Wie kann sich eine Person , wenn sie zuvor einer Person nachgestellt ist , sich vor zufälligen Begegnungen hüten ?
Zufällige Begegnungen können doch überall zustande kommen. Muss also ein Stalker, auch wenn damals die Anzeige zurückgezogen wurde und es somit kein Verfahren gab, jedes mal eine erneute Anzeige wegen Nachstellung befürchten, wenn dieser sein ehemaliges Opfer z.B. auf einer Veranstaltung, oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zufällig trifft ?
Man kann dem Stalker ja kaum zumuten, zukünftig kein Zug mehr zu fahren und keine öffentlichen Veranstaltungen mehr zu besuchen, da das ehemalige Opfer dort ja sein könnte.
https://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/Gericht-Stalker-muss-sich-auch-vor-zufaelligen-Begegnungen-hueten