Diese Beanstandung ist völlig aus der Luft gegriffen. Der Kindersitz wäre nur dann illegal wenn er nicht richtig befestigt wäre und somit eine Gefahr darstellen würde. Wenn er nicht fest wäre könnte er bei einer Vollbremsung nach vorne fliegen aber das ist ja bei euch nicht der Fall. Eine Sichtbehinderung durch einen Kindersitz wäre nur dann unzulässig wenn ihr nur einen Außenspiegel hättet. Falls Ihr beispielsweise hinten getönte Scheiben hättet oder einfach nur etwas mehr Gepäck dann könnte eine solche Sichtbehinderung ja durchaus noch viel größer sein als dies bei einem Kindersitz der Fall ist.

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Wenn du so etwas beruflich machen möchtest dann solltest du dir vorher sehr gut überlegen ob für dich andere Polizeiaufgaben und der Polizeiberuf an sich auch in Frage kommen würden. Schließlich kannst du dich nicht sofort für ProVIda bewerben denn du musst erst einmal Polizist werden und dort viele andere Aufgaben erledigen. Außerdem weißt du nie ob du jemals in einer Zivilstreife landen wirst. Kein Polizist kann von Anfang an vorhersehen in welcher Einheit er letztendlich seine spätere Laufbahn verbringen wird. Nur einem geringen Prozentsatz gelingt alles wirklich von Anfang an "nach Plan".

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Ob und wie Beweismittel letztendlich vor Gericht zugelassen werden können muss der Richter entscheiden. Solltest du einen Unfall haben und diesen auf Video aufgenommen haben dann würde ich an deiner Stelle nicht sofort etwas von der Existenz der Videoaufzeichnung verraten sondern erst dann wenn dein eigener Rechtsanwalt den du dir übrigens auf jeden Fall nehmen solltest das Video auch gesehen hat. Er kann besser beurteilen ob es dich belastet oder nicht. Außerdem kennt sich ein Rechtsanwalt viel besser als du damit aus ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder etwa nciht.

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Sicherlich ist es am besten wenn du einfach sofort alles zugibst was die Polizeibeamten dir vorwerfen und das Bussgeld so schnell wie irgendwie möglich bezahlst. Wenn du vor Gericht gehst dann wird deinen Freunden ganz sicher kein Wort geglaubt. Jeder Richter geht mämlich davon aus das die Polizeibeamten kein persönliches Interesse daran haben eine Falschaussage zu machen. Bei deinen Freunden wiederum ist das ganz was anderes. Letztendlich könnte eine Aussage vor Gericht von deinen Freunden zu deinen Gunsten nur bedeuten das die auch noch Ärger bekommen.

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Wenn du schon so lange starke Schmerzen hast dann hat das auf jeden Fall einen Grund. Es ist sicherlich nicht möglich den Grund anhand von Internetforen oder Ferndiagnosen zu finden. Da die Schmerzen aber schon etwas länger bestehen ist es aber sehr wichtig zu ermitteln was genau die Ursache ist. Es bringt nichts wenn du nur die Sympthome durch die Einnahme von Schmerzmitteln unterdrückst.

Nur wenn du zum Arzt gehst und der dich untersucht kann dir der Arzt sagen wo genau dein Problem ist. Dies ist auch die absolute Grundvoraussetzung um richtig einschätzen zu können wie schlimm es genau ist. Nach der Untersuchung kann dein Arzt dir auch sagen ob und wie die Schmerzen am besten behandelt werden können bzw. müssen. Ich glaube nicht das du nach so lange bestehenden Schmerzen um eine ärztliche Behandlung herum kommen wirst.

Je länger du einen Arzttermin herauszögerst umso schlimmer wird dein Hals ja schließlich auch. Sollte dein gewöhnlicher Hausarzt nicht mehr weiter wissen dann lohnt es sich durchaus auch mal einen Facharzt zu besuchen. In solchen Fällen kann eine zweite professionelle Meinung niemals schaden. Auch Ärzte können mal ratlos sein oder sich irren.

