Eine sehr spezielle Fach-Frage. :)
Die Handwerkerrechnungen die eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bekommt müssen auf auf die WEG ausgestellt sein. Dort muss stehen "WEG Teststraße 2 vertreten durch Hausverwaltung XY", oder so. Nicht der Hausverwalter, sonst ist das falsch. Soweit ist das klar.
Aber muss der Hausverwalter in voller Höhe dafür haften, wenn z. B. auf der Wasser-Rechnung der Hausverwalter steht und dieser die Rechnung vom Konto der WEG bezahlt hat? Muss der Hausverwalter dann den Rechnungsbetrag an die WEG erstatten, obwohl die Leistung (also z. B. das Wasser) beweisbar in die WEG geliefert wurde?