Ich hatte vor und während den stunden mega angst. Bin immer richtig langsam gefahren.. irgendwann habe ich mir einfach eingeredet, dass ich nichts falsches mache, wenn ich die angegeben Geschwindigkeit einhalte. Danach bin ich auch ganz git gefahren hatte auch keine angst mehr. Ausserdem ist der Fahrlehrer ja daneben. Anfangs haben viele angst.. auch während der Prüfung aber nach ner Zeit legt sich das. Das wirst du dann bestimmt merken, wenn du deine Prüfung hast. Sprich damit doch mal mit deinem Lehrer. Vllt hat der ja Tipps für dich.
:)

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Ob sie vor dir Sünden begangen hat oder nicht, ist eine Sache zwischen Allah und ihr. Es ist nicht schön, jemanden auf seine Sünden zu reduzieren.
Ich meine, wenn es anders herum gewesen wäre und sie dich nicht möchte, weil du Zina begangen hast, was würdest du denken? Ungerecht wäre es. Vor allem wenn sie es auch sehr bereut.

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Auffällig, klar und gut strukturiert, hebt sich von anderen Zeitschriften ab, verständlich, gut lesbar, vielleicht auch, ehrlich ? also, dass die Quellen immer angeben sind und man da nicht misstrauen hat ggüber der Zeitschrift? 

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zöger einfach nicht lange. 
Mein dad sagt mir immer, dass, egal, wenn was kaputt geht, oder ich irgendeinen Mist mache, dass ich sofort zu ihm gehen soll. Wenn er es später von alleine rausfindet, dann endet das meistens 'böse'. 
Also Zöger nicht lange, sag ihm, dass du das halt gemacht hast und biete ihm an, das Geld zurück zu geben, sobald du kannst. 

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Probier es mit Kokosnussöl, grünem Tee und Kamillentee aus. Schau auf Youtube nach Diy haarmasken usw. und lass die Finger von Chemie zeugs :) Das ist das beste, was du den Haaren tun kannst! 
Und regelmäßig schneiden hilft auch. ) 

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Ich hoffe, dass hilft dir weiter. ja klar, es gibt Gelehrte, die vielleicht auch sagen, dass man das nicht darf, aus welchen Gründen auch immer. Aber ich habe hier mal schnell was gefunden. 
Bin jetzt auch kein Gelehrter oder sowas, aber das ist ja dann deine Entscheidung, ob du nach dieser Fatwa gehst oder nicht. :) 

Frage (Nr. 92923): 

Wie lautet das Urteil über das Tragen von Lippenstift während des Tages im Ramadān? Wird das Fasten gebrochen? Mancher Lippenstift hat einen leichten Geschmack und andere nicht; einige Arten sind trocken und manche enthalten viel Feuchtigkeit.

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Jede Art von Präparaten, die außen am Körper aufgetragen werden, ob sie nun durch die Haut aufgenommen werden oder nicht, brechen das Fasten nicht, solange sie nicht vom Fastenden verschluckt werden. Es ist in diesem Zusammenhang unwichtig, ob sie aus einem medizinischen, kosmetischen oder zu einem anderen Zweck aufgetragen werden. 

Die bloße Tatsache, dass der Stift einen Geschmack hat, beeinträchtigt das Fasten nicht, solange nichts davon verschluckt wird. 

Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde in Majmū` al-Fatāwa (15/260) gefragt: „Wie lautet das Urteil über die Verwendung von Kuhl und anderen Kosmetika während des Tages im Ramadān? Wird durch diese Dinge das Fasten gebrochen oder nicht?“ 

Er antwortete: „Kuhl bricht nicht das Fasten von Männern oder Frauen gemäß der korrekten von zwei Gelehrtenmeinungen. Doch es ist besser, es während des Fastens in der Nacht zu benutzen. 

Dasselbe gilt für Seifen, Cremes und Ähnliches, das für die Verschönerung und Pflege des Gesichts verwendet und auf die Oberfläche der Haut aufgetragen wird. Dazu gehören auch Henna, Make-up und anderes. Es ist nichts Falsches daran, es zu verwenden, wenn man fastet, doch Make-up sollte nur benutzt werden, wenn es dem Gesicht nicht schadet. Und Allāh ist die Quelle der Stärke.“ 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über das Urteil für einen Fastenden befragt, der Balsam gegen trockene Lippen benutzt. 

Er antwortete: „Es ist nichts Falsches daran, wenn jemand Balsam benutzt, um die Lippen oder Nase zu befeuchten, oder wenn er diese Körperteile mit Wasser benetzt oder mit einem Tuch befeuchtet oder etwas anderem. Doch es sollte vermieden werden, dass irgendetwas in die Kehle gelangt. Passiert das ohne Absicht, dann lastet keine Sünde auf der Person, wie es auch der Fall ist, wenn sie ihren Mund ausspült und etwas Wasser unabsichtlich in die Kehle gelangt. Dadurch wird das Fasten nicht ungültig.“ (Majmū` al-Fatāwa, 19/224) 

Scheikh ibn Jibrīn (möge Allāh ihn bewahren) sagte in Fatāwa `Ulamā‘ Balad al-Harām (201): „Es ist in Ordnung, während des Fastens Cremes auf den Körper aufzutragen, wenn ein Bedarf daran besteht. Denn die Creme gelangt nur an die Oberfläche der Haut und nicht in den Körper. Selbst wenn sie durch die Poren aufgenommen wird, ist das Fasten dadurch nicht gebrochen.“ 

Und Allāh weiß es am besten. 

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Also ich habe bei meiner 1. Theorieprüfung auch ver*ackt. :D 
Aber habe für die 2. echt lange gelernt, habe mir auch 3 Monate Zeit gelassen (auch aus anderen Gründen) 
Habe meine Cousine gefragt, ob sie mich einfach abfragt und die Fragen so durcheinander fragt, damit ich denselben Fehler wie in der 1. Prfüng mache und einfach nur das ''ankreuzen'' nach der Reihe lernen.. weißte was ich meine :d 
Und ich würde damit jetzt nicht aufhören, wenn du es diesmal nicht schaffst, dann lass dir doch wirklich etwas länger Zeit. Lieber jetzt zu ende machen, als später dann bereuen, dass man es garnicht gemacht hat, oder dann mehr bezahlt, wenn man es später macht. 

Wünsche dir dennoch viel glück.

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