Du bist ein Drückeberger. Einer der schlimmsten Art. Du hast nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Und beides kannst du in der Schulordnung nachlesen, die es für deine Schule gibt.

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Du wirst das nicht schaffen, wenn du in Mathe so schlecht bist, dass du dir die Punkte nicht selber ausrechnen kannst und in Deutsch so schlecht bist, dass du nicht mal weißt, wie man "im Voraus" richtig schreibt. 

Wie man die Punkte ermittelt, wurde dir ganz sicher erklärt, als die Zulassung zum Abitur bekannt gegeben wurde. An unserem Gymnasium gab es dazu einen extra Vortrag und die Ausgabe der Vornoten. Wenn du zugehört hättest, müsstest du das jetzt gar nicht fragen.

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Kartoffeln mit Kräuterquark und Rührei. Selber gekocht ist das billiger als 2 Euro und man kann eine Riesenportion davon essen.

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Kann ich als minderjähriger von amazon belangt werden?

Also ich habe vor einigen monaten eine bestellbestätigung von amazon bekommen über eine bestellung die ich nicht getätigt habe... Hab beim kundenservice angerufen und die konnten mir nichts dazu sagen weil die angeblich nicht mal die bestellung sehen konnten. Dann hab ichs einige zeit schleifen lassen und ein paar wochen später von infoscore im auftrag von amazon ein schreiben erhalten ich solle doch bitte die ausstehende summe begleichen. Daraufhin bin ich zur polizei gegangen hab die situation geschildert und anzeige gegen unbekannt gestellt. Es hiess vom komissar der mich empfangen hat dass sie sich mit infoscore in verbindung setzen und das alles klären ich solle mir wohl keine sorgen mehr machen. Das ist nun 3 monate her und gestern kam eine weitere mahnung von infoscore. Hab sofort da angerufen und denen gesagt dass ich schon anzeige gegen unbekannt gestellt habe weil sich scheinbar jemand unerlaubten zugriff zu meinem account verschafft hat. Die "freundliche" frau am telefon sagte dass sie das nicht interessiert und ich den betrag begleichen soll. Dann hab ich gesagt dass ich zum zeitpunkt der bestellung nicht einmal volljährig war (was auch stimmt) und die wollen mich jetzt dafür belangen weil ich jetzt 18 bin und im namen von amazon anzeige wegen betrug stellen.

Jetzt meine frage: können die mich wegen betrug anzeigen weil ich ein falsches geburtstagsdatum angegeben habe und vor allem können die mich nur weil ich jetzt volljährig bin nach erwachsenenstrafrecht (das für mich zutreffen würde) verurteilen für sachen die ich als minderjähriger begangen habe?

Danke schon mal im voraus. Mfg

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Wenn du als Minderjähriger bereits ein Amazon-Konto angelegt hast, bist DU derjenige, der sich falsch verhalten hat. Dort wirst du ja dann dein Geburtsdatum gefälscht haben, sonst wäre das ja gar nicht möglich gewesen. 

Witzig: ein Betrüger wird betrogen. Das nennt man ausgleichende Gerechtigkeit.

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Das musst du mit deinem Chef klären.

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Kauf deinem Kind eine Eigentumswohnung und vermiete diese. Die Kosten kannst du von der Steuer absetzen. Am besten eignet sich eine kleine Wohnung bis max. 50 qm in einer begehrten Studentenstadt. Dafür nimmst du ein derzeit sehr billiges Darlehn auf und die Vermietung ist quasi garantiert. Da ich selber Studentin bin, kann ich dir das versichern.

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Dann fühle mal das Papier an: Alleine durch die Haptik wird sich der Umstand erklären. Die lassen keinen Text weg. Aber das Taschenbuch hat dünneres Papier, dünneren Deckel, kleinere Ränder, kleinere Zeilenabstände etc.

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Dass du besser wirst, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Bei so krass schlechten Noten solltest du besser auf die Hauptschule gehen. Dann hast du auch noch Zeit, dich deiner Handy-Sucht zu widmen. Die sehen das in der Hauptschule nämlich nicht so eng, wenn die Schüler während des Unterrichts auf ihrem Handy rumspielen. Das wäre doch genau das richtige für dich! Und dort lernst du auch, wie man einen ALG II - Antrag ausfüllt.

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Du willst im Netz geschaut haben? Und hast die richtige Antwort nicht gefunden? Dann zweifle ich daran, dass du so ein Studium überhaupt schaffen kannst.

http://www.jura-studium.eu/

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Ist super einfach zu ergooglen. Hättest du schneller gegoogelt, als diese Frage hier zu tippen. Aber das muss man auch können.

http://www.bahn.de/micro/view/probebahncard/index.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0004_bc-probebc100-info_LZ01

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Hier kannst du die Aufnahmebedingungen selber nachlesen.

http://www.kgmu.com/tamil/home-tml

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Deine Freundin kam mit dir in die Umkleide, damit sie sich hinsetzen konnte? Wie alt ist deine Freundin denn? 80 Jahre und gehbehindert?? Hatte deine Freundin den Rollator vergessen? Laaaaaach.

In Umkleidekabinen darf man immer nur alleine rein gehen. Das sollte jeder wissen, der schon mal shoppen war. Die Begleitung hat vor der Kabine zu warten. 

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Wenn du dazu Lust hast, kannst du das machen.

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Warum solltest du die Klasse wiederholen können? Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der Staat dir ein weiteres Schuljahr bezahlt, nur weil du bisher zu faul zum Lernen warst. Das hättest du dir vorher überlegen müssen. Wenn du den Abschluss geschafft hast, gibt es keinen Grund mehr, die Klasse zu wiederholen. Das wäre nur der Fall, wenn du den Abschluss nicht geschafft hättest.

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