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Inkassobescheid nach 18 Jahren mietschulden vom Ex?

Hallo zusammen. Folgender Sachverhalt:

Meine Mutter war 1998 in einer Beziehung mit ihrem Ex (nicht verheiratet gewesen). Dieser hat sich, während sie zusammen waren eine Wohnung gemietet. Aus dieser Wohnung entstanden Mietschulden plus Zinsen mit einer Gesamtsumme von mittlerweile ü3600€. Jedoch ist meiner Mutter nicht klar wie ihr Name in die Sache kommt. Sie kann sich nicht erinnern jemals einen Vertrag oder Bürgschaft bzw. einen formlosen Antrag an die Genossenschaft gestellt zu haben wo drin steht das sie auch als Mieter eingetragen werden soll oder sonst ein Schreiben. Dazu war sie dort nie gemeldet. Jetzt nach 18 Jahren und einem Gerichtsurteil von 1999 soll meine Mutter für die Schulden + zusätzliche Kosten aufkommen. Es kam NIE Post. Sie wurde angeblich nicht gefunden obwohl sie sich immer umgemeldt hat und da gewohnt hat wo sie gemeldt war, immer in der selben Stadt. Wie kann das angehen und was sollen wir erstmal tun bevor wir zum Anwalt gehen? Haben bis jetzt auch keine Papiere wo irgendwas belegt werden kann das die Forderung berechtigt sind. Nur das inkassoschreiben von dieser Woche und das Urteil von '99.Vllt. ist auch irgendwas koscher an der Sache. Vllt auch nur eine mündliche/schriftliche Aussage vom Ex die nicht der Wahrheit entspricht? Spekulieren kann man viel, auf jeden Fall wird sie sich dagegen währen. Solange keine Beweise da sind wird auch auf nichts eingegangen. Der Ex ist wahrscheinlich aufgrund von hartz4 zahlungsunfähig.

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Gem. § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche, für die das Gesetz keine abweichende Regelung trifft. Oft unterliegen Vermieter oder Mieter dem Irrtum, für die Verjährung von Mietzinsansprüchen komme § 548 Abs. 1 BGB zur Anwendung, wonach bestimmte Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter sechs Monate, nachdem der Vermieter die Mietsache zurückerhalten hat, verjähren. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Sondervorschrift des § 548 Abs. 1 BGB gilt nur für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache. Hierunter fallen z.B. Ansprüche des Vermieters wegen nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführterSchönheitsreparaturen (vgl. BGH, Urteil vom 19. 1. 2005 – VIII ZR 114/04). Bei dem Anspruch desVermieters auf Zahlung des Mietzinses gem. § 535 Abs. 2 BGB handelt es sich um einen originären Erfüllungsanspruch, einen sog. Primäranspruch und nicht um einen Ersatzanspruch, der aus einer Pflichtverletzung des Mieters erwächst. Da für den Mietzinsanspruch des Vermieters keine von § 195 BGB abweichende Vorschrift zur Anwendung kommt, beträgt die Verjährungsfrist für diesen daher drei Jahre.

Die Tatsache, dass die für den Mietzinsanspruch geltende dreijährige Verjährungsfrist sechsmal so lang ist wie diejenige, die für Ersatzansprüche i. S. d. § 548 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt, kann, muss aber nicht bedeuten, dass der Vermieter sich mit dem Eintreiben von Mietschulden immer auch entsprechend länger Zeit lassen kann als mit der Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Der wesentliche Unterschied der beiden Vorschriften besteht nämlich darin, dass die dreijährige Regelverjährungsfrist schon während des laufende Mietverhältnisses zu laufen beginnen kann (zum Verjährungsbeginn vgl. den nächsten Abschnitt), während die sechsmonatige Verjährungsfrist immer erst mit der Rückerlangung der Mietsache durch den Vermieter beginnt.

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Hallo in der regel nicht mehr wie 10-15% je nach chip.. Ein chip der wirklich was bringt kostet so um die 500 Euro+ gibt auch günstige .. aber das hast ein schickes gehäuse und ein paar bunte Drähte ;) 

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solange du mit dem 5er zufrieden bist .. und es läuft behalte es .. 

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wenn du filme anschaust und ab und an was spielst dann würde ich eher zu einem tab tendieren oder ein transformer pad .. da hast dann beides .. und du kommst mit 300 euro echt gut hin 

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erst mal sollte dir klar sein das ein hund ein lebewesen ist ;) und keine Sache.. dann musst du schauen was bei dir genehmigt ist .. Stichwort ListenHund btw so ein hund braucht viel auslauf und will beschäftigt werden .. ;)

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also so wie ich das noch von meinem alten iphone kenne stimmt das .wenn es aus ist und du steckst das ladekabel an dann startet auch das iphone 

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hab die beta 10 auf meinen iphone läuft ohne probleme .. sehr stabil .. und akkuverbrauch ist ebenfalls besser. 

kannst ruhig machen.. mach ein backup mit der version 9.3 oder was du auch immer hast .. dann machst das update .. wenns nicht gefällt kannst wieder auf die alte version zurück .. musst dir nur die original 9.3 runterladen und in itunes auf .. wiederherstellung gehen .. alles halb so wild

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