Dieses ständige Halbwissen ist immer nicht besonders hilfreich. Löschungsfrist im Führungszeugnis beträgt bei dieser Art der Strafe 5 Jahre ab Rechtsgültigkeit des Urteils.
Zum Thema Detektei. Es kommt drauf an was du für eine Detektei betreiben willst. Willst du Detektiv sein, der vermisste Personen findet, Leuten hinterherschnüffelt so ist die Tätigkeit erlaubnisfrei. Das bedeutet du kannst sie trotz deiner Vorstrafe ausüben.
Möchtest du eine Detektei eröffnen um als Ladendetektiv zu arbeiten brauchst du neben der Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe zwingend die Bewachungserlaubnis. Mit einer Vorstrafe dieser Art wirst du diese wahrscheinlich nicht bekommen. Um eine verbindliche Klärung zu bekommen, kannst du aber nur bei deiner zuständigen Behörde (Gewerbeamt /Lanratsamt) nachfragen.
Viele Grüße,
Toni Schönherr
Gesellschafter Sicherheitsdienst Schneider UG