normalerweise 1:1 wenn alle Vorgänge beweisbar sind:
was (nachweisbar) in die Ehe eingebracht wurde (Vermögen minus Schulden) "gehört" dem Einbringenden, was während der Ehe "gemeinschaftlich erworben" wurde, gehört beiden und wird aufgeteilt
Beispiel: Dein EhepartnerIn hat die Wohnung mit Kredit vor der Ehe gekauft (den er allein abgeschlossen hat aber den Ihr miteinander zurückzahlt) und Ihr habt durch Umbau den Wert der Wohnung während Ehe noch erhöht,
dann
ist das "Einbringen" Deines EhepartnerIn "in die Ehe" die Summe der Rückzahlungen, die vor der Hochzeit gezahlt wurden
und Euer beider Anteil die (jeweils Hälfte der) Summe der Rückzahlungen während der Ehe
und Euer beider Anteil die (jeweils Hälfte der) Umbaukosten während Ehe
also zb er zahlte 100.000,- vor der Ehe zurück, dann 200.000,- nach der Hochzeit, und Umbau nochmals 30.000,- dann "gehören" ihm/ihr 215.000,- und Dir 115.000,- von den Gesamtkosten der Wohnung, die nach Umbau ja 330.000,- inklusive der diversen Zinsen betragen haben
d.h. die Wohnung wird 2,15 : 1,15 aufgeteilt bzw. der Erlös bei etwaigem Verkauf (der vermutlich nicht genau 330.000,- sein wird) wird 2,15 : 1,15 aufgeteilt bzw. mit anderen etwaigen Vermögenswerten oder Unterhaltszahlungen gegengerechnet
und zwar gilt das
auch wenn eine(r) von euch kein Einkommen hatte (weil das "gemeinschaftlich erworben" wurde, so habe ich das jedenfalls als unter Juristen gängig gelesen)
(und alles das hat nichts zu tun mit einem etwaigen Unterhaltsanspruch, wenn Eure Einkommen verschieden hoch sind)
Achtung: das ist KEINE juristische Auskunft sondern entspricht dem allgemeinen WissensStand, der im Internet zu finden ist
im Realfall erspart das NICHT die Beratung mit einem Rechtsanwalt
und: Einmalzahlung (zb Vermögenszuteilung) ist immer ein Nachteil gegenüber regelmässigen Zahlungen (zb Unterhalt)