Kaffee kann man grundsätzlich auch ohne Zucker trinken. Deshalb ist Zucker (so würd ich das nach der herrschenden Meinung sagen) kein wesentlicher Bestandteil einer Sache (hier Kaffee) nach §93 BGB und somit wäre hier auch keine Anspruchsgrundlage vorhanden.

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Du brauchst jetzt nicht ernsthaft eine Bestätigung für irgendwelche Komplexe, oder?

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Ein Forscherteam der De Montfort University (DMU) aus Leicester in Großbritannien hat nun Versuche mit verschiedenen Textilien durchgeführt und beobachtet, wie lange der Erreger auf ihnen überlebt.

Die Ergebnisse:

  • 100 Prozent Baumwolle – 24 Stunden
  • Gemisch aus Baumwolle und Polyester – 6 Stunden
  • 100 Prozent Polyester – 72 Stunden

Laut den Studienautoren deuten diese Ergebnisse darauf hin, dass Textilien ein gewisses Übertragungsrisiko darstellen können. Bei der Untersuchung zeigte sich auch, dass das Virus durch gängige Waschmittel bei einer Wassertemperatur von mindestens 40 Grad beseitigt werden kann. Eine Niedrigtemperatur-Haushaltswäsche bei 30 Grad ist demnach unter Umständen zu wenig.

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Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Ach was, wenn es nach dem ginge, ist die Welt jedes Jahr bereits 10x untergegangen. Irgendwie ist unsere Spezies hartnäckig.

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