Ach, wenn der sich so verhält. Gleich Kontakt abbrechen und ihn auch nicht mehr kontaktieren. Dann hast du deine Ruhe. Ich würde mich mit so einem Mist gar nicht mehr lange beschäftigen.


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Schon wieder so ein naiver Teenager, bitte tue es nicht. Mach zuerst einen anständigen Schulabschluss und eine anständige Ausbildung. Erst wenn du was handfestes hast, und du älter und reifer bist, dann kannst du dir über Nachwuchs Gedanken machen. Aber nur meine Empfehlung.

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Tja, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Aber das Gericht kann, wenn sie dich verurteilen, von der Auferlegung der Gerichtskosten absehen. Aber deine eigenen Auslagen (Anwaltskosten, wenn du dir einen Anwalt nimmst) müsstest du selber tragen. Die Gerichtskosten werden nach dem GKG von Gericht berechnet.

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Dann rede am besten mit Bezugspersonen darüber und wenn es dir nicht weiterhilft, geh wirklich zu einem Psychologen.

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Anhand deiner Frage gehe ich davon aus, dass du Drogen zu dir genommen hast. Ja dass kann dich den Bewerbungsplatz kosten, die nehmen dich nicht mal, wenn bei der ärztlichen Untersuchung rauskommt, du hast Drogen genommen. Pfui und du willst Polizist werden.

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Nach bundesgerichtlicher Ansicht: Folge 11 Episoden 18 und 19, von NCIS. Ist eine zweiteilige Folge.

http://bs.to/serie/Navy-CIS/11/18-New-Orleans-1 (Link Episode 18)

http://bs.to/serie/Navy-CIS/11/19-New-Orleans-2 (Link Episode 19)

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"Kippen verstecken", wenn ich das schon höre. Nimm einfach keine mit in die Schule, dann kann es auch nicht geklaut werden. Es ist sowieso in Schulen untersagt zu rauchen. 

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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle in einer ähnlichen Sache steht es nicht unter einer Straftat, mit dem Ehepartner eines Geschwisterteils zusammen zu kommen.

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Geh zur deutschen Bundesenglischbehörde 

durch einen magischen Traktoren strahl verleihen sie dir
die Macht perfekt englisch zu sprechen. Nein Scherz, lern einfach.

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Gem. § 158 Abs. 1 StPO kannst du Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim zuständigen Amtsgericht erstatten. 

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Mach sie einfach, und wenn es behördlich angeordnet ist erst recht.

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Der Geschäftsführer kann im Namen Ihres Unternehmens Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betruges erstatten, dann werden die Ermittlungsbehörden aufmerksam und es können Ermittlungen angestellt werden. Und wenn Ihrer Firma finanzielle Schäden durch diese E-Mail Betrugssache entstanden sind, kann Ihr Geschäftsführer im Namen der Firma die Täter zivilrechtlich verklagen, wenn sie ermittelt werden können.

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