.

Die aktuelle Gesetzeslage

Nach langen Verhandlungen beschloss der Bundestag im Jahr 2021 eine Neuregelung des bestehenden Rechts: Während es bislang nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei einem Geständnis) möglich war, einen bereits rechtskräftig Freigesprochenen wegen derselben Tat erneut vor Gericht zu stellen, sollte eine erneute Anklage lt. Gesetzesänderung auch möglich sein, wenn neues valides Beweismaterial auftaucht. Diese Neuregelung bezieht sich allerdings nur auf besonders schwere Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen. Die Neuregelung jedoch ist stark umstritten, weil das Grundgesetz sowie EU-Recht es grundsätzlich verbieten, Menschen wegen derselben Tat mehrmals zu bestrafen.

Die Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht

Angesichts des neuen Beweismaterials entschied das Landgericht Verden 2022, den Strafprozess gegen den ursprünglichen Verdächtigen ein weiteres Mal aufzurollen. Der Tatverdächtige kam daraufhin in Untersuchungshaft. Gegen diese Entscheidung legte der erneut Angeklagte jedoch Verfassungsbeschwerde ein, da er die Änderung in der Strafprozessordnung als verfassungswidrig erachtet. Unter Politikern und Juristen ist die Gesetzesänderung mehr als umstritten: Anwälte und Verfassungsjuristen bemängeln vor allem, dass diese fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates aushöhlen würde. Befürworter hingegen verweisen vor allem auf die Opfer, die ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung schwerer Verbrechen hätten.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute entscheiden wird, ist derzeit völlig offen. Die heutige Prüfung entscheidet nicht über Schuld / Unschuld des Angeklagten, sondern darüber, inwieweit die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ob und inwieweit es also zu einer Neuauflage des Mordprozesses an Frederike kommen wird, hängt primär von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Unsere Fragen an Euch: Wie denkt Ihr über das eventuelle Urteil / den schwierigen Fall? Sollten bereits rechtskräftig Freigesprochene u. U. ein weiteres Mal vor Gericht kommen können? Welche Probleme seht Ihr, sofern das Bundesverfassungsgericht die Neuregelung für rechtsgültig erklärt? Sollte die Polizei mehr Ressourcen erhalten, um alte Fälle wieder aufrollen zu können? Sollte eine erneute Anklage auch bei weniger gravierenden Fällen möglich sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-trotz-freispruch-100.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2023-10/bundesverfassungsgericht-neuregelung-strafverfahren-mordfall

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Zum Glück gibt es bei uns nicht die Todesstrafe, bei der ein Fehlurteil unumkehrbar wäre (USA lassen grüßen).

Wenn die heutigen technischen Möglichkeiten Fehlurteile erkennen lassen, dann sollte es auch eine erneute Anklage geben.

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Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

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Ich habe eine andere Meinung und zwar...

Ich bin -mit Bauchschmerzen- gegen die Pflicht, seinen wirklichen Namen zu nennen.

Es gibt aber m.E. einen goldenen Mittelweg: wie beim Onlinebanking muss ich mich einmal registrieren (Postident oder Video z.B.). Damit ist sicher gestellt, dass bei strafrechtlichem Verhalten der wahre Urheber schnell ermittelt wird.

Wohl Jeder kennt die Sendung Hart aber Fair. Schon vor Jahren hat mir die dortige Redaktion bestätigt, dass seit Einführung der Pflicht, seinen Klarnamen zu nennen, die strafrechtlich relevanten Kommentare auf Null zurück gegangen sind.

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Zitat: "Ja, sie dürfen" ist ein wenig zu kurz gesprungen.

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, dann rate ich Dir dazu, ein Gespräch im Jugendamt zu führen. Aber; anscheinend wissen Deine Eltern nicht, dass sie Dir gegenüber bei einem Rauswurf Unterhaltspflichtig sind.

Die beste Möglichkeit wäre es, doch noch ein Gespräch zu versuchen, auch wenn das sicherlich nicht einfach sein wird. Eben da wäre das Jugendamt ein guter Mediator, das sind Profis.

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ich könnte mir vorstellen, dass Du Probleme hast, wenn Du eine Treppe RUNTER gehst und bei allen Sportarten (Squash, Fuß- und Handball z.B.) Also bei allen Tätigkeiten, die die (Knie)Gelenke besonders belasten.

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letztendlich weis ich das nicht. Aber mir sagt die Logik, sich bis zur "Reparatur" zu schonen. So habe ich es gehalten und alles war gut.

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das bedeutet: Riss des Innenmeniskus

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Wenn Du Photoshop ELEMENTS meinst:

Die Lernmethode ist Ansichtsache. Ich kam mit den Videos überhaupt nicht zurecht. Ich habe dann nach dem Buch von Galileo Design (von Westphalen und Esser) die Arbeiten Schritt für Schritt nach vollzogen.

Du kannst Dir bei Amazon dieses Buch (und einzelne Seiten daraus) ansehen.

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Sicherlich keine endgültige Antwort: Das habe ich mal versucht (kratzen mit Schraubenzieher und dann nachverfugen). Zum Einen war das eine Schweine-Arbeit und gebracht hat es nichts. Der aufgetragene Mörtel hat nicht gehalten.

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Hallo, johnny!

Das würde ICH an Deiner Stelle machen: Schreibe eine Mail an die Deutsche Burger King Zentrale. Die Anschrift findest Du im Internet. Ich habe das mal bei McDonald gemacht. Klappt wunderbar, weil die natürlich happy sind, wenn ein Kunde nachfragt.

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Rein theoretisch könntest Du das. ABER; durch den hohen Salzgehalt kommst Du gar nicht nach unten (es sei denn, Du hängst Dir `ne Tonne Blei um) und, was mir wichtiger wäre: Du siehst nichts. Absolut nichts. TOT eben!

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Also sehr sinnvoll ist diese Fehlermeldung wirklich nicht!

Ich würde Folgendes versuchen:

• die Karte in einem anderen Handy probieren (muss nämlich nicht immer an der Karte liegen) • kannst Du Dein Handy mittels USB mit einem Computer verbinden? Vielleicht kannst Du ja von dort aus auf die Karte zugreifen. • Wenn`s wirklich nicht mehr geht, dann formatiere die Karte über Dein Handy (NICHT Computer!). Aber dann sind alle Daten weg!

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Ich beantworte Deine Frage mal so: Sollte es nicht gehen, dann hätte ich auch keine Lust, erneut mehr als € 100,- auf den Tisch zu legen.

Ich selbst bin vor gut sechs Wochen von Office auf das KOSTENLOSE Thunderbird (das sind die Firefoxleute) umgestiegen und bin sehr zufrieden. Dieses Programm hat alles, was Office auch bietet. Den Writer (Word), den Calc (Excel) und Päsentation (Powerpoint). Das Programm geht auch problemlos mit allen Officedateien um (.doc;.xls; *.ppt). Auch einen vollständigen Ersatz für Outlook findest Du dort (Sunbird). Aber eben alles kostenlos.

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