Nein du hast kein Recht auf eine Gutschrift, nur weil der Prozessor ,deiner Meinung nach, zu heiß geworden ist. Es muss schon für eine vernünftige Kühlung gesorgt werden. Außerdem gibt es bestimmt Referenz Werte für eine Betriebstemperatur unter bestimmten Voraussetzungen. Deine persönliche Meinung ist keine Referenz oder ein triftiger Grund für eine Reklamation.

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Oha. Da wirst du wohl mal mit der Faust auf den Tisch hauen müssen. Was sagt dein Mann denn dazu? 

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Deshalb verschicke ich Sachen nur versichert. Damit grüßt dich solchen Problemen aus dem Weg. Und die 2 Euro mehr für den Versand machen den Kohl auch nicht fett.

Aber vielleicht kommt das Päckchen ja noch an, wenn du erst vor 2 Tagen verschickt hast. Manchmal dauert es einfach ein paar Tage länger bei der Post. Es war ja auch Sturm. Kann doch sein, dass deshalb der Transport behindert wurde. Abwarten und Tee trinken. 

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Sehr unwahrscheinlich. Nebelmaschinen gibt es schon Jahrzehnte, wenn es solche Effekte auf Schwangere geben sollte, wäre das sicher bekannt.

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Wenn ich in eine Bar gehe, möchte ich in der Regel nicht mit dem Barkeeper reden. Ich will meine Ruhe haben und ein wenig nachdenken. 

Wichtig ist, dass du freundlich bist. Evtl. auch mal einen lockeren Spruch drauf hast und dem Gast ein gutes Gefühl vermittelst. Tiefgreifende Gespräche musst du nicht anfangen. Kannst den Gast höchstens mal fragen, wie draußen vor der Tür das Wetter ist ;-)

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In der Regel bezahlt die Versicherung nur den Zeitwert. Wenn dein Freund mit dir in einer Wohnung wohnt, zahlt die Haftpflicht Haftpflicht gar nicht. 

Nicht versichert sind:

Ihre eigenen Schäden oder solche die durch haushaltsangehörige Personen verursacht wurden.

https://goo.gl/2rTW8w

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In der EÜR hat dein Lohn als Studentin nichts zu suchen. Dort werden alle Einnahmen/Ausgaben aus deiner selbstständigigen Tätigkeit erfasst. Den Gewinn oder Verlust der sich daraus ergibt, musst du später in deiner Einkommensteuererklärung, zusammen mit deinem Lohn als Studentin, als Einkommen angeben.

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Ja ist normal. Das gibt sich bald

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Nein das zählt nicht dazu. Mit einem VPN zu einem Rechner außerhalb, verschleierst du nicht deine Identität im Netzwerk des Wohnheims. 

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Vermutlich werden die das gutschreiben und mit deinem Verbrauch verrechnen, wenn du es mit deiner Vattenfall Kundennummer eingezahlt hast. Hast du allerdings die Kundennummer von Vodafone eintragen, solltest du aktiv werden und dich mal bei Vattenfall melden. Sonst können sie das nicht zuordnen.

Dass die dir das Geld von sich aus zurück buchen glaube ich nicht.

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Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts bei (unbeabsichtigter) Fahrerflucht nach Parkschaden?

Hallo mir wird von der Polizei Fahrerflucht nach Parkschaden an einem anderen Fahrzeug vorgeworfen (offensichtlich nur Lackschaden, kein Blechschaden), wovon ich selber aber nichts bemerkt habe. Es gibt keine Zeugen, der vermeintliche Unfallgegner hat wohl die Angewohnheit, sich die Nummernschilder der anderen Parkenden vorsorglich zu notieren (so schilderte es mir die Sachbearbeiterin der Polizei). Ich habe mein Fahrzeug bereits zweimal der Polizei vorgeführt, das erste Mal hat die Sachbearbeiterin die vermeintliche Kontaktstelle (vorne rechts unter den Frontscheinwerfern) begutachtet und fotografiert. Dort sind deutliche Kratz und Schleifspuren, die aber bereits mehrere Jahre alt sind und die schon da waren, als ich das Auto vor vier Jahren gebraucht kaufte. Die Polizistin meinte auch, dass die Spuren „alt“ aussähen. Eine Lackprobe nahm sie erstmal nicht, sie wolle, so sagte sie, zunächst die fotografischen Befunde bewerten - wenn ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von ihr hören würde, sei der Vorwurf fallengelassen. Ich dachte zunächst, die Sache sei erledigt. Dann wollte die Bearbeiterin nach zweieinhalb Wochen doch noch eine Lackprobe. Sie sagte, die Spuren sprächen doch für meine Täterschaft, sie wolle sich die Lackproben unter dem Mikroskop anschauen und wenn diese passten, müsste sie mir den Tatvorwurf machen. In dem Formular zur „schriftlichen Äußerung“, die sie mir zwei Tage später zuschickte, habe ich angekreuzt, die Tat nicht begangen zu haben, mit der Begründung, keine Kollision oder Berührung mit einem anderen Fahrzeug bemerkt zu haben. Des Weiteren habe ich angekreuzt, „mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 153 a StPO“ einverstanden zu sein.

Meine Frage wäre nun: Lohnt es sich, hier Rechtsbeistand zu suchen ? (ich besitze keine Rechtsschutzversicherung)

Zusatzinfo: Ich habe gegenüber der Polizei wahrheitsgemäß angegeben, der einzige Fahrzeugbenutzer zu sein, und zur Tatzeit möglicherweise am angegebenen Ort geparkt zu haben (parke fast immer dort).

Viele Grüße und schönen Dank für eine Antwort

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Abwarten, was der Lacktest ergibt. Ich würde mich da erstmal nicht heiß machen. Wenn sich raus stellt, dass es sich tatsächlich um deinen Lack handelt, kannst du dir immer noch Gedanken machen.

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Wer dich als Freund hat, braucht keine Feinde mehr. Ganz ehrlich Privatinsolvenz hin oder her. Einem Freund gibt man geliehenes Geld zurück und drückt sich nicht davor. 

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Warum willst du dich arbeitslos melden. Solange du krank geschrieben bist, bekommst du doch Geld von der Krankenkasse. Wenn du wieder gesund geschrieben wirst, kannst du dich doch immer noch arbeitslos melden. Oder hattest du zwischen 1.7. und deinem Unfall gar keine Beschäftigung? Dann bist du also auch nicht krankenversichert gewesen? Wer bezahlt den Arzt?

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Über deinen Arbeitgeber Vollzeit bist du bei der Krankenkasse und Sozialversicherung gemeldet.

Dein Gewerbe als Nebeneinkunft musst du nur versteuern. Wenn es auch als Nebengewerbe angemeldet ist.

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Sicher sind in einer Uniklinik viele Ärzte in Ausbildung. Es gibt aber auch erfahrene Ärzte und Chefärzte, welche durchaus einschätzen können, wer wen mit welcher Therapie behandeln sollte.

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