Eine Frage, die man philosophisch angehen kann, ist z. B., welche menschlichen Eigenschaften so genannte anthropologische Konstanten sind, und welche Eigenschaften dem Menschen nur unter den Bedingungen einer bestimmten kulturellen Prägung, einer bestimmten historischen Epoche etc. zukommt oder zukommen kann. Die Frage ist von grundlegender Bedeutung für die Philosophie insofern, als Aussagen über den Menschen an sich nur auf anthropologische Konstanten zurückgreifen dürfen, weil man andernfalls das Besondere und das Allgemeine vermengt. Und die Motivation des Lehrers ist ja, aufzuzeigen, dass nicht nur die Menschen, die Raum und Zeit mit dem Nationalsozialismus teilten, anfällig für autoritäre, totalitäre Versuchungen sind (was noch nicht beweist, dass dies eine Konstante ist, aber leichter in einer Argumentation dafür als in einer dagegen angeführt werden kann).
Zweitens geht es auch darum, ob Menschen aus der Geschichte lernen können, und, damit verbunden, ob böse Taten den Nebeneffekt haben können, durch Lerneffekte auf Dritte ihre Wiederholung in der Zukunft zu verhindern, und dadurch ggf. summa summarum mehr Gutes als Böses erzeugen. Pikante Anschlussfragen: Ist eine böse Tat a) gerechtfertigt, wenn sie auf diese Weise insgesamt langfristig das Gute mehrt? b) böse, wenn der Handelnde sie durchführt, damit andere aus dieser Tat lernen, dass man so etwas nicht machen darf?
Man könnte auch hinsichtlich des Lehrers die Schuldfrage stellen, weil er ja nicht wollte, dass das Experiment derart ausartet, andererseits aber das Experiment nicht ausgeartet wäre, wenn der Lehrer es nicht initiiert hätte, und wiederum andererseits das reine Initiieren des Experiments in keinem absehbar notwendigen Verhältnis zu seiner Ausartung steht . Die Frage wäre dann, inwieweit jemand an etwas Schuld trägt, das er nicht gewollt hat, das aber ohne sein Handeln nicht eingetreten wäre - zumal, wenn auch das Handeln vieler anderer (der Schüler) zum Ergebnis beiträgt und wenn der Handelnde nicht davon ausgehen konnte oder ausging, dass sich die schlimmen Folgen, die sein Handeln de facto hatte, einstellen werden. Damit landet man zuletzt bei der Frage, in welchem Verhältnis Absicht und faktische Folgen bei der moralischen Bewertung stehen sollten, und welche Individualschuld Personen in einem Prozess, an dem viele Personen beteiligt sind, aus welchen Gründen zugesprochen werden kann.