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Die Frage kann man sicherlich niemals pauschal beantworten. Jeder Überfall und jeder Täter ist einzigartig. Es gibt hier keine Standardlösung die immer richtig ist. Auf jeden Fall sollte man darauf hoffen das so schnell wie möglich die Polizei kommt um etwas gegen die Straftäter zu unternehmen. Man sollte jedoch nicht versuchen sich unbewaffnet gegen bewaffnete Täter zur Wehr zu setzen weil man ja nie weiß ob diese nicht auch zu einem Mord bereit wären. Am brutalsten sind die Täter meistens am Anfang des Überfalls weil sei erreichen möchten das man gar nicht erst auf die Idee kommt Widerstand zu leisten.

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Wenn du bei der Polizei falsche Angaben machst oder etwas verheimlichst dann ist das auf jeden Fall eine Straftat. Besonders wenn du bereits Morddrohungen bekommst ist es sehr wichtig das du sofort die Polizei über alle Einzelheiten informierst. Nur so können die dir wirklich helfen. Hättest du sofort die Wahrheit gesagt dann wären die Täter womöglich noch kurze Zeit später festgenommen worden. Da du wohl auch bei der Versicherung falsche Angaben gemacht hast wäre es nur mehr als richtig wenn sie dir nicht nur keinen Cent ersetzen sondern auch noch ein Strafverfahren wegen Betrug anlasten. Immerhin darf man Versicherungsschäden nur dann geltend machen wenn man auch vollständige und wahrheitsgemäße Angaben macht. Wer Straftäter nicht anzeigt oder die Strafverfolgung behindert hat auf jeden Fall hohe Strafen verdient.

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Die Versicherung hat grundsätzlich niemals Recht, besonders dann nicht wenn sie nicht zahlen möchte... Ein Richter kann hier ganz schnell Abhilfe verschaffen und die Versicherung belehren. Allerdings wird das dann für die Ver(un)sicherung viel teurer. Versicherungsgesellschaften hoffen aber immer das man ihnen glaubt sie hätten Recht und das man deshalb gar nicht erst vor Gericht geht. Auf jeden Fall solltest du versuchen Schadensersatz von der Versicherung zu verlangen.

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Auf jeden Fall solltest du versuchen so viel Schadenersatz wie irgendwie möglich zu verlangen. Klage bis zur letzten Instanz. Wer eine Alarmanlage hat sollte auch immer dafür sorgen das diese regelmäßig gewartet wird und auch funktionstüchtig bleibt. Wenn es ein stiller Alarm ist dann kann es aber auch sein das er trotzdem funktioniert hat und die Polizei sich aus einsatztaktischen Gründen, z.B. weil sie auf das SEK warten wollte zurück gehalten hat. Das kannst du also leider nur sehr schlecht beurteilen. Gerade bei Raubüberfällen versuchen Polizisten nach Möglichkeit möglichst nicht vor dem Eintreffen des SEK selbst einschreiten zu müssen. SEK Beamte sind ja schließlich viel besser ausgebildet und ganz anders ausgerüstet, aber leider nicht so schnell am Einsatzort.

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Überfälle sind immer sehr schwere Straftaten und daher sollte man keinesfalls andere Menschen überfallen. Sobald im anderen Lager nur ein einziger Mensch dies nicht als Spaß versteht sondern tatsächlich eine Strafanzeige macht gehst du für diesen schlechten Scherz ganz sicher viele Jahre in die JVA!!!!! Von daher gehst du mit deinem Vorhaben ein absoult unkalkulierbares Risiko ein. Jegliche Art von Überfall ist immer sehr gefährlich.

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Erstatte einfach eine Strafanzeige und dann kann der Täter sich in der JVA Gedanken darüber machen. Es ist auch bei Onlinespielen möglich wegen einer solchen Straftat im realen Rechtssystem verurteilt zu werden, besonders dann wenn du dein Spielgeld auch erst erkaufen musstest. Erstatte einfach eine Strafanzeige und dann kann der Täter sich in der JVA Gedanken darüber machen. Es ist auch bei Onlinespielen möglich wegen einer solchen Straftat im realen Rechtssystem verurteilt zu werden, besonders dann wenn du dein Spielgeld auch erst erkaufen musstest.

