Hallo Leute,
ich würde gerne eine Frage stellen, die mich schon seit längerem beschäftigt. Ich bin ja der Inhaber zweierlei Staatsangehörigkeit: Einmal der deutschen, und einmal die eines Landes, in der die Schuldfähigkeit (= „Strafmündigkeit“) erst mit 16 Jahren beginnt (mit einigen Ausnahmen). In DE tut sie das bekanntlich bereits mit 14. Jetzt bin ich aber schon 14, aber noch keine 16.
Angenommen, ich beginge jetzt eine Straftat in Deutschland und die Strafverfolgungsbehörden erfahren davon. Dann würden sie anfangen, gegen mich zu ermitteln usw. und ich müsste irgendwann vor ein sogenanntes Jugendgericht, wenn es ausreichende Beweise gibt.
Könnte ich dann, wenn es, sagen wir mal, nicht mehr allzu rosig für mich aussieht, einfach in das andere Land „fliehen“, sodass mir dort nichts mehr passieren kann?
Wenn ich hier schon festgenommen worden wäre, könnte ich dann immer noch sagen, ich will in das andere Land verlegt werden und straffrei auskommen? Oder könnte man mich sowieso z. B. per EU-Haftbefehl wieder zurückholen?
MfG
Es handelt sich – NB – um eine hypothetische Frage. :)