Antwort
Dieser Durchschnitt ist leider nicht im Raum des Maßes der Anforderungen am Gymnasium.
Dieser Durchschnitt ist leider nicht im Raum des Maßes der Anforderungen am Gymnasium.
Erziehungsmaßnahme...
Rein juristisch Katastrophe...
Diebstahl bzw. Unterschlagung...
Das hat mit Minderjährigkeit nichts zu tun und mit wohnen schon gar nicht !
Nein dürfen sie nicht, in keinster Weise wenn du es dir gekauft hast, es war auch keine Schenkung o.a. .