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Leider kommt es sehr häufig vor das Opfer nach einer solch schweren Straftat ihren Job einfach nicht mehr ausüben können. Auf jeden Fall sollte möglichst bald professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Es ist keinesfalls eine Schande wenn man nach einem solchen Erlebnis psychologische betreuung benötigt. Nicht jeder Mensch kann mit einer solchen Situation ganz alleine fertig werden. Besonders wenn es noch zu einer Berufsunfähigkeit geführt hat sind die Folgen sehr schwerwiegend.

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Eigentlich hättest du sofort die Polizei rufen müssen denn jetzt hast du dich bereits strafbar gemacht weil du keinen Notruf abgesetzt hast. Die Strafverfolgung wurde durch dein unverantwortliches Verhalten sehr stark erschwert.

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Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das Detektive Praktikanten aus der Schule mitnehmen. Erstens mal geht das aus Altersgründen meist nicht da die Praktikanten bereits mindestens 18 Jahre alt sein müssen und 2. ist es auch wegen der Versicherung nicht so ganz einfach. Immerhin ist es ein sehr gefährlicher Job und ein Zugriff (Ansprache eines Ladendiebes) ist immer sehr gefährlich da man nie weiß mit wem man es zu tun hat bzw. wie derjenige reagiert. Außerdem muss auch noch ein Lehrgang bei der IHK besucht werden und eine Sachkundeprüfung ist ebenfalls zwingend erforderlich um als Kaufhausdetektiv zu arbeiten. (Siehe §34a Gewerbeordnung)

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Von Kaufhausdetektiven festgehalten, gefilzt und genötigt

Liebe Tippgeber,

gestern war ich in meiner Mittagspause in einem Drogeriemarkt (Kette) einkaufen, ich hielt mich dort ungefähr 40 Minuten in unterschiedlichen Abteilungen auf. Als ich zum Schluß gezahlt hatte und den Laden verließ, stellten sich mir zwei Herren in den Weg, die sich als Detektive ausgaben (Plastikkarte vom Markt mit Aufkleber „Detektiv“) und verlangten von mir, ihnen zu folgen. Da mir die Sache vor all den Leuten schon unangenehm genug war, folgte ich in ein Hinterzimmer. Dort wurde mir vorgeworfen den Inhalt einer grauen Schachtel entwendet zu haben (mehr habe ich leider nicht erkennen können) und man hätte alles gesehen und auf Video wie ich die Schachtel in der Hand hatte und angeblich geöffnet hätte. Außerdem wolle man die Polizei rufen, wovon ich ausgehen musste und deshalb auch dort blieb. Daraufhin musste ich meine Taschen leeren, meine Jacke und Tasche wurde durchsucht und ich 'gefilzt', so etwa wie am Flughafen. Ich habe natürlich alles abgestritten, einer der beiden verließ den Raum unter dem Vorwand die Polizei zu rufen (erneut). Er kam dann nach ca 10min wieder, war angeblich nochmal an dem Regal und hätte eine weitere leere Packung gefunden (dessen Ihnhalt ich ab da auch gestohlen haben sollte). Polizei war noch immer nicht in Sicht, ich wurde vermehrt dazu aufgefordert den beiden mitzuteilen wo die Sachen sind, wußte ich natürlich nicht. Der eine verschwand wieder, kam mit einem Schreibblock wieder und began meinen Perso abzuschreiben, meinte irgendwas von Hausverbot und 50.- Bearbeitungsgebühr, was genau er aufschrieb durfte ich nicht lesen (hat auch von beiden Packungen Informationen aufgeschrieben) sollte aber unterschreiben. Als ich mich weigerte kamen Kommentare wie 'Der hat schon Erfahrung, kennt sich aus, ect.' und der eine gab Anweisungen mich nochmals zu durchsuchen, hab mich nicht gewehrt, was soll ich allein schon gegen 2 ausrichten.. wurde komplett 'abgetastet' und mußte, ebenfalls auf Anweisung desjenigen der meine Tasche/Jacke schon mehrfach durchsucht hatte, meine Hose auszuziehen. Danach wurde ich aus dem Gebäude geführt und hab wohl im gesamten Einkaufszentrum 2 Jahre Hausverbot.

Nun meine Fragen, sollte ich Anzeige erstatten? Immerhin handelt es sich doch um Freiheitsberaubung (ca 1h) da ich unter dem Vorwand festgehalten wurde die Polizei würde gerufen. Oder gar Nötigung? Die dürfen doch überhaupt niemanden durchsuchen oder verlangen Kleidung abzulegen??Oder sollte ich erst die Marktleitung Informieren und denen eine Frist setzen sich zu entschuldigen?Es geht mir ja nicht um Schmerzensgeld, nur darum meinen Ruf wieder herzustellen, das Hausverbot zurück zu nehmen und das sowas nicht nochmal passiert, arbeite immerhin nebenan.Vielen Dank schon mal.

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Ich würde dir raten sofort die Polizei zu informieren und anschließend erst die Presse und danach noch die Marktleitung zu informieren. Erzähle dieses Erlebnis am besten lautstark direkt vor der Eingangstür herum aber achte dabei darauf das du das Grundstück des Geschäftes nicht betrittst und brülle das du erst dann wieder ruhig bist wenn der Marktleiter zu dir nach draußen kommt.

Kaufhausdetektive haben keinerlei Hoheitsrechte. Sie dürfen nur das was jeder andere auch darf, können sich jedoch unter bestimmten Umständen auf das Hausrecht berufen. Wenn nochmals jemand behauptet du hättest etwas gestohlen dann bestehe darauf das sie nicht nur mit der Polizei drohen sondern sage einfach sie sollen sofort die Polizei rufen. Nur die Polizei ist berechtigt dich gegen deinen Willen zu durchsuchen und deine Personalien aufzunehmen.

Wenn du nichts gestohlen hast dann solltest du den Detektiven auch keinesfalls einfach irgendow hin folgen. Bestehe darauf das sie sofort die Polizei rufen, gebe weder Personalien noch sonst irgend etwas heraus bevor die Polizei da ist. Sobald die Polizisten angekommen sind dann rede nur noch mit den Polizeibeamten und erstatte sofort Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung. Auf jeden Fall solltest du aber wissen das Polizisten Hoheitsrechte haben. Jegliche Art von Widerstand gegen die Polizeibeamten und auch schon alleine das Anfassen eines Polizeibeamten ist eine Straftat. Deshalb verhalte dich der Polizei UND ZWAR NUR DER POLIZEI GEGENÜBER äußerst kooperativ.

Kaufhausdetektive werden in der Regel sehr schnell arbeitslos wenn sie zu wenig Ladendiebe erwischen bzw. wenn sie mal 2 oder gar 3 Tage lang niemanden erwischt haben. Deshalb kommt es leider auch immer wieder mal zu falschen Anschuldigungen. Einschüchterungsversuche gehören dann leider zum völlig normalen "Standardprogramm" und es wird allzu gerne versucht Geständnisse zu erpressen.

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Unbeabsichtigte Aneignung von geringen Wertsachen beim Einkaufen (Lösungsvorschläge)

Hallo Leute! Vor kurzer Zeit war ich einkaufen und hatte alle Waren bereits in meinen Einkaufswagen gelegt. An der Kasse nahm ich mir noch ein Päckchen Tabak, welches ich noch benötigte und im selben Moment schellte mein Handy. Reflexartig steckte ich den Tabak in meine Hosentasche, vergaß aber nach dem schauen auf mein Handy, den Tabak in den Einkaufswagen zu legen. Ich bezahlte die eingekauften Waren ganz normal und wollte das Geschäft verlassen. Plötzlich fiel mir auf, dass ich das Päckchen Tabak vergaß zu bezahlen. Ehe ich noch zur Information konnte um den Tabak zu bezahlen, wurde ich schon vom Kaufhausdetektiv angesprochen. Die Sache war mir total unangenehm und ich versuchte dem Detektiven zu erklären, dass ich gar nicht vor hatte zu klauen. Leider musste er aber einen Strafantrag schreiben. Ich bezahlte die Ware anschließend und entrichtete auch die 50€ wegen des Ladendiebstahls, um mir weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Bei meiner Aussage bei der Polizei fügte ich auch die Kassenbons zu meiner Aussage hinzu. Obwohl der Polizist meinte, dass man mich dafür eigentlich nicht belangen kann, weil man mir nicht nachweisen kann, ob ich den Artikel absichtlich stehlen wollte, bekam ich heute aber trotzdem einen Strafbefehl, dass mir gemäß § 465 StPO 300€ auferlegt werden. Ich bin dabei Einspruch zu erheben. Habt ihr gute Argumente und § wie ich mich verteidigen kann? LG

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Dieser Sachverhalt ist sicherlich viel komplizierter als es sich im ersten Moment anhören mag. Auf jeden Fall solltest du schnellstens einen Fachanwalt aufsuchen und keinsfalls irgendwelche eigenmächtigen Aussagen machen ohne diese mit deinem Anwalt abzusprechen. Auch die Polizei kann dir hierbei nicht helfen da Polizisten keine rechtsberatung geben dürfen. Vermutlich wollte dich der Polizist nur erst einmal etwas beruhigen.

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Ich befürchte hier das die Strafe für den Diebstahl wie immer viel viel viel zu niedrig ausfallen wird. Leider ist es so das die Wahrheitspflicht nur für Zeugen nicht aber für Angeklagte gilt. Wer beschuldigt wird kann deshalb auch nicht vereidigt werden. Trotzdem ist es aber so das man wenn man sich einsichtig und reumütig zeigt und zu seinen Taten steht mit einer wesentlich niedrigeren Strafe rechnen kann. Da die beiden gemeinsam gestohlen haben kann es sogar sein das es letztendlich überhaupt keine Rolle mehr spielt in welcher der beiden Taschen das Diebesgut gewesen ist. Auch durch ein "teilweises" Bezahlen der Waren wird die Straftat des Diebstahls nicht harmloser. Sicherlich ist es am besten wenn sie einfach beide die volle und ganze Wahrheit sagen. Das dürfte sowohl bei der Polizei als auch bei Gericht am ehesten glaubwürdig wirken. Außerdem ist dann wie schon vorher erwähnt die Strafe sicherlich etwas geringer als wenn jede versucht die gesamte Schuld auf die andere zu schieben. Es ist auch gut möglich das es noch weitere Zeugen oder Überwachungsvideos gibt.

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Eigentlich hättest du die Polizei spätestens zu dem Zeitpunkt anrufen sollen als du von der Frau erfahren hast das sie ihr Handy vermisst. Eventuell hätte die Polizei den Täter durch Sofortmaßnahmen (Fahndung) noch in der Nähe finden können. Die Polizei ist nun mal darauf angewiesen das sie möglichst schnell möglichst viele Informationen bekommt. Kein Hinweis ist so unwichtig das man ihn der Polizei vorenthalten sollte. Schließlich kann die Polizei ja selbst noch am besten entscheiden welche Hinweise wichtig sind und welche nicht. Selbst wenn man selbst der Meinung ist man wüsste viel zu wenig um überhaupt helfen zu können kann dies auch in bestimmten Situationen durchaus anders sein. Man weiß ja nie welche Straftaten sonst noch so in der Gegend geschehen sind und welche Ermittlungserkenntnisse die Polizei bereits hat. Vielleicht hat die Polizei ja bereits eine viel bessere Beschreibung aus einer anderen Straftat und kann aufgrund deiner weniger genauen Beschreibung bereits erkennen das es sich um den selben Täter wie bei der Tat XY handelt. Womöglich kennen sie auch schon die Personalien aber es fehlen ihnen einfach nur noch ein paar Beweise.

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