Wieso erstellst Du nicht ein weiteres Windows-Benutzerkonto? Dort kannst Du Programme installieren, die nur Du de-/installieren kannst. Erstellen kannst Du das unter den Systemeinstellungen. Achte aber darauf, dass Du dem neuen Konto Administrator-Rechte gibst.

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Kannst du noch etwas mehr Kontext geben? Wahrscheinlich könnte man es mit "wieder eingeführt" oder "wieder vermehrt verwendet" gleichsetzen.

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Habe einmal eine negative Erfahrung mit Mindfactory gemacht. Habe Ware bestellt, die laut Website ausdrücklich auf Lager vorhanden war. Nach Bestellung kam aber eine automatisch generierte Mail, dass die Ware nicht da sei und ob ich stornieren wolle. Geld hatte ich per PayPal bereits gezahlt. Grundsätzlich keine große Sache, aber ich sehe so etwas trotzdem kritisch:

1. Ware als vorrätig anzubieten, welche nicht vorrätig ist, und Lieferzeiten anzugeben, welche nicht einzuhalten sind, ist wettbewerbswidrig: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/11/13/lg-hamburg-entscheidet-erneut-der-verkauf-nicht-verfugbarer-ware-ist-wettbewerbswidrig/

2. Auch wenn manche Anbieter mit ihren AGBs Schlupflöcher nutzen, sollte es selbstverständlich sein, dass spätestens mit der Überweisung des Rechnungsbetrages ein gültiger Kaufvertrag zustande kommt, welcher auch die angegebene Lieferzeit beinhaltet. Und an diese muss sich ein Händler auch halten.

3. (dieser Punkt hat mit dem Obigen nichts zu tun) Suche mal im Internet nach der Adresse von Mindfactory bzw. nach den im Impressum angegebenen Personen. Ganz schön spannend wie viele weitere Shops da auf die gleichen Adressen/Personen laufen. Da stellt man sich schon ein wenig die Frage, welche seriösen Gründe es dafür gibt...

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Nein, kann man sich nicht. ;) Zumindest nicht bis eine völlig unabhängige Organisation mit der entsprechenden technischen Kompetenz die Angaben überprüft hat.

WhatsApp kann ja viel behaupten.

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Was ist es denn für ein Mikro? Und wie ist es an den Rechner angeschlossen?

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Das ist im BGB nicht gesetzlich geregelt. Mit jeweils einem Schlüssel sollte eine Person also problemlos auskommen. Bei z. B. Familien mit mehreren Personen kann man vielleicht davon ausgehen, dass es mehr sein sollten, um die Wohnung ordentlich nutzen zu können.

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Wenn im Mietvertrag eine Mindestmietdauer bis 30.09.2016 vereinbart wurde, dann ja. Dann kannst Du den Vertrag vorher gar nicht kündigen.

Gab es denn trotzdem eine Wohnungsübergabe nachdem Du ausgezogen bist? Oder hast Du die Schlüssel noch?

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Nein, dass ist nicht erlaubt. Häufig ist das auch durch die Richtlinien der Uni ausdrücklich untersagt. In Zeiten von Smartphones ist es aber gängige Praxis, den Ton aufzunehmen und Tafelbilder abzufotografieren. Nur solltest Du damit nicht hausieren gehen und vorsichtshalber auch nichts an Kommilitonen weitergeben.

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Wärme und Dehnübungen können kurzfristig sehr gut helfen.

Siehe doch mal hier: http://www.ergotopia.de/blog/nackenschmerzen-uebungen

Dein Hausarzt kann Dir sicherlich auch kurzfristig Physiotherapie verschreiben.

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Eine 14 cm tiefe oder lange Wunde kann nicht innerhalb von einem Tag vollständig heilen. Solltest Du Dir sicher sein, dass Du Dir eine solche schwere Verletzung zugezogen hast und nicht erklären können, wie es so schnell heilen konnte, dann solltest Du dringend einen Arzt konsultieren und ihm die Situation schildern.

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Gibt es zu der Stelle eine offizielle Stellenausschreibung? Falls ja, dann solltest Du Dich daran orientieren, wie es dort geschrieben steht. So können keine Missverständnisse entstehen, um welche Stelle es geht.

Falls es keine Ausschreibung gibt, kannst Du mal im Internet sehen, ob sich das Unternehmen selbst eher als Schreinerei oder Tischlerei beschreibt. Oder wie die Handwerkskammer den Ausbildungsberuf bezeichnet.

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Habt ihr die Adresse eures Nachbarn nur als Lieferadresse oder auch als Rechnungsadresse angegeben?

Tatsächlich ist es so, dass ihr den Wert der Bücher als Schadensersatz an den Händler zahlen müsst, da ihm eben diese Kosten ja offensichtlich durch eure Handlung entstanden sind. Auch wenn sich der Händler rechtlich nicht darauf einlassen muss, so könnt ihr aber doch versuchen eine Einigung zu erzielen. Beispielsweise in dem ihr euch bei eurem Nachbarn entschuldigt und ihn bittet, die Bücher zurückzusenden.

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Hast Du bei Deinem Bildbearbeitungsprogramm das Profil für RGB-Farben (Bildschirmfarben) eingestellt? Versuch doch einmal das Bild als JPEG zu speichern und exakt auf Deine Auflösung von 1600x900 zu skalieren.

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Rechtlich darfst Du die Spiele entgegennehmen, wenn Du eine Erlaubnis Deiner Eltern hast. Diese müsste direkt durch ein Elternteil gegenüber dem Postboten geäußert werden oder schriftlich erfolgen. Dann mit Vorname, Name, Geburtsdatum und Adresse Deines Elternteils sowie die gleichen Daten auch von Dir und natürlich mit Unterschrift der Eltern. So die Theorie! Ob die Deutsche Post und/oder andere Paketdienstleister das auch akzeptieren hängt von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Grundsätzlich sind FSK und USK Angaben für Eltern nur eine Empfehlung, aber nicht rechtlich bindend.

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