Ich würde davon ausgehen, dass wir hier nach §218 StGB eine vollendete sexuelle Belästigung im Raume stehen haben. Um auf §174 StGB Missbrauch von Schutzbefohlenen zu verweisen, möchte ich vorab das Missverständnis und den Verdacht auf eine weitere Straftat ausschließen.

Ich empfehle dir, dass du das Vorkommen mit deinen Eltern besprichst und ihr gemeinsam anschließend einen Termin mit der Schulleitung vereinbart. Eine weitere Möglichkeit ist das Gespräch mit der/dem Vertrauenslehrer/-in. Hierbei ist die Schweigepflicht allerdings aufgehoben und der jeweilige Lehrer würde sich ebenfalls wegen Strafvereitelung strafbar machen.

Bitte beachte, dass du deine Aussage so triffst, wie es wirklich vorgekommen ist. Solltest du Einzelheiten, die in der Situation gar nicht passiert sind, aussagen, kann das ernsthafte Konsequenzen für die Lehrpersonal (aber auch dich) haben. Des Weiteren verweise ich darauf, dass ich für die von mir getroffenen Angaben keine Gewährleistung übernehme, da Fernaussagen immer schwer zu treffen sind.

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Damit wäre ich vorsichtig. Bei Low-Carb kann man das durchaus machen. Ich würde dir alle zwei Wochen empfehlen.

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Es gibt Spiele, die sind indiziert (Verkaufs- und Werbebeschränkungen) und es gibt beschlagnahmte Filme. Indizierte darf jeder ab 18 kaufen bzw. sie dürfen ihm verkauft werden und er darf sie natürlich besitzen. Beschlagnahmte Filme dürfen keinem mehr verkauft werden.
Normalerweise darf Dir in Deutschland kein Spiel oder Film unter 18 verkauft werden, dass keine FSK/USK-Freigabe besitzt und dann sollte ein Altersnachweis gemacht werden. Das meiste Ausland interessiert das aber nicht, die versenden lustig nach Deutschland.
Wenns geschnitten wurde, ist es ja mit Schnitten freigegeben und Du darfst es kaufen.

Quelle:  Gutefrage.net/uncutparadise 

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Ich kenne mich mit dem genannten Anbieter nicht aus. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Anbieter alles zum Austausch zurückverlangen kann, oder die Möglichkeit hat, das Gerät bis zu zweimal zu reparieren. 

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Nach §661a (BGB) sind Gewinnspiele, die süchtig machen, erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Das sind meist Gewinnspiele, wo man eingebrachtes Kapital "beliebig vermehren" kann.

Ab 14 Jahre sind bereits einfache Gewinnspiele, wie Preisausschreiben möglich.

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Ich würde dir empfehlen, dass du dir eine Kostenkalkulation erstellst. Stelle dabei Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Woher kannst du noch Geld bekommen? Intensive Suche nach Aushilfsjobs, Unterstützung durch Eltern, Wo kannst du Geld sparen, das du dann in die Wohnung investieren kannst? Sollte das Geld dann nicht reichen, bleibt es nunmal bei einer WG ;)

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Rede mit ihm, er wird das verstehen.

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Wenn du nur den Kostenvoranschlag machen lässt ist es, sofern vorher mit dem Gewerbebetreibenden vereinbart, ein unverbindlicher Preisvorschlag. Sobald du das Geld dann überwiesen hast, bist du einen verbindlichen Vertrag eingegangen.

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Wenn du davon keine Ahnung hast, lass besser die Finger davon. Kauf dir einen ordentlichen PC mit i5 und vernünftiger Grafikkarte, dann passt das. 